Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 27.1.1988 erkannte die Beklagte der Klägerin für die Folgen des Arbeitsunfalls (AU) vom 20.3.1987 für die Dauer der völligen Erwerbsunfähigkeit die Voll- und Zusatzrente sowie einen Kinderzuschuß zu. Mit Bescheid vom 17.11.1988 setzte die Beklagte die Versehrtenrente vom 29.8.1988 an bis auf weiteres im Ausmaß von 30 vH der Vollrente als Dauerrente fest. Dafür waren nachstehende Folgen des AU maßgebend: vermehrte Bewegungseinschränkung des... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 18.3.1936 geborene Kläger ist als Chemiker bei einem Unternehmen angestellt, das sich mit der Erzeugung von Lacken beschäftigt. Am 9.5.1988 erlitt er auf einer Dienstreise in Frankreich einen Verkehrsunfall, bei dem er ein Peitschenschlagtrauma, eine Brustkorbquetschung, eine Sprengung der straffen Gelenksverbindung zwischen Handgriff und Körper des Brustbeins, einen Bluterguß am rechten Oberarm innen und am Stamm entlang der Sicherheitsgurten, eine Verst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 29.12.1928 geborene Kläger war als Figurenretoucheur bei einer Porzellanmanufaktur beschäftigt. Am 17.12.1987 stürzte er auf dem Weg zur Arbeitsstätte und erlitt dabei einen knöchernen Abriß der Ellenhackenspitze links. Er befand sich zunächst bis zum 17.1.1988 und dann vom 17.2. bis 4.4.1988 im Krankenstand. Als Folge einer in frühester Kindheit erlittenen Meningitis besteht beim Kläger beidseitige Taubheit. Seit 1.1.1989 bezieht der Kläger nach Vollendu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit (§ 503 Z 2 ZPO) liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 leg cit; stRsp des erkennenden Senates seit SSV-NF 1/32, zuletzt mit neuerlicher ausführlicher
Begründung: SSV-NF 3/115). Im übrigen vermengt der Revisionswerber in seinem Rechtsmittel die Tatfrage mit der Rechtsfrage. Die Frage, inwieweit seine Erwerbsfähigkeit aus medizinischer Sicht, also allein auf Grund der unfallbedingten Leiden,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 16.9.1987 hatte die beklagte Partei die dem Kläger für die Folgen des Arbeitsunfalles vom 12.12.1985 bisher gewährte vorläufige Versehrtenrente von 30 vH der Vollrente gemäß § 99 ASVG ab 1.11.1987 entzogen und überdies ausgesprochen, daß ein Anspruch auf Dauerrente nicht besteht. Die vom Kläger dagegen erhobene Klage mit dem Begehren auf Gewährung einer Versehrtenrente im Ausmaß von 30 vH der Vollrente als Dauerrente wurde vom Arbeits- und Soz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Auch in Sozialrechtssachen können Mängel des Verfahrens erster Instanz, welche das Berufungsgericht nicht für gegeben erachtete, nicht mehr mit Revision geltend gemacht werden (SSV-NF 1/32 = SZ 60/197 ua). Im vorliegenden Fall wiederholt der Revisionswerber seinen schon in der Berufung erhobenen Einwand, es sei kein ärztliches Zusammenfassungsgutachten erstellt worden. Dieser Einwand wurde vom Berufungsgericht mit a... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger wurde im Juli 1983 vom Beklagten Dr.O***, einem Facharzt für Urologie, wegen einer Feuchtwarze an der Penisspitze behandelt und sodann von diesem im Krankenhaus Bad Ischl, dessen Rechtsträger die beklagte Partei L*** O*** ist, operiert. In der Folge kam es zu Komplikationen, die zu massivem Gewebeverlust und zu einer teilweisen plastischen Rekonstruktion der Harnröhre des Klägers führten. Mit den vorliegenden, zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 29. September 1987 anerkannte die beklagte Partei den Unfall des Klägers vom 21. Jänner 1987 als Arbeitsunfall und gewährte nach kurzfristiger Vollrente ab 17. August 1987 eine vorläufige Versehrtenrente von 20 % der Vollrente. Das Erstgericht erkannte die beklagte Partei schuldig, dem Kläger eine Versehrtenrente im Ausmaß von 30 % der Vollrente zu gewähren (eine ausdrückliche Abweisung des Mehrbegehrens auf Gewährung einer Versehrtenrente von... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 21. Oktober 1987 entzog die beklagte Partei die für die Folgen des Arbeitsunfalles vom 27. Dezember 1985 gewährte vorläufige Versehrtenrente von 20 % der Vollrente ab 1. Dezember 1987 und stellte fest, daß ein Anspruch auf Dauerrente nicht bestehe. Das Erstgericht wies das dagegen erhobene Klagebegehren, die beklagte Partei schuldig zu erkennen, eine Versehrtenrente im Ausmaß von mindestens 20 % der Vollrente (als Dauerrente) ab dem 1. Dezembe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 30. März 1976 anerkannte die beklagte Partei den Unfall des Klägers vom 23. Mai 1975 als Arbeitsunfall und setzte die vorläufige Unfallrente vom 26. Oktober 1975 bis 17. Dezember 1975 unter Zugrundelegung einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 30 % und ab 18. Dezember 1975 von 20 % fest. Mit Bescheid vom 23. November 1976 wurde die vorläufige Rente von 20 % zum 31. Dezember 1976 entzogen. Die beklagte Partei stellte fest, daß wegen einer ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 11. März 1987 gewährte die beklagte Partei dem Kläger für die Folgen des Arbeitsunfalles vom 9. August 1986 für die Zeit vom 9. Oktober 1986 bis 12. Februar 1987 eine vorläufige Versehrtenrente von 45 % der Vollrente und ab 13. Februar 1987 eine solche von 35 %. Der Kläger begehrt die Zuerkennung einer Versehrtenrente von 50 % der Vollrente samt Zusatzrente. Das Erstgericht erkannte die beklagte Partei schuldig, dem Kläger ab 9. Oktober 1986 e... mehr lesen...
Norm: ASVG §203ZPO §362
Rechtssatz: Die Fragestellung an den ärztlichen Gutachter hat sich auch auf den Umfang der Minderung der Erwerbsfähigkeit zu erstrecken. Dem Gericht bleibt dann die Aufgabe, auf Grund des Befundes, der Beurteilung und der Antworten auf die an den Sachverständigen gestellten Fragen nachzuprüfen, ob diese Schätzung zutreffen kann oder dabei wichtige Gesichtspunkte nicht berücksichtigt wurden und ein Abweichen von dieser är... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 23. Mai 1984 gewährte die beklagte Partei dem Kläger für die Folgen des Arbeitsunfalles vom 10. August 1982 eine Dauerrente im Ausmaß von 20 v.H. der Vollrente. Diese Rentenleistung wurde mit Bescheid vom 28. Mai 1986 mit Wirkung ab 1. August 1986 entzogen. Das Erstgericht wies das auf Weitergewährung der Rente über den 31. Juli 1986 hinaus gerichtete Begehren des Klägers ab, wobei es seiner Entscheidung im wesentlichen nachstehenden Sachverha... mehr lesen...
Norm: ZPO §362ZPO §503 Z4 E4c2
Rechtssatz: Privatgutachten ist allenfalls der Rang von Privaturkunden zu geben, da sie nicht als Sachverständigenbeweis im Sinne des §§ 351 ff ZPO herangezogen werden können. Entscheidungstexte 7 Ob 629/87 Entscheidungstext OGH 29.10.1987 7 Ob 629/87 17 Ob 21/10b Entscheidungstext OGH 12.04.2011 17 O... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Eigentümer der Grundstücke 333/3 (EZ.250), 333/2 (EZ.352), 333/4 (EZ.353) und 340/3 (EZ.348) der Katastralgemeinde Wagnitz. Das Grundstück 333/3 kaufte er am 12.Mai 1980 von Gertrude D, das Grundstück 333/2 am 14.Februar 1979 von Gerda E und die Grundstücke 333/4 und 340/3 am 25.April 1978 von August F. Die Beklagte ist Eigentümerin des Grundstückes 333/1 (EZ.355), das sie mit Kaufvertrag vom 16.Mai 1979 von der Witwe des am 16.Oktober 1977 verstorbenen Ko... mehr lesen...
Norm: ABGB §1167ABGB §1299 A2ZPO §362
Rechtssatz: Ein Gutachten soll möglichst erkennen lassen, wieweit es auf Information oder gesicherten Erkenntnissen aufbaut, und wieweit es sich um subjektive Urteile des Gutachters handelt. Entscheidungstexte 1 Ob 605/84 Entscheidungstext OGH 19.09.1984 1 Ob 605/84 Veröff: RdW 1985,72 (mit Anmerkung) = JBl 1985,625 (Iro) = SZ 57/140 ... mehr lesen...
Dem Kläger, seinen Verwandten und Bekannten wurden bis 1977 anonyme Schreiben zugemittelt, in denen eine Unzahl ehrenrühriger Äußerungen, Beleidigungen und üble Nachreden enthalten waren. Zwecks Klärung der Identität des anonymen Schriftenverfassers hatte der Kläger die Leistungen des Beklagten als Schriftsachverständigen in Anspruch genommen, ihm alle zur Verfügung stehenden Unterlagen übermittelt und ihm 1975 den Auftrag erteilt, gegen Belohnung ein graphologisches Gutachten zu erst... mehr lesen...
Norm: ABGB §156 EbZPO §362ZPO §503 C3b
Rechtssatz: Beruht die Ablehnung des Beweisantrages auf Einholung eines weiteren Gutachtens nicht auf einem - in dritter Instanz überprüfbaren - Verstoß gegen Verfahrensvorschriften, sondern auf der in den Entscheidungsgründen der Tatsacheninstanzen zum Ausdruck gebrachten Überzeugung von der Richtigkeit der eingeholten Gutachten, so ist eine Bekämpfung der auf ihrer Grundlage getroffenen Sachverhaltsfests... mehr lesen...
Norm: ZPO §362ZPO §503 Z2 C3bZPO §503 Z2 C3c
Rechtssatz: Vom OGH kann die Zulänglichkeit der Grundlagen eines Sachverständigengutachtens nicht erörtert werden, wenn das Gutachten in formeller Hinsicht den gesetzlichen Vorschriften entspricht. (EvBl 1956/258, 1959/218, 6 Ob 212/68, 1 Ob 182/68, 6 Ob 83/69, 1 Ob 175/70, 1 Ob 118/71, 5 Ob 105/71, 1 Ob 125 - 127/72, 1 Ob 160/72, 4 Ob 37,38/74, 7 Ob 237/74, 3 Ob 224/74). Entschei... mehr lesen...
Norm: ZPO §362ZPO §482 B2ZPO §503 Z2 C3b
Rechtssatz: Da ein Angriff gegen ein vom Gericht eingeholtes Sachverständigengutachten im Rechtsmittelverfahren nur dann Erfolg haben wird, wenn dem Sachverständigen ein Verstoß gegen die Denkgesetze oder die Außerachtlassung erheblichen Verhandlungsstoffes nachgewiesen wird, müssen die Parteien schon in erster Instanz alle Behauptungen aufstellen und die dazu erforderlichen Beweise anbieten, welche für ... mehr lesen...
Norm: ZPO §362ZPO §503 Z2
Rechtssatz: Wenn das Berufungsgericht dem unsicheren Gutachten des Sachverständigen nicht folgte, spricht dies für eine lebensnahe Betrachtung des Falles und begründet keinen Verfahrensmangel. Entscheidungstexte 2 Ob 353/65 Entscheidungstext OGH 02.12.1965 2 Ob 353/65 Veröff: EvBl 1966/160 S 160 European C... mehr lesen...
Norm: ZPO §266 AII3ZPO §292ZPO §362
Rechtssatz: Beweismittel sind taxativ aufgezählt; die Berufung auf einen Akt ist unzulässig; es können nur einzelne bestimmte Aktenstücke aus dem Gesichtspunkte der Urkundenbeweise als Beweismittel angeboten und zugelassen werden. Entscheidungstexte 3 Ob 643/53 Entscheidungstext OGH 23.12.1953 3 Ob 643/53 ... mehr lesen...
Die verstorbene Klara P. schloß am 7. Feber 1939 mit dem Zweitbeklagten einen Gesellschaftsvertrag (offene Handelsgesellschaft) ab, in dem es im Punkt X heißt: "Stirbt Frau Klara P. während der Dauer des Vertragsverhältnisses, jedoch vor Ablauf von 12 Jahren seit dem Eintritt des Herrn Luis G. in die Firma, so steht es deren Erben frei, längstens binnen einem Monat seit dem Tode der Frau Klara P. zu erklären, daß sie das Gesellschaftsverhältnis mit Herrn Luis G. fortsetzen wollen, i... mehr lesen...
Norm: ZPO §362
Rechtssatz: Im Streitverfahren ist die Einholung eines Fakultätsgutachtens gar nicht vorgesehen. Die Einholung eines solchen ist demnach nicht statthaft. Entscheidungstexte 2 Ob 394/38 Entscheidungstext OGH 10.06.1938 2 Ob 394/38 Veröff: DREvBl 1938/333 7 Ob 47/57 Entscheidungstext OGH 30.01.1957 7 Ob 47/5... mehr lesen...