RS OGH 1996/9/25 ZPO § 405

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Veröffentlicht am 25.09.1996
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Norm

ZPO §405 Übs

Rechtssatz

Übersicht der Entscheidungen zu § 405 ZPO

A Allgemeines

B Umformung des begehrten Spruches durch das Gericht

      I. Grundsätze

      II. Feststellungs- und Gestaltungsbegehren

      III. Leistungsbegehren

C anderer Rechtsgrund

D Zuspruch eines aliud, plus oder minus

      I. Grundsätze

      II. Gegenüber Feststellungs- und Gestaltungsbegehren

      III. Gegenüber Leistungsbegehren

a)

auf Zahlung

1.

durch Beschränkung auf bestimmte Exekutionsobjekte; Haftungsklagen

2.

durch Verpflichtung zum Erlag

3.

durch Feststellungsurteil

4.

Begehren auf wiederkehrende Leistungen

5.

Aufrechnungseinrede

6.

Sonstige Einzelfälle; Zinsen

b)

auf Herausgabe

c)

auf Räumung

d)

auf Willenserklärung; Einräumung und Aufhebung bücherlicher Rechte

e)

auf sonstige Handlungen und auf Unterlassungen

f)

Sonstiges

      IV. Gegenüber Rechtsmittelanträgen

      V. Gegenüber Anträgen in anderen Verfahren (zB Exekutionsverfahren)

E Verurteilung Zug um Zug

F Hauptbegehren - Eventualbegehren

G Beachtlichkeit und Folgen des Zuspruches eines plus oder aliud

H Anwendung in anderen Verfahren (Außerstreitverfahren, Exekutionsverfahren usw)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102807

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

09.11.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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