Entscheidungsgründe: Die Streitteile stehen miteinander als Hörgeräteakustiker im Wettbewerb. Zwischen dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger und der Wirtschaftskammer Österreich, Bundesinnung der Augenoptiker, Orthopädietechniker, Bandagisten und Hörgeräteakustiker besteht seit September 2002 ein „Gesamtvertrag“ iSd § 349 Abs 3 ASVG, der die Versorgung der Versicherten mit Hörgeräten regelt. Nach § 9 Abs 1 dieses Vertrags ist „jede Werbung mit dem Leistungsumfang der Versi... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 29. 12. 2006 (ON 419) gab das Rekursgericht einem Rekurs des Vaters gegen einen im Obsorgeverfahren ergangenen Beschluss des Erstgerichts nicht Folge; gleichzeitig verhängte es über den Vater eine Ordnungsstrafe wegen bestimmter Äußerungen in seinem Rekurs. Die Ausfertigung der Entscheidungen des Rekursgerichts wurde dem Vater am 7. 3. 2007 zugestellt. Sein Verfahrenshilfeantrag vom 21. 3. 2007 wurde bewilligt; der Bescheid über die Beigabe eines Verf... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin, eine chilenische Staatsbürgerin, und der Beklagte, ein deutscher Staatsbürger, haben am 10. 5. 1999 in Deutschland die Ehe geschlossen. Der Beklagte hatte zum Zeitpunkt der Eheschließung Wohnsitze in den Vereinigten Staaten von Amerika, in L***** (D) sowie in L***** (F*****). Die Klägerin war abwechselnd in L***** (D) und in L***** (Ö) polizeilich gemeldet. Die Streitteile wohnten üblicherweise von Mai bis Oktober oder November jeden Jahres in L***** (Ö) un... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 24. 1. 2008 beim Bezirksgericht Saalfelden eingelangten Wechselmandatsklage beantragte die Klägerin unter Vorlage des Wechsels die Erlassung eines Wechselzahlungsauftrags über 147.107,78 EUR samt Protestkosten und Zinsen. Das Erstgericht erließ den Wechselzahlungsauftrag antragsgemäß. Der im Sprengel desselben wohnhafte Beklagte erhob fristgerecht Einwendungen und wendete ua die Unzuständigkeit des Erstgerichts ein. Es bestehe eine ausschließliche Zuständig... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Kuras und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Maria T*****, vertreten durch Dr. Peter Strele, Rechtsanwalt in Bregenz, gegen die beklagte Partei Mihai T*****, vertreten durch Mag. G... mehr lesen...
Norm: ZPO §261 Abs3ZPO §463ZPO §513
Rechtssatz: Eine dem § 261 Abs 3 ZPO entsprechende Bestimmung ist dem drittinstanzlichen Verfahren fremd und kann auch nicht über die „Generalklauseln" der §§ 513, 463 Abs 1 ZPO in das Revisionsverfahren einbezogen werden. Entscheidungstexte 8 Ob 33/08y Entscheidungstext OGH 28.04.2008 8 Ob 33/08y Bem: So schon 1 Ob 32, 33/93. (T1) ... mehr lesen...
Norm: ZPO §261 Abs3ZPO §519 Abs1 GZPO §519 Abs1 H
Rechtssatz: Die in Beschlussform ergangene Entscheidung des Berufungsgerichts, mit welcher es dem als Rekurs bezeichneten Teil der Berufung des Beklagten bezüglich der Verwerfung einer Prozesseinrede durch das Erstgericht nicht Folge gab, unterliegt den Anfechtungsbeschränkungen des § 519 Abs 1 ZPO und ist somit unanfechtbar. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 144 KG Hallein. Unter dieser befinden sich Teile des sogenannten "Grill-Stollens", der im Jahr 1944 im Auftrag und auf Rechnung der Organisation Todt von der in der Rüstungsindustrie mit der Erzeugung von Komponenten des Jagdflugzeuges Messerschmidt Bf 109 tätigen Eugen Grill Werke GmbH errichtet wurde. Die Organisation Todt gilt nach § 3 Abs 1 des ersten Staatsvertragsdurchführungsgesetzes BGBl 16/1956 und nach... mehr lesen...
Norm: ZPO §261 Abs3ZPO §465 Abs1ZPO §520 Abs1 E3ZPO §521 Abs1
Rechtssatz: Der Grundsatz der Einmaligkeit des Rechtsmittels hat dann nicht zu gelten, wenn zwei verschiedene in einer Ausfertigung zusammengefasste Entscheidungen angefochten werden (Ablehnung von RZ 1982/40), so bei Verwerfung der Einrede der Unzulässigkeit des Rechtsweges und Klagsstattgebung. Entscheidungstexte 8 Ob 548/93 ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger brachte am 28.Juni 1989 eine Klage gegen eine als "Reisebüro S***, Geschäftsführer Frau Mag.Inge G***, Graz, Schörgelgasse 6", bezeichnete beklagte Partei ein, in der er S 88.702,10 brutto sA an Überstundenentgelt, Reisediäten und Sachaufwendungen aus einem beendeten Arbeitsverhältnis forderte. In der Ersten Tagsatzung vom 11.Juli 1989 beantragte der für die beklagte Partei einschreitende Rechtsvertreter die "Zurückweisung der Klage wegen Prozeßunfähigkeit, ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile betreiben in Linz sogenannte "Schlankheitsinstitute", in denen sie ihren Kunden Dienstleistungen zur Gewichtsabnahme anbieten. Die Beklagte veröffentlichte in der Oberösterreich-Ausgabe der "Neuen Kronen-Zeitung" vom 22. September 1988 und auf der Titelseite der im Großraum Linz erscheinenden Wochenzeitung "korrekt - Linzer Rundschau" (Nr. 38, Woche vom 22. September bis 28. September 1988) unter der fettgedruckten Überschrift "Erfolgreich und kostengün... mehr lesen...
Begründung: Beide Streitteile betreiben in Linz sogenannte "Schlankheitsinstitute", in denen sie den Kunden Dienstleistungen zur Gewichtsabnahme anbieten. Nachdem die Beklagte im September 1988 in Zeitungsinseraten ihre eigenen Preise für Therapien mit 30 und 45 Besuchen - 12.000 S und 18.000 S - jenen der Klägerin - 15.980 S und 21.600 S - gegenübergestellt hatte, kündigte die Klägerin in einem Inserat der Wochenzeitung "korrekt - Linzer Rundschau" (Nr. 44, Woche vom 3.-9.Novembe... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist seit 5.September 1975 grundbücherliche Alleineigentümerin der EZ 916 II KG Hötting, bestehend aus dem Grundstück Nr.1248. In den Jahren 1967 oder 1968 beschlossen die damaligen Eigentümer der Grundstücke 1247, 1248 und 1249, alle KG Hötting, ein Grundzusammenlegungsverfahren durchzuführen, damit jeder der drei Eigentümer seinen Grund für Bauzwecke benützen könne. Dies war beim damaligen Zustand der Parzellen deshalb unmöglich, weil sie riemenförmig war... mehr lesen...
Norm: ZPO §261 Abs3
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 261 Abs 3 ZPO ist nur anzuwenden, wenn die Einrede abgewiesen wird (EvBl 1986/20), da es bei Stattgebung (hier: in Ansehung des betreffenden Teilanspruches) nicht zu einer Entscheidung in der Hauptsache kommt. Entscheidungstexte 9 ObA 50/89 Entscheidungstext OGH 15.03.1989 9 ObA 50/89 ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte 1.) die Feststellungen a) daß er zur Beklagten vom 2. Juli - 26. November 1986 in einem sozialversicherungspflichtigen Dienstverhältnis stand und b) die Beklagte dem Kläger für alle Spätfolgen aus dem Vorfall (= Arbeitsunfall) vom 26. November 1986 hafte; 2.) die Ausstellung eines Dienstzeugnisses "gesetzlichen Inhalts" und - nachdem er in der letzten Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung sein ursprüngliches Begehren auf Ersatz ... mehr lesen...
Norm: ZPO §261 Abs3ZPO §514 C3
Rechtssatz: Wird nur die in die Hauptsachenentscheidung aufgenommene Entscheidung über eine Prozeßeinrede bekämpft, so hat dies mit Rekurs zu geschehen. Entscheidungstexte 1 Ob 41/87 Entscheidungstext OGH 21.10.1987 1 Ob 41/87 6 Ob 2164/96w Entscheidungstext OGH 24.11.1997 6 Ob 2164/96w ... mehr lesen...
Norm: ZPO §261 Abs3
Rechtssatz: Der in erster Instanz obsiegende Beklagte kann und muss die bejahende Zuständigkeitsentscheidung bekämpfen, wenn er deren Rechtskraft verhindern will. Entscheidungstexte 6 Ob 707/84 Entscheidungstext OGH 20.02.1986 6 Ob 707/84 8 Ob 504/87 Entscheidungstext OGH 08.07.1987 8 Ob 504/87 Veröff: JBl 19... mehr lesen...
Norm: ZPO §261 Abs3ZPO §514 B
Rechtssatz: Es kann dem Beklagten, der rechtzeitig die heilbare Unzuständigkeit eingewendet hat, trotz des Obsiegens in der Sache auch nicht die Beschwer an der Bekämpfung der - ausdrücklichen oder stillschweigenden - Bejahung der Zuständigkeit durch das Erstgericht abgesprochen werden. Er ist durch die seiner Einrede nicht Rechnung tragende Bejahung der Zuständigkeit des Erstgerichtes solange beschwert, als die kl... mehr lesen...
Norm: ZPO §261 Abs3
Rechtssatz: Das Erstgericht bejaht durch das Treffen einer Sachentscheidung seine Zuständigkeit, wenn es dies auch weder im
Spruch: noch in den Entscheidungsgründen seiner Entscheidung ausführt. Entscheidungstexte 6 Ob 707/84 Entscheidungstext OGH 20.02.1986 6 Ob 707/84 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte in ihrer am 24. November 1981 beim Bezirksgericht Voitsberg eingebrachten Klage, 1.) die Beklagten schuldig zu erkennen, das Befahren eines über die Liegenschaft der Klägerin führenden, näher bezeichneten Wiesenweges mit Personenkraftwagen zu unterlassen, und 2.) festzustellen, daß die Dienstbarkeit des Befahrens dieses Weges mit allen außer landwirtschaftlichen Fahrzeugen zugunsten der Beklagten nicht bestehe. Sie bewertete jedes Begehren mit je ... mehr lesen...
Norm: Geo §114 Abs2JN §42 Abs3ZPO §261 Abs3ZPO §477 Abs1 Z6 CZPO §503 Z1 B1
Rechtssatz: Auch wenn die Klage in erster Instanz abgewiesen wurde, sind die gegen die Bejahung der Zulässigkeit des Rechtsweges durch die Vorinstanzen gerichteten Revisionsausführungen des Beklagten gemäß § 42 Abs 3 JN unbeachtlich, wenn die Verwerfung der Einrede der Unzulässigkeit des Rechtsweges durch das Erstgericht - mag der diesbezügliche, in das Ersturteil aufge... mehr lesen...
Der Kläger ist Architekt und nahm an dem von der beklagten Verwaltungsgemeinschaft Bezirkskrankenhaus L ausgeschriebenen Wettbewerb teil. Es handelte sich um einen baukünstlerischen Wettbewerb, dessen Ziel die Erlangung von Entwürfen von Neubauten für die Erweiterung des Bezirkskrankenhauses L im Sinne des Tiroler Krankenanstaltenplanes/Ausgabe Dezember 1976 war. Die Ausschreibungsbedingungen wurden in der Wettbewerbsausschreibung der Verwaltungsgemeinschaft Bezirkskrankenhaus L festg... mehr lesen...
Norm: ZPO §261 Abs3ZPO §528 A
Rechtssatz: Die Anfechtung des die Berufung zurückweisenden berufungsgerichtlichen Beschlusses ist gemäß § 528 ZPO ausgeschlossen, wenn eine den erstgerichtlichen Beschluß bestätigende Entscheidung des Gerichtes zweiter Instanz vorliegt. Es kommt hiebei nicht darauf an, ob die Anfechtung des Beschlusses mit Berufung zu erfolgen hat (§ 361 Abs 3 ZPO), sondern darauf, daß auch die zweite Instanz mit Beschluß zu entsc... mehr lesen...
Norm: ZPO §261 Abs3
Rechtssatz: Diese Bestimmung ist unanwendbar und der Beschluß, womit der Einrede der Unzulässigkeit des Rechtsweges stattgegeben wurde, mit Rekurs anfechtbar, wenn sich die meritorische Entscheidung des Erstgerichtes auf einen Sachverhaltskomplex und Rechtskomplex bezieht, der von der Einrede der Unzulässigkeit des Rechtsweges nicht betroffen war. Entscheidungstexte 1 Ob ... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 A1ZPO §261 Abs3
Rechtssatz: Wenn das Erstgericht eine Klageänderung nicht zuläßt und zugleich mit Urteil über die ursprüngliche Klage entscheidet, kann sich der Kläger darauf beschränken, nur den Beschluß mit Rekurs anzufechten; ist dieses Rechtsmittel begründet, hat das Rekursgericht nicht nur die Klagsänderung beschlußmäßig zuzulassen, sondern aus Anlaß des Rekurses auch das Urteil des Erstgerichtes aufzuheben und diesem die En... mehr lesen...
Auf Grund mehrerer Wechselzahlungsaufträge wurde der nunmehrigen Beklagten die Exekution zur Sicherstellung durch Pfändung der in der Gewahrsame des Schuldners Emanuel P. befindlichen Fahrnisse bewilligt. Die Pfändung wurde am 8. September 1964 vollzogen. Über die gegen die Wechselzahlungsaufträge erhobenen Einwendungen ist noch nicht rechtskräftig entschieden. Am 12. April 1965 wurde über das Vermögen des Emanuel P. der Konkurs eröffnet. Der Masseverwalter ficht mit der vorliegenden ... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 Abs2 IZPO §261 Abs3
Rechtssatz: Der vor der Berufung gesondert von ihr eingebrachte Rekurs gegen einen Ausspruch gemäß § 261 Abs 3 ZPO ist nicht gemäß § 84 Abs 2 ZPO als Berufung zu behandeln, sondern gemäß § 261 Abs 3 ZPO als unzulässig zurückzuweisen. Entscheidungstexte 8 Ob 19/66 Entscheidungstext OGH 08.02.1966 8 Ob 19/66 Veröff: SZ 39/26 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 Abs2 IZPO §261 Abs1ZPO §261 Abs3
Rechtssatz: Hat das Erstgericht über eine prozesshindernde Einrede zusammen mit der Hauptsache verhandelt und den Ausspruch, mit dem es sie verwirft, in das Urteil aufgenommen, so ist, wenn in der Hauptsache eine Berufung vorliegt, ein gleichzeitig eingebrachter Rekurs gegen die Verwerfung der Einrede als Teil der Berufung zu behandeln. Entscheidungstexte ... mehr lesen...