Norm: ZPO §405 DIIIe
Rechtssatz: Es ist auch zulässig, dem Beklagten nicht gerade die Äußerung zu verbieten, die er (wörtlich) gemacht hat, sondern eine Aussage des Inhaltes, welcher - wenngleich mit anderen Worten - der beanstandeten Äußerung zu entnehmen ist. Entscheidungstexte 4 Ob 109/94 Entscheidungstext OGH 04.10.1994 4 Ob 109/94 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 B3aaZPO §228 H2ZPO §405 DII
Rechtssatz: Gegenüber dem Begehren auf Feststellung von Hauptmietrechten wäre die zu treffende Feststellung der Kläger sei Untermieter kein minus sondern ein aliud. Entscheidungstexte 3 Ob 554/94 Entscheidungstext OGH 07.09.1994 3 Ob 554/94 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Norm: MRG §27MRG §28ZPO §405 A
Rechtssatz: Begehrt eine Partei eindeutig erkennbar die Rückzahlung nur eines Teils der geleisteten Ablöse, weil der andere Teil als gerechtfertigt anerkannt wird, so ist bei der Feststellung des Rückzahlungsbetrages von der gesamten ursprünglich geleisteten Summe auszugehen und von dieser der nach den gesetzlichen Bestimmungen zulässigerweise zu fordernde Betrag in Abzug zu bringen. Entscheidu... mehr lesen...
Norm: ArbVG §101ZPO §228 B3bbZPO §228 H2ZPO §405 BII
Rechtssatz: Umformulierung eines Feststellungsbegehrens durch den OGH (unverändertes aufrechtes Bestehen der Arbeitsverhältnisse über den Termin der rechtsunwirksamen Versetzung hinaus). (§ 48 ASGG) Entscheidungstexte 8 ObA 232/94 Entscheidungstext OGH 06.05.1994 8 ObA 232/94 9 ObA 136/... mehr lesen...