Norm: ZPO §261 Abs3ZPO §395ZPO §462
Rechtssatz: Das Erstgericht hat den Beschluß auf Abweisung des Antrages auf Erlassung eines Anerkenntnisurteiles in die Entscheidung über die Hauptsache aufgenommen, was nach § 462 ZPO zulässig war. Da hier die Ausnahmsvorschrift des § 261 Abs 3 ZPO nicht zur Anwendung kam, was dann, wenn der Beschluß das und das sogenannte Zwischenurteil angefochten sein sollten, Rekurs und Berufung nebeneinander zu erheben.... mehr lesen...
Norm: ZPO §239 Abs2 DZPO §261 Abs3ZPO §396 AZPO §399ZPO §442
Rechtssatz: Kein Versäumungsurteil nach § 396 ZPO, sondern nur nach § 399 ZPO, wenn Kläger nach Überweisung gemäß § 261 Abs 6 ZPO vor dem offenbar nicht unzuständigen Gericht zur ersten Verhandlung nicht erscheint. Entscheidungstexte 3 Ob 334/53 Entscheidungstext OGH 27.05.1953 3 Ob 334/53 Veröff: JBl 1953,658 ... mehr lesen...