RS OGH 2001/12/20 6Ob106/01h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.12.2001
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Norm

ZPO §20
ZPO §237

Rechtssatz

Eine Klagszurückziehung unter Anspruchsverzicht beeinträchtigt die Rechtsposition des als Nebenintervenienten beigetretenen betreibenden Gläubigers wesentlich. Er ist durch die darauf zurückzuführende Verweigerung der Verfahrensfortsetzung beschwert.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115950

Dokumentnummer

JJR_20011220_OGH0002_0060OB00106_01H0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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