Begründung: Die Parteien sind kasachische Staatsbürger und schlossen am 4. 6. 1993 vor einem Standesamt in Kasachstan die Ehe. Ihr gemeinsamer Sohn wurde am 30. 8. 1998 geboren. Die Parteien zogen am 8. 4. 2000 von Kasachstan nach Österreich. Seit September 2009 leben sie getrennt. Der Beklagte arbeitet im Sekretariat der O***** und verdiente im Jahr 2010 netto monatlich zwischen 6.800 EUR und 7.200 EUR. Er bezahlte alle Betriebskosten für die Eigentumswohnung, in der die Klägerin w... mehr lesen...
Begründung: Die beiden gefährdeten Parteien sowie der Gegner der gefährdeten Parteien sind Geschwister. Sie sind zu je einem Drittel Erben nach ihrer am 18. Dezember 1994 verstorbenen Mutter, die Anteile an einer Liegenschaft in Budapest besaß. Der Antragsgegner verzichtete am 13. Mai 1995 auf seinen Anteil zu Gunsten seiner Tante. Diese (im Folgenden: Geschenkgeberin) schenkte ihm mit Notariatsakt vom 27. März 2001 ihren Anteil an einer Liegenschaft samt Zinshaus in Wien. Sie verst... mehr lesen...
Begründung: Ob den Liegenschaften EZ ***** und EZ ***** je GB ***** ist das Eigentum der Revisionsrekurswerberin einverleibt. Die Antragstellerin begehrte aufgrund der Pfandbestellungsurkunde vom 30. 3. 1992/28. 3. 2008 die aus dem
Spruch: näher ersichtliche Pfandrechtseinverleibung. Die - ihrem äußeren Erscheinungsbild nach am 30. 3. 1992 von der Revisionsrekurswerberin (unter ihrer früheren Firma) und am 28. 3. 2008 vom Antragsteller gefertigte - Pfandbestellungsurkunde hat auszu... mehr lesen...
Begründung: Die miteinander verheirateten Streitteile lebten als chinesische Staatsbürger gemeinsam mit ihrer Tochter in Österreich. Der Kläger arbeitete als Koch, die Beklagte war nicht erwerbstätig. 1998 reiste die Beklagte mit der gemeinsamen Tochter nach China und lebte dort. Dass der Kläger der Beklagten vor ihrer Abreise 100.000 S übergeben hätte, konnte nicht festgestellt werden. Die Streitteile hatten keine gemeinsamen ehelichen Ersparnisse. Am 28. Jänner 1999 reichte die ... mehr lesen...
Begründung: 1972 beschloss die Vollversammlung der beklagten Agrargemeinschaft, dass jedes Mitglied sowie ein Kind eines Mitglieds von der Agrargemeinschaft ein stark verbilligtes Grundstück erwerben könne. Es war vorgesehen, dass dem Erwerber durch den günstigen Grundpreis die Errichtung eines Einfamilienhauses ermöglicht werde; gleichzeitig sollte das Wegziehen von Kindern vermieden werden. Die Beschränkung der Bebauung auf Eigenheime (Einfamilienhäuser) wurde nicht schriftlich fe... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Revisionsrekurses bildet die vom Erstgericht bis zur rechtskräftigen Erledigung des anhängigen Scheidungsverfahrens erlassene und vom Rekursgericht bestätigte einstweilige Verfügung gemäß § 382 Abs 1 Z 8 lit c EO (Regelungsverfügung durch Zuweisung der Ehewohnung an die Klägerin durch Auftrag an den Beklagten zum Verlassen der Wohnung; zur Zulässigkeit einer solchen Provisorialentscheidung bei Unzumutbarkeit des weiteren Zusammenlebens s Zechner, Einstwei... mehr lesen...
Norm: ZPO §271. ZPO §182a. IPRG §3. IPRG §4Abs.1
Rechtssatz: Gemäß §§ 3, 4 Abs. 1 IPRG ist fremdes Recht von Amts wegen wie in seinem ursprünglichen Geltungsbereich anzuwenden und auch von Amts wegen zu ermitteln, dies auch dann, wenn die Parteien diese Frage unbeachtet gelassen haben. § 182a ZPO zwingt in einem solchen Fall prinzipiell zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung zwecks Erörterung dieser für die arteien überraschenden Rechtsan... mehr lesen...
Begründung: Im Berufungsverfahren ist von folgendem, insoweit nicht mehr strittigen Sachverhalt auszugehen: Die Klägerin betreibt ein Gewinnspiel im Internet. Wer daran teilnehmen möchte, muss sich als Kunde anmelden und bei der Klägerin registrieren lassen. Als Kunde hat man die Möglichkeit der sogenannten „Freundschaftswerbung“, die in den allgemeinen Teilnahmebedingungen der Klägerin wie folgt geregelt ist: Wenn ein Teilnehmer einer Person, deren E-mail-Adresse noch nicht bei S**... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und die Zweitbeklagte sind juristische Personen mit Sitz in Österreich (Klägerin) bzw Ungarn (Zweitbeklagte). Der Erstbeklagte ist Geschäftsführer und einziger Gesellschafter der Zweitbeklagten; sein Wohnsitz liegt in Österreich. Die Klägerin und die Zweitbeklagte vertreiben in Ungarn Erfrischungsgetränke (Energy Drinks) mit ähnlichen Bezeichnungen. Die Zweitbeklagte verfügt über ungarische Markenrechte; die Klägerin leitet ihr Recht zur Verwendung ähnlicher... mehr lesen...
Begründung: Die in Italien ansässige klagende und gefährdete Partei (in der Folge klagende Partei genannt) schloss mit der in der tschechischen Republik ansässigen beklagten und Gegnerin der gefährdeten Partei (in der Folge beklagte Partei genannt) am 2. 12. 2002 einen Kooperations-, Know-how-, Lizenz- und Lieferrahmenvertrag, mit welchem die klagende Partei der beklagten Partei die ausschließliche Lizenz zur Verwendung ihres Know-how in der Tschechischen und Slowakischen Republik... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende und widerbeklagte Partei (im Folgenden kurz Klägerin genannt) stellt (ua) Lerncomputer für Kinder samt Zubehör her. Sie unterhielt eine Geschäftsbeziehung zur S*****-Unternehmensgruppe, wobei für diese der Geschäftsführer der meisten S*****-Gesellschaften Dr. Dieter S***** auftrat. Am 10. 8. 1990 schloss die Klägerin mit der beklagten und widerklagenden Partei S***** M***** GmbH (im Folgenden kurz Erstbeklagte) je eine Vertriebsvereinbarung für die ... mehr lesen...
Begründung: Die am 29. 5. 1930 geborene und in der ehemaligen Bundesrepublik Jugoslawien wohnhafte Klägerin hat in der Zeit von 1970 bis 1976 in Österreich insgesamt 39 Beitragsmonate der Pflichtversicherung erworben. Weitere Versicherungszeiten der Klägerin konnten nicht festgestellt werden, insbesondere auch nicht Versicherungszeiten in Serbien und Montenegro. Mit Bescheid vom 9. 6. 2004 lehnte die beklagte Partei den Antrag der Klägerin vom 15. 12. 1998 auf Zuerkennung einer Al... mehr lesen...
Norm: ZPO §271ZPO §503 Z4 E2cZPO §504 Abs1IPRG §2IPRG §3IPRG §4
Rechtssatz: Wenngleich die §§ 2 bis 4 IPRG für Gerichtsbarkeit und Verwaltung die Amtswegigkeit der kollisionsrechtlichen Beurteilung anordnen, hängt im Rechtsmittelverfahren die amtswegige Prüfung der Rechtsanwendungsfrage von der Erhebung einer Rechtsrüge ab. Entscheidungstexte 1 Ob 163/05k Entscheidungstext OGH 18.10.2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile schlossen im Jahr 2000 einen „Rahmenvertrag", der den Vertrieb der von der türkischen Klägerin hergestellten Produkte durch die italienische Beklagte zum Gegenstand hatte. Für allfällige Rechtsstreitigkeiten wurde die Zuständigkeit österreichischer Gerichte vereinbart, ohne dass auf das anzuwendende Recht Bezug genommen wurde. Mit ihrer im Dezember 2002 bei Gericht eingelangten Klage begehrte die Klägerin EUR 193.463 samt gestaffelten Zinsen an ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem am 9. 7. 2004 beim Erstgericht eingebrachten Antrag begehrten die am 29. 3. 1966 geborene österreichische Staatsbürgerin Meiqin Q***** als Erstantragstellerin, deren am 26. 2. 1961 geborener Ehemann und chinesischer Staatsbürger Kexin W***** als Zweitantragsteller, beide in Österreich wohnhaft und als Wahleltern, sowie die am 19. 10. 1983 geborene chinesische Staatsbürgerin Xiaonan Q***** als Drittantragstellerin und Wahlkind, wohnhaft in China, die Bewilligung ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger betreibt in Italien einen Campingplatz. Er ist italienischer Staatsangehöriger und - wie auch seine Ehegattin - der deutschen Sprache nicht mächtig. 1997 wollte er Geld für seine Altersversorgung anlegen. Er nahm deshalb mit einem freien Mitarbeiter der beklagten Partei, eines Bankunternehmens mit Sitz in Innsbruck, Kontakt auf. Dieser wurde 1971 in Verona geboren und ist seit 1986 österreichischer Staatsbürger. Er war vom 1. 9. 1990 bis 30. 6. 1992 Angestel... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte die Zahlung von 500.000 US-$. Sie brachte vor, sie habe am 27. 7. 1995 eine österreichische Bank mit der Erstellung eines Dokumentenakkreditivs zugunsten eines Unternehmens in Usbekistan beauftragt. Die Auszahlung des Klagsbetrags sollte unter der Bedingung der Vorlage bestimmter Dokumente erfolgen. Die österreichische Bank habe die beklagte Partei mit der Durchführung des Akkreditivs betraut, zumal sie über keine Zweigstelle in Usbekistan ve... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte mit Unternehmenssitz in Tirol erzeugt und vertreibt unter der Wort-Bild-Marke "F*****" weltweit Entfeuchtungs-, Trocknungs- und Kühlungsgeräte; sie hat für manche Länder Dritten exklusive Vertretungsrechte für ihre Produkte eingeräumt. Die Klägerin hat ihren Sitz in den USA und ist auf Grund einer schriftlichen Vereinbarung vom 22. 6. 1999 berechtigt, die Wort-Bild-Marke der Beklagten im Geschäftsverkehr zu verwenden. Die Klägerin begehrt zur Sicherung ihr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Eingangs ist festzuhalten, dass die Bezeichnung der beklagten Partei von Amts wegen von "Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten" auf deren Gesamtrechtsnachfolgerin "Pensionsversicherungsanstalt" zu berichtigen war (§ 538a ASVG idF 59. ASVG-Novelle BGBl I 2002/1). Eingangs ist festzuhalten, dass die Bezeichnung der beklagten Partei von Amts wegen von "Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten" auf deren Gesamtrechtsnachfolgerin "Pensionsversicherungsa... mehr lesen...
Begründung: Der Erst- und der Drittantragsteller machen einen Leistungsanspruch von je 17,840.240 S und der Zweitantragsteller einen solchen von 35,292.821 S - jeweils gestützt auf das Dritte Rückstellungsgesetz vom 6. 2. 1947 BGBl 54 idF BGBl 1947/148 (RG) - geltend. Der Erst- und der Drittantragsteller machen einen Leistungsanspruch von je 17,840.240 S und der Zweitantragsteller einen solchen von 35,292.821 S - jeweils gestützt auf das Dritte Rückstellungsgesetz vom 6. 2. 194... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen gingen von folgendem Sachverhalt aus: Zwischen den Streitteilen, der klagenden und gefährdeten österr. Bank (im Folgenden nur klagende Partei) und der beklagten und gefährdenden algerischen Bank (im Folgenden nur beklagte Partei), war u.a. die Anwendbarkeit der von der Internationalen Handelskammer herausgegebenen "Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumentenakkreditive, Revision 1993" (IHK-Publikation Nr. 500, daher auch ERA 1993 oder ERA 50... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 2. Februar 1966 in Deutschland geschlossenen Ehe der beiden Streitteile, die beide deutsche Staatsbürger sind, entstammen vier in den Jahren 1970, 1974, 1975 und 1980 geborene Kinder. Im Jahre 1982 übersiedelte die Familie wegen wirtschaftlicher Probleme des Familienunternehmens weg von ihrem bisherigen Wohnsitz in Berlin nach Österreich. Die neue Liegenschaft wurde von den Streitteilen gemeinsam um S 4 Mio erworben, wobei die Klägerin S 385.000 DM au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 30. 5. 1955 geborene Klägerin hat nach Absolvierung der Pflichtschule zunächst keine qualifzierte Berufsausbildung erfahren. Sie war zuerst im ehemaligen Jugoslawien und anschließend im Jahr 1972 als Näherin sowie in weiterer Folge bis 1976 als Fabriksarbeiterin beschäftigt. Vom 2. 10. 1977 bis 2. 4. 1978 absolvierte sie in Bosnien-Herzegowina eine Ausbildung zum Erwerb der Berufsbezeichnung "qualifizierter Dienstnehmer im Schuhwerkfach Stepper-Näher"... mehr lesen...
Norm: ZPO §271IPRG §4AbkSozSi Österreich - Spanien allg
Rechtssatz: Unabhängig davon, ob eine Bindung an die Auskunft des ausländischen Versicherungsträgers über die ausländischen Versicherungszeiten besteht, muss die Auskunft jedenfalls dann nicht auf ihre Richtigkeit überprüft werden, wenn nach der Aktenlage keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, ihre Richtigkeit anzuzweifeln. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Der am 20. 7. 1919 geborene Ehemann der Klägerin ist am 19. 6. 1991 verstorben. Er hatte im Zeitraum von Juli 1943 bis Oktober 1943, von Juni 1944 bis Mai 1945 und von Juli 1956 bis Mai 1957 in Österreich insgesamt 27 Beitragsmonate nach dem ASVG erworben. Weiters erwarb er im Zeitraum von April 1958 bis März 1964 72 Beitragsmonate nach dem GSVG. In Spanien erwarb der Ehemann der Klägerin im Zeitraum von Februar 1978 bis Dezember 1980 35 Beitragsmonate. Im Zeitraum... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat ihren Sitz in Innsbruck und erzeugt dort in den maßgeblichen Arbeitsgängen Lodenstoffe, die sie weltweit vertreibt. Sie verwendet zu deren Kennzeichnung nachfolgend dargestellte Einnähetiketten, bei denen der Stoffgrund in schwarzer, die Schriftzüge in gelber und der Adler in roter Farbe gehalten sind: Die Beklagte erzeugt in Italien Lodenstoffe, welche sie weltweit vertreibt und mit folgenden beiden Einnähetiketten kennzeichnet: Das Emblem I, dar... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 17. 1. 1994 verstorbene Robert S***** hat mit letztwilliger Verfügung vom 24. 7. 1987 die Klägerin (seine Tochter aus erster Ehe) und die Beklagte (seine zweite Frau) je zur Hälfte als Erben eingesetzt. Sein Nachlaß wurde demgemäß beiden Parteien je zu Hälfte eingeantwortet. Der Erblasser war in Liechtenstein als Maschinenmechaniker beschäftigt. Er besaß bei der Liechtensteinischen Landesbank und bei der Bank in Liechtenstein insgesamt vier Sparkonten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt aus dem einvernehmlich beendeten Dienstverhältnis kollektivvertragliche Sonderzahlungen wie Urlaubszuschuß und Weihnachtsremuneration sowie Urlaubsentschädigung für 30 Werktage im Gesamtbetrag von S 41.250,58 brutto, wobei Teilzahlungen von S 11.624 brutto bereits berücksichtigt wurden. Die beklagte Partei beantragte die Abweisung des Klagebegehrens. Der Kläger sei während der gesamten Vertragsdauer ausschließlich in der arabischen Repub... mehr lesen...
Norm: GBG §94NÖ GVG §18NÖ GVG §1ZPO §271
Rechtssatz: 1.
Rechtssatz: § 18 NÖ GVG findet insbesonders, was hier in Betracht kommt, auf alle Grundstücke, die aufgrund der Bestimmungen des NÖ Raumordnungsgesetzes, LGBl 8000, als Bauland - ausgenommen Bauland-Agrargebiet - gewidmet sind, keine Anwendung. 2.
Rechtssatz: Für das Grundbuchsverfahren jedenfalls reicht die im § 271 ZPO enthaltene Mitwirkungspflicht der Parteien vorliegend soweit, daß e... mehr lesen...
Das Grundbuch der Einlagezahl ***** KG ***** des Bezirksgerichtes Horn weist folgende für die Entscheidung relevante Eintragungen auf: Letzte TZ 1500/1989 vorläufige Plombe 2929/1997 *************************** A1 ************************ GST-NR BA (NUTZUNG) FLÄCHE GST-ADRESSE 1591/7 GST-Fläche 620 Baufl.(Gebäude) 154 Baufl.(begrünt) 466 ***** *************************** A2 ************************ ***************************... mehr lesen...