Norm: ZPO §405 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 405 ZPO A Allgemeines B Umformung des begehrten Spruches durch das Gericht I. Grundsätze II. Feststellungs- und Gestaltungsbegehren III. Leistungsbegehren C anderer Rechtsgrund D Zuspruch eines aliud, plus oder minus I. Grundsätze II. Gegenüber Feststellungs- und Gestaltungsbegehren III. Gegenüber Leistungsbegehren a) auf Zahlung 1. durch Besch... mehr lesen...
Norm: ArbVG §120ZPO §405 BII
Rechtssatz: Für die Bestimmung des Streitgegenstandes des in der Klage enthaltenen Antrages auf Zustimmung ist nicht nur das Klagebegehren, sondern auch der Inhalt der Klage maßgeblich. In diesem Rahmen ist auch eine Umdeutung des Klagebegehrens auf nachträgliche Zustimmung zur Entlassung in ein solches auf vorherige Zustimmung zur Entlassung zulässig. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 AZPO §405 DIIIa6
Rechtssatz: Auf die Mitverschuldensquote wird auch Bedacht genommen, wenn sich der Kläger ein Mitverschulden nur "vorerst" anrechnen läßt. Der Kläger ist nicht gehalten, auf den nicht eingeklagten Rest des Gesamtschadens zu verzichten, um den Zuspruch des seiner Mitverschuldensquote entsprechenden Anteiles vom Gesamtschaden zu erhalten. Ein Ausdehnungsvorbehalt hat nicht zur Folge, daß in einem solchen Zuspruch... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 IZPO §84 VZPO §405 AZPO §560 AZPO §562 EZPO §570
Rechtssatz: Zufolge der Bindung der kündigenden Partei an die Fristen und Termine des § 560 ZPO, die auch prozessuale Notfristen sind (§ 570 ZPO), kommt eine Verbesserung von Inhaltsmerkmalen der Rechtsgestaltungserklärung regelmäßig nicht in Betracht, soferne es sich nicht um bloß unwesentliche Fehler handelt, die auch einer klareren und deutlicheren Fassung des Urteilsspruches dur... mehr lesen...