Norm
ZPO §405 ÜbsRechtssatz
Übersicht der Entscheidungen zu § 405 ZPO
A Allgemeines
B Umformung des begehrten Spruches durch das Gericht
I. Grundsätze
II. Feststellungs- und Gestaltungsbegehren
III. Leistungsbegehren
C anderer Rechtsgrund
D Zuspruch eines aliud, plus oder minus
I. Grundsätze
II. Gegenüber Feststellungs- und Gestaltungsbegehren
III. Gegenüber Leistungsbegehren
a)
auf Zahlung
1.
durch Beschränkung auf bestimmte Exekutionsobjekte; Haftungsklagen
2.
durch Verpflichtung zum Erlag
3.
durch Feststellungsurteil
4.
Begehren auf wiederkehrende Leistungen
5.
Aufrechnungseinrede
6.
Sonstige Einzelfälle; Zinsen
b)
auf Herausgabe
c)
auf Räumung
d)
auf Willenserklärung; Einräumung und Aufhebung bücherlicher Rechte
e)
auf sonstige Handlungen und auf Unterlassungen
f)
Sonstiges
IV. Gegenüber Rechtsmittelanträgen
V. Gegenüber Anträgen in anderen Verfahren (zB Exekutionsverfahren)
E Verurteilung Zug um Zug
F Hauptbegehren - Eventualbegehren
G Beachtlichkeit und Folgen des Zuspruches eines plus oder aliud
H Anwendung in anderen Verfahren (Außerstreitverfahren, Exekutionsverfahren usw)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102807Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.11.2012