Norm
ABGB §906Rechtssatz
Auch bei Unteilbarkeit der Klagsforderung ist die Aufrechnung gegen den Lösungsbetrag auch dann zulässig, wenn die Gegenforderung die Höhe des Lösungsbetrages nicht erreicht (unter Ablehnung von SZ 28/236 und EvBl 1959/231).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0024626Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.02.2013