RS OGH 1998/5/5 4Ob118/98a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.05.1998
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Norm

ZPO §237 A
GOG §90a Abs1

Rechtssatz

Der Beschluß auf KIagerücknahme mangels Erlags der aufgetragenen Prozeßkostensicherheit ist einer Klagerückziehung ohne Anspruchsverzicht gleichzuhalten (RZ 1957, 74). Diese Beschlußfassung ist der ersten Fallgruppe des § 90 a Abs 1 GOG zuzurechnen, sie wird durch die Vorabentscheidung in keiner Weise beeinflußt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110002

Dokumentnummer

JJR_19980505_OGH0002_0040OB00118_98A0000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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