Norm
ZPO §266 AII3Rechtssatz
Beweismittel sind taxativ aufgezählt; die Berufung auf einen Akt ist unzulässig; es können nur einzelne bestimmte Aktenstücke aus dem Gesichtspunkte der Urkundenbeweise als Beweismittel angeboten und zugelassen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0039953Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.03.2015