Entscheidungsgründe: Der seit 5. 11. 2001 bei der Beklagten als Schleifer beschäftigte Kläger überquerte am Samstag, den 20. 11. 2004 nach Schichtende um 21:00 Uhr den nahezu ebenen Innenhof vor der Schleifhalle. Ca 10 bis 15 m vom Ausgang der Schleifhalle entfernt kam er auf dem nicht hell erleuchteten Innenhof wegen Eisglätte aufgrund überfrierender Nässe zu Sturz und brach sich dabei die 9. und 10. linke Rippe. Der Kläger trug feste Turnschuhe, die er auch zum Wandern trägt, un... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind Miteigentümer einer Liegenschaft, über deren Nutzung Uneinigkeit herrscht. Am 17. 4. 1991 kam es zu einer Besprechung der Streitteile, bei der Hans G***** von der beklagten Agrargemeinschaft ein Protokoll verfasste mit folgendem auszugsweisen Inhalt: „Grund der Zusammenkunft ist die gänzliche Nutzungsteilung zwischen Agrargemeinschaft S***** und Familie E*****. Es umfasst dies den K*****-Niederleger bis zur Grenze des Hochlegers. Die Parteien der Zusa... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war von 1989 bis 2001 Ausschussmitglied des Schiedsrichterkollegiums der beklagten Partei und als Schiedsrichterbeobachtungsreferent - gegen Aufwandersatz nach der jeweiligen Gebührenordnung - tätig. Er begehrte - nach dem erhobenen Haupt- und dem eine Präzisierung enthaltenden Hilfsanspruch - die Ausfolgung je einer Kopie der zehn von ihm für das Abrechnungsjahr 1999 unterschriebenen Listen im Format DIN A4. Er brachte vor, jährlich zehn Listen zur Abrechnun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei baute in den Jahren 2002 bis 2003 auf dem Nachbargrundstück des Klägers ein Bürohaus um. Der Kläger hatte im Bauverfahren dagegen Einwendungen erhoben und mit Schreiben vom 9. April 2002 verschiedene Bedingungen gestellt, unter denen er seine Einwendungen zurückziehen würde. Eine dieser Bedingungen war die Vornahme einer Beweissicherung vor Beginn der Baumaßnahmen durch einen unabhängigen Sachverständigen auf Kosten der beklagten Partei. Di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist bei der beklagten Partei unfallversichert. Er hatte am 13. 9. 1998 einen Unfall; in der Folge wurde bei ihm eine Meniskusverletzung festgestellt. Die Beklagte beauftragte den Sachverständigen Dr. Hartmut E*****, den Kläger zu untersuchen und ein Gutachten darüber zu erstatten, ob die Verletzung durch den Vorfall vom 13. 9. 1998 verursacht worden sei. Nach Erstellung des Gutachtens teilte sie dem Kläger mit Schreiben vom 29. 3. 2000 mit, dass e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde am 13. 8. 1989 bei einem Verkehrsunfall als Beifahrer eines bei der beklagten Partei haftpflichtversicherten Lenkers eines PKWs schwer verletzt. Seine Verletzungen bewirken eine dauernde lebenslange körperliche und geistige Beeinträchtigung. Mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 20. 8. 1993 wurde die Haftung des Fahrzeuglenkers und die Haftung der beklagten Partei als Haftpflichtversicherer für alle künftigen Schäden des Klägers aus d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist bei der Beklagten unfallversichert. Dem Versicherungsvertrag liegen die AUVB 1983 zugrunde, deren Art 7 Z 6 als Pflicht des Versicherten nach Eintritt eines Unfalls ua festlegt, daß er sich auf Verlangen des Versicherers durch die von diesem bezeichneten Ärzte untersuchen läßt. Am 19.8.1989 kam der Kläger durch einen von einem Dritten versetzten kräftigen Stoß zu Sturz und zog sich dabei einen Trümmerbruch des linken Tibiakopfes zu. Im Prozeß ge... mehr lesen...
Norm: EGZPO ArtXLIIIZPO §304 Abs2VersVG §11a Abs4
Rechtssatz: Der Versicherungsnehmer hat gegenüber dem Versicherer (Unfallversicherung) keinen außerhalb des Deckungsprozesses durchsetzbaren Anspruch auf Einsicht in ein vom Versicherer zur Prüfung seiner Leistungspflicht eingeholtes Gutachten und zwar auch dann nicht, wenn er sich auf Aufforderung des Versicherers von dem vom Versicherer zur Erstellung des Gutachtens bestellten Sachverständigen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit rechtskräftig gewordenem Urteil des Kreisgerichtes C vom 7. Jänner 1982, 5 Cg 62/81-21, wurde der von der nunmehr Beklagten gegen den jetzigen Kläger am 13.2.1981 erwirkte Wechselzahlungsauftrag über S 100.000,-- s.A. unter anderem deshalb aufrecht erhalten, weil dem Einwand des dort beklagten nunmehrigen Klägers, es sei zwischen den Streitteilen ein außergerichtlicher Vergleich zustandegekommen, demzufolge mit der Zahlung eines Betrages von S 188.532,-- dur... mehr lesen...
Die Streitteile sind Brüder. Ihr Vater, Ferdinand E, hatte mit Vertrag vom 29. 12. 1959 seine beiden Liegenschaften im Gesamtausmaß von 65 ha 04 a 90 m2 dem Beklagten übergeben, während er dem Kläger eine wertgesicherte Erbsenbertigung von 15 000 S ausgesetzt hatte. Anstelle dieses Betrages überließ ihm der Beklagte ein Wiesengrundstück im Ausmaß von 4100 m2. Ferdinand E verstarb am 16. 2. 1980. Mit Übergabsvertrag vom 4. 6. 1981 hat der Beklagte die beiden Liegenschaften Josef E über... mehr lesen...
Norm: EGZPO ArtXLIIIZPO §304 Abs2ZPO §308
Rechtssatz: Eine Urkunde ist im Interesse beider Parteien errichtet, wenn sie angefertigt wurde, um den Streitteilen als Beweismittel zu dienen oder ihre rechtlichen Beziehungen zu fördern. Maßgeblich ist nicht der Urkundeninhalt, sondern der Errichtungszweck. Es muss demnach beabsichtigt worden sein, auf die rechtlichen Beziehungen der Streitteile einzuwirken oder solche zu sichern. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §304 Abs2ZPO §308
Rechtssatz: Eine gemeinschaftliche Urkunde liegt vor, wenn sie für mehrere Personen deren gegenseitige Rechtsverhältnisse beurkundet oder im Interesse mehrerer Personen errichtet wurde. Entscheidungstexte 1 Ob 698/77 Entscheidungstext OGH 05.04.1978 1 Ob 698/77 Veröff: EvBl 1978/173 S 548 = JBl 1979,376 (dort falsch mit 1 Ob 698/78). ... mehr lesen...
Norm: ZPO §304 Abs2ZPO §308
Rechtssatz: Notizen eines Rechtsanwaltes über Verhandlungsergebnisse sind im wesentlichen als private Aufzeichnungen anzusehen, da sie ohne fremde Auftrag, vorwiegend im eigenen Interesse und mit eigenen Mitteln gemacht wurden. Entscheidungstexte 1 Ob 698/77 Entscheidungstext OGH 05.04.1978 1 Ob 698/77 Veröff: EvBl 1978/173 S 548 = JBl 1979,376 (dort... mehr lesen...
Der Kläger war vom 26. April 1956 bis 16. Dezember 1958 bei der Getränkefirma Franz A. als Leiter der Spirituosenabteilung beschäftigt; er hatte gegen diese Firma eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung erstattet und hiezu Angehörigen der zuständigen Finanzbehörde entsprechende Informationen erteilt. Mit der vorliegenden Klage begehrt er von der Republik Österreich eine Belohnung in der Höhe von 5% von jenen Abgaben und Abgabenstrafen, die auf Grund seiner Informationen der Firma A. vo... mehr lesen...
Norm: ABGB §844ZPO §304 Abs2
Rechtssatz: Aus der Gemeinschaftlichkeit der Urkunden folgt nicht, daß der Vertragsverfasser, in dessen Gewahrsame die Urkunde verblieb, zur Ausfolgung der Urkunde an einen der Vertragsteile nicht befugt ist ( anders bei Verwahrung eines Gedächtnisprotokolls siehe SZ 19/325 ). Entscheidungstexte 8 Ob 180/66 Entscheidungstext OGH 04.10.1966 8 Ob 180/66... mehr lesen...
Die klagende Partei begehrt von der Beklagten die Vorlage sämtlicher Fakturen, mit denen die klagende Partei ihre Lieferungen von Blutfällungen und Derivaten menschlichen Blutes vom 1. Juli 1959 bis zum Klagetag (20. September 1962) der beklagten Partei in Rechnung gestellt hat, weiters die Vorlage der Banküberweisungsaufträge, Verrechnungsschreiben oder sonstigen Urkunden, aus denen sich die Verrechnung oder Bezahlung der genannten Fakturen ergibt. Die beklagte Partei bestritt ein re... mehr lesen...
Norm: EGZPO ArtXLIIIZPO §304 Abs2
Rechtssatz: Zum Begriff der gemeinschaftlichen Urkunde im Sinne dieser Bestimmungen. (Fakturen, Rechnungen, Banküberweisungsaufträge können gemeinschaftliche Urkunden sein). Entscheidungstexte 2 Ob 317/65 Entscheidungstext OGH 16.12.1965 2 Ob 317/65 Veröff: SZ 38/218 3 Ob 545/80 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: ZPO §304 Abs2
Rechtssatz: Der Prüfungsbericht eines Kreditunternehmers über die Kreditwürdigkeit eines Kreditwerbers ist keine diesen gemeinschaftliche Urkunde. Entscheidungstexte 1 Ob 242/62 Entscheidungstext OGH 14.11.1962 1 Ob 242/62 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0040478 D... mehr lesen...