Norm
ZPO §226Rechtssatz
Zulässigkeit eines auf einen anderen Rechtsgrund gestützten Eventualbegehrens (in der selben Höhe wie die primäre Klagsforderung) für den Fall, dass die primäre Klagsforderung infolge einer gerechtfertigten Aufrechnungseinrede des Beklagten abzuweisen ist ("bedingte Klagserweiterung").
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00199:1999:RSP0000024Dokumentnummer
JJR_19990311_LG00199_03600R00061_99K0000_001