RS OGH 1979/11/21 6Ob557/79

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Veröffentlicht am 21.11.1979
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Norm

ZPO §410

Rechtssatz

Die verfahrensrechtliche Beurteilung eines in das Klagebegehren aufgenommenen Zusatzes als alternative Ermächtigung und nicht als Alternativbegehren ist nicht nur nach der wörtlichen Auslegung des Klagebegehrens, sondern auch im Zusammenhang mit der Klagsausführung vorzunehmen.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 557/79
    Entscheidungstext OGH 21.11.1979 6 Ob 557/79

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0041497

Dokumentnummer

JJR_19791121_OGH0002_0060OB00557_7900000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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