Norm: ASGG §82 Abs1ASGG §65 Abs2ZPO §405ASVG §176 Abs1 Z2
Rechtssatz: 1. Form und Inhalt des Klagebegehrens in der Unfallversicherung (amtswegige Modifizierung) 2. Begriff des Unglücksfalls und Hilfeleistung in Gefahrenlage als "gleichgestellter" Unfall iS des § 176 Abs 1 Z 2 ASVG Entscheidungstexte 6 Rs 53/21t Entscheidungstext OLG Graz 28.09.2021 6 Rs 53/21t ... mehr lesen...
Norm: UWG §25 Abs3ZPO §405
Rechtssatz: Der Zuspruch einer Veröffentlichungsermächtigung ist gegenüber der Veröffentlichungsverpflichtung ein Aliud. Entscheidungstexte 4 Ob 91/18p Entscheidungstext OGH 17.07.2018 4 Ob 91/18p 4 Ob 236/19p Entscheidungstext OGH 28.01.2020 4 Ob 236/19p Vgl; Beisatz: Hier: Ein unzulässiges, auf § 25 ... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil vom 20. 8. 1999 (ON 55) wies das Landesgericht Salzburg das Begehren des Klägers auf Scheidung aus dem Alleinverschulden der Beklagten ab und schied die Ehe nach § 55 Abs 3 EheG mit dem Ausspruch, dass der Kläger die Zerrüttung überwiegend verschuldet habe. Gegen die Abweisung des auf § 49 EheG gestützten Klagebegehrens erhob der Kläger Berufung (ON 68); gleichzeitig ließ er unter Hinweis auf eine „Klagseinschränkung“ sein hilfsweise auf § 55 EheG gestütztes S... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hopf und Mag. Ziegelbauer sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Johannes Pflug und Alfred Klair als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Parteien 1. N***** M*****, 2. A***** M*****, 3. G***** S*****, 4. J***** A*****, 5. F***** G*****, 6. F***** ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Mag. Dr. Wurdinger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dipl.-Ing. I***** G*****, vertreten durch Mag. Dr. Helga Wagner, Rechtsanwältin in Wien, gegen die beklagte Partei Dr. H***** P*****, als Masseverwalter im Schuldenregulierungsverfahr... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Hradil als Vorsitzenden, die Hofräte Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Dr. Schramm und die Hofrätin Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei S***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Franz Hitzenberger ua Rechtsanwälte in Vöcklabruck, gegen die beklagte Partei K***** GmbH, *****, vertreten durch huber ebmer partner Rechtsanwälte GmbH in Linz, wegen 290.000 EUR sA, über di... mehr lesen...
Begründung: Im wiederaufzunehmenden Verfahren 8 C 92/05p des Erstgerichts begehrte die nunmehrige Wiederaufnahmsklägerin als Klägerin vom Beklagten ua rückständigen Unterhalt für den Zeitraum 1. 1. bis 31. 12. 2004 in Höhe von 3.485,88 EUR sA. Die Höhe dieses Anspruchs berechnete die Klägerin aufgrund eines vom Beklagten vorgelegten Jahreslohnzettels für 2004. Mit Teilurteil vom 25. 9. 2007, 8 C 92/05p-45, sprach das Erstgericht ua den für 2004 als rückständig begehrten Unterhalt in... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin erwarb im Juni 2006 von der beklagten Bauträgerin eine Eigentumswohnung um 180.000 EUR. Die gegenständliche Wohnhausanlage war von der Beklagten in den Jahren 1998 und 1999 errichtet worden. Aufgrund zahlreicher Wasserschäden war der Beklagten vor den Vertragsgesprächen mit der Klägerin bekannt, dass Baumängel an der Wohnanlage bestehen. Diese Mängel waren für die Klägerin nicht offenkundig. Die Klägerin wurde vor Kaufvertragsabschluss nicht über di... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger kaufte laut Klagebehauptungen von der Beklagten am 29. 6. 2006 und am 8. 11. 2006 328 und 44 Zertifikate der M***** Ltd (folgend nur mehr: M Ltd) um (inklusive Spesen) 6.160,65 EUR. In dem zu 6 C 513/09y beim Bezirksgericht für Handelssachen Wien anhängigen Verfahren (Erstprozess) begehrt der Kläger die Aufhebung dieses Kommisions- und Kaufvertrags und die Rückzahlung des von ihm entrichteten Kaufpreises von 6.160,65 EUR samt jeweils 4 % Zinsen aus 5.377,36 EU... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft, auf der ein Wohnhaus steht, in dem sie wohnen. Die Mutter der Erstklägerin hat aufgrund eines Übergabsvertrags aus dem Jahr 1982 das unentgeltliche verbücherte Wohnrecht im Erdgeschoß des Hauses, wo sie und seit etwa 18 Jahren der Beklagte als ihr Lebensgefährte wohnen. Die Kläger begehren 1) die Feststellung, der Beklagte sei nicht berechtigt, sich die Dienstbarkeit des laut Übergabsvertrags der Mutter der Ers... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind jeweils Wohnungseigentümer des Hauses Block C mit der Adresse ***** in I*****. Die gesamte Liegenschaft EZ 1491 GB ***** besteht aus drei Wohnhäusern, nämlich dem Block A *****, dem Block B ***** und Block C *****. Die Beklagte war Alleineigentümerin der Liegenschaft, hat in den 1970er Jahren die Wohnhäuser auf der Liegenschaft als Bauträgerin errichtet und an die Käufer der Wohnungseigentumseinheiten verkauft. Ihr selbst verblieben noch insgesamt 34 Wohn... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den Parteien besteht eine Einbruchsdiebstahl-Versicherung hinsichtlich des von der Klägerin betriebenen Hotels. Dem Versicherungsvertrag liegen die Allgemeinen Z***** Bedingungen für die Einbruchdiebstahl-Versicherung (AEB 1995; in der Folge AEB) zu Grunde. Diese lauten, soweit sie für den vorliegenden Fall relevant sind: „Art. 2 (1) Als Einbruchdiebstahl im Sinne der Versicherungsbedingungen gilt ein Diebstahl nur, wenn ein Dieb in die Versicherungsräumlichk... mehr lesen...
Begründung: Mit Notariatsakt vom 31. 7. 2001 schenkte die Klägerin dem Beklagten, ihrem Enkel, ihre 1.234 m2 große Liegenschaft, auf der das von ihr bewohnte Wohnhaus steht. Im Schenkungsvertrag hat der Beklagte der Klägerin „als teilweise Gegenleistung“ das lebenslange höchstpersönliche und unentgeltliche Wohnungsgebrauchsrecht und das Recht auf Alleinbenützung des Gartens eingeräumt. Weiters wurde ein Veräußerungs- und Belastungsverbot zu Gunsten der Klägerin vereinbart. 2004 bega... mehr lesen...
Begründung: Am 5. 6. 2008 verschuldete die Lenkerin eines vom Erstbeklagten gehaltenen und bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten Kraftfahrzeugs einen Verkehrsunfall, bei dem die 1990 geborene Klägerin verletzt wurde. Sie erlitt ein Schleudertrauma der Halswirbelsäule nach Erdmann I, eine Prellung des rechten Kniegelenks mit Hämatom und eine Zerrung der linken Schulter. Als Folge dieser Verletzungen hatte sie gerafft zwei Wochen mittelstarke und acht Wochen leichte S... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden und durch die Hofräte Dr. Veith, Dr. E. Solé, Dr. Schwarzenbacher und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Erich V*****, vertreten durch Dr. Riedl & Dr. Ludwig Rechtsanwälte GmbH in Haag, gegen die beklagten Parteien 1. Michael P*****, und 2. U***** AG, *****, beide vertreten durch Dr. Gert Üblacker-Riesenfels, Rechtsanwalt in Ams... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin kaufte von der Beklagten am 21. 12. 2005 1.073 Zertifikate der M***** Ltd (im Folgenden M*****) um 16.547,27 EUR. In dem zu 40 Cg 21/09b beim Handelsgericht Wien anhängigen, jedoch seit 17. 8. 2009 unterbrochenen Verfahren (Erstprozess) begehrt die Klägerin die Aufhebung dieses Kaufvertrags und die Rückzahlung des von ihr entrichteten Kaufpreises samt 4 % Zinsen ab 21. 12. 2005 Zug-um-Zug gegen Rückstellung der Wertpapiere. Sie erklärte, diese Klage „vorderg... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger kauften von der Beklagten zwischen 28. 2. 2005 und 2. 2. 2007 Zertifikate der M***** Ltd (im Folgenden M*****), und zwar - jeweils einschließlich Spesen - der Erstkläger um 13.349,88 EUR, die Zweitklägerin um 5.187,37 EUR und der Drittkläger um 5.408,92 EUR. In dem zu AZ 27 Cg 33/09x beim Handelsgericht Wien anhängigen, jedoch ruhenden Verfahren (Erstprozess) begehren die Kläger die Aufhebung dieser Kaufverträge und die Rückzahlung der von ihnen entrichteten K... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin kaufte von der Beklagten in zwei Tranchen am 18. 9. 2006 1.176 und am 31. 10. 2006 160 Zertifikate der M***** Ltd (im Folgenden M*****) um gesamt 23.540,04 EUR. In dem zu 19 Cg 11/09b beim Handelsgericht Wien teilweise noch anhängigen Verfahren (Erstprozess) begehrt die Klägerin die Aufhebung dieser Kaufverträge und die Rückzahlung des von ihr entrichteten Kaufpreises samt 4 % Zinsen ab 31. 10. 2006 und 18. 9. 2006 Zug-um-Zug gegen Rückstellung der Wertpapie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: A) Zum Fortsetzungsbeschluss: Über das Vermögen der vormals Beklagten wurde nach Erhebung der Revision und der freigestellten Revisionsbeantwortung am 14. 10. 2010 das Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung (mittlerweile ein Konkursverfahren) eröffnet und der nunmehrige Beklagte zum Insolvenzverwalter bestellt. Dieser beantragte am 3. 1. 2011 die Fortsetzung des unterbrochenen Verfahrens. Die Klageforderung sei im Insolvenzverfahren angemeldet und von ihm in ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger brachte vor, er habe von der Beklagten am 3. 10. 2006 Wertpapiere gekauft, die in den Folgejahren einem dramatischen Kursverfall ausgesetzt gewesen seien. Die Beklagte habe gegen Aufklärungs-, Schutz-, Sorgfalts- und Interessenwahrungspflichten verstoßen und den Kläger dadurch sowie durch falsche und unvollständige Angaben geschädigt. Das Klagebegehren umfasst die Zahlung von 12.692,34 EUR samt 4 % Zinsen seit 7. 5. 2010 Zug um Zug gegen die Rückstellung der n... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 3. Juli 2009 beim Handelsgericht Wien zu 12 Cg 117/09i eingebrachten, 25 Seiten umfassenden Klage begehrt der Kläger die Zahlung von 14.986,90 EUR samt 4 % Zinsen pA seit 19. Oktober 2006 Zug um Zug gegen Rückstellung von 837 Stück (angekauft zum Kurs von 17,30 EUR je Stück) Zertifikate der M***** Ltd. (M*****). Vor der Tagsatzung am 7. Oktober 2009 ergänzte der Kläger sein ohnehin schon umfangreiches Vorbringen mit einem weiteren, 30 Seiten umfassenden Schrif... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht ließ die ordentliche Revision mit der
Begründung: zu, dass zur Frage, ob bei einer Kündigungsanfechtung im Fall eines Vorbringens auch zur Rechtsunwirksamkeit der Kündigung von Amts wegen auf ein Eventualbegehren umzustellen und ein neues Feststellungsbegehren zu formulieren sei, noch keine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs vorliege. Die Parteien brachten selbst nichts Besonderes zum Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage vor. ... mehr lesen...
Begründung: Bei der Klägerin handelt es sich um die vormalige B***** AG (in der Folge kurz: B***** alt). Mit Spaltungs- und Übernahmsvertrag vom 1. 8. 2005 wurde mit Wirkung zum 1. 1. 2005 unter Fortbestand der übertragenden Gesellschaft der gesamte Bankbetrieb der B***** alt abgespalten, gemeinsam mit den Anteilen der P***** einer 100%igen Tochteraktiengesellschaft der Klägerin übertragen und mit dieser (kurz B***** P*****) verschmolzen. Die Eintragung der Spaltung im Firmenbuch er... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte bewarb in einer Informationsbroschüre ein „Asien-Währungszertifikat mit 100 % Kapitalgarantie“, das von L***** B***** T***** Co B.V. emittiert und von deren „Großmuttergesellschaft“ L***** B***** H***** Inc. garantiert wurde. Das beworbene Anlageprodukt war ein strukturiertes anleihenähnliches Instrument, das Anlegern die Möglichkeit bieten sollte, an der potentiellen Aufwertung ausgewählter südostasiatischer Währungen zu partizipieren. Die Werbebroschüre en... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin kaufte von der Beklagten am 27. 12. 2005 1.037 Zertifikate der M***** Ltd (im Folgenden M*****) um 15.992,10 EUR. Im zu AZ 33 Cg 120/08h beim Handelsgericht Wien anhängigen Verfahren (Erstprozess) begehrt die Klägerin die Aufhebung dieses Kaufvertrags und die Rückzahlung des von ihr entrichteten Kaufpreises samt 4 % Zinsen ab 27. 12. 2005 Zug-um-Zug gegen Rückstellung der Wertpapiere. Sie erklärte, diese Klage „vordergründig auf listige Irreführung iSd § 870... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger erwarben von der Beklagten per 17. 1. 2007 757 Stück Zertifikate der M***** Ltd (im Folgenden: M*****) um 15.513,20 EUR. In dem zu 11 Cg 9/09z beim Handelsgericht Wien anhängigen Verfahren (Erstprozess) begehren die Kläger die Rückzahlung dieses Betrags samt 4 % Zinsen ab 17. 1. 2007 Zug-um-Zug gegen Rückstellung der Zertifikate. Die Kläger seien beim Erwerb listig in die Irre geführt worden, wobei die Beklagte den Irrtum veranlasst und Aufklärungspflichten v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zu I.: Aus dem Firmenbuch geht hervor, dass die klagende Partei zunächst mit Beschluss der Hauptversammlung vom 24. 4. 2009 ihren Firmenwortlaut von „W***** AG *****“ in „V***** AG“ änderte. Am 29. 6. 2010 beschloss die Hauptversammlung (ua) die Spaltung zur Aufnahme in die „V***** AG“ durch Übertragung des Versicherungsbetriebs gemäß Spaltungs- und Übernahmsvertrag vom 10. 5. 2010. Am 3. 8. 2010 wurde die Spaltung sowohl bei der übertragenden (FN *****) als auc... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 1615 sowie Miteigentümer der Liegenschaft EZ 1223, die unmittelbar an die im Alleineigentum der Beklagten stehende Liegenschaft EZ 1344 angrenzt. Auf der Liegenschaft EZ 1223 befand sich eine Quelle, die etwa zehn nicht an das öffentliche Trinkwassernetz angeschlossene Haushalte (darunter jenen des Klägers) mit Trink- und Brauchwasser versorgte. Die Beklagte beauftragte einen Generalunternehmer mit der Errichtung eines Wohnha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitparteien sind Geschwister und Miteigentümer der Liegenschaft EZ 1182 Grundbuch ***** mit der Grundstücksadresse *****. Dabei sind die Beklagte zu 11/32 Anteilen, die Erstklägerin und der Drittkläger je zu 1/4 und der Zweitkläger zu 5/32 Anteilen bücherlich einverleibte Miteigentümer dieser Liegenschaft. Auf der Liegenschaft befinden sich ein Garten, ein Vorplatz mit Garagenanbau mit zwei KFZ-Abstellplätzen und ein Wohnhaus, das über Keller, Souterra... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht bestätigte das - im Übrigen teilweise aufgehobene - Ersturteil als Teilurteil mit der Maßgabe, dass es den Ausspruch über die von der Beklagten erhobenen Gegenforderungen konkretisierte. Rechtliche Beurteilung a) Der von der Klägerin als erhebliche Rechtsfrage relevierte Widerspruch zur Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs liegt nicht vor. Der bloße Vorbehalt einer Ausdehnung des eingeklagten Betrags ist nicht als Belangun... mehr lesen...