1 Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Landesverwaltungsgericht Salzburg (Verwaltungsgericht) eine „im Namen“ des minderjährigen Revisionswerbers von dessen Mutter D. H., eingebrachte Maßnahmenbeschwerde als unzulässig zurück (I.) und sprach aus, dass die ordentliche Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei (II.). 2 Begründend führte das Verwaltungsgericht aus, mit der gegenständlichen Beschwerde vom 30. August 2021 habe sich die Mutter des neunjährige... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGBAVG §9VwRallgZPOZPO §6
Rechtssatz: Zu den nach § 9 AVG subsidiär anwendbaren "Vorschriften des bürgerlichen Rechts" zählen - neben dem ABGB - etwa auch das Unternehmensrecht (vgl. zum "Handelsrecht" VwGH 25.6.1992, 91/09/0221, mwN) und das Gesellschaftsrecht (vgl. VwGH... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 10. September 1999 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung des Güterbeförderungsgesetzes 1995 für schuldig erkannt; hiefür wurde über ihn eine Geldstrafe in der Höhe von S 20.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 5 Tage) verhängt. Gegen dieses Straferkenntnis erhob der Beschwerdeführer mit seinem Schreiben vom 21. Oktober 1999, bei der Erstbehörde eingegangen am 25. Oktober 1999, Berufung. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 20.... mehr lesen...
Index: DE-22 Zivilprozess Deutschland49/08 Amtshilfe Zustellung von Schriftstücken
Norm: RechtshilfeAbk Deutschland 1990 Verwaltungssachen Art10;RechtshilfeAbk Deutschland 1990 Verwaltungssachen Art3;ZPO-D §181;ZPO-D §182;
Rechtssatz: Die Art der Zustellung richtet sich ebenso wie die Wirkungen der Zustellung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nicht nach den Bestimmungen des österreichischen Zustellgesetzes,... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 3. Jänner 2000 wurde dem Beschwerdeführer eine Verwaltungsübertretung nach dem Güterbeförderungsgesetz 1995 iVm der Verordnung (EG) Nr. 3298/94 in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1524/96 zur Last gelegt und es wurde über ihn eine Geldstrafe verhängt. Dieses Straferkenntnis wurde dem Beschwerdeführer über die Regierung der Oberpfalz durch Niederlegung am 24. Februar 2000 zugestellt. Am 15. März 2000 langte die am 13. März... mehr lesen...
Index: DE-22 Zivilprozess DeutschlandDE-40 Verwaltungsverfahren Deutschland40/01 Verwaltungsverfahren49/08 Amtshilfe Zustellung von Schriftstücken
Norm: AVG §66 Abs4;RechtshilfeAbk Deutschland 1990 Verwaltungssachen Art1 Abs3;RechtshilfeAbk Deutschland 1990 Verwaltungssachen Art3;VwZVG Bayern Art3;ZPO-D §182;ZustG §17 Abs3;ZustVwÜbk Eur Art6 Abs1 lita;
Rechtssatz: Soweit der in Deutschland wohnhafte Beschwerdeführ... mehr lesen...
Index: DE-22 Zivilprozess DeutschlandDE-40 Verwaltungsverfahren Deutschland40/01 Verwaltungsverfahren49/08 Amtshilfe Zustellung von Schriftstücken
Norm: AVG §66 Abs4;RechtshilfeAbk Deutschland 1990 Verwaltungssachen Art1 Abs3;RechtshilfeAbk Deutschland 1990 Verwaltungssachen Art3;VwZVG Bayern Art3;ZPO-D §182;ZustVwÜbk Eur Art6 Abs1 lita;
Rechtssatz: Die Erstbehörde hat die Zustellung des Straferkenntnisses an den ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Reutte vom 22. August 1995 wurde der Einspruch des Beschwerdeführers gegen die Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Reutte vom 12. April 1995 gemäß § 68 Abs. 1 AVG als verspätet zurückgewiesen. Mit dem nun angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 13. Dezember 1995 wurde die dagegen vom Beschwerdeführer erhobene Berufung abgewiesen. Mit seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof beantragt der Beschwerdeführer die kostenpflichtig... mehr lesen...
Index: DE-22 Zivilprozess DeutschlandDE-40 Verwaltungsverfahren DeutschlandDE-91 Postwesen Deutschland001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren49/08 Amtshilfe Zustellung von Schriftstücken
Norm: LVwZG Baden-Württemberg §11 Abs2;PostO-D §51;RechtshilfeAbk Deutschland 1990 Verwaltungssachen Art10 Abs1;RechtshilfeAbk Deutschland 1990 Verwaltungssachen Art3 Abs1;VwRallg;VwZG-D §11;VwZG-D §3;ZPO-D §181;ZPO-D §182;ZustG §11 Abs1;ZustG §4 impl; ... mehr lesen...
Nach der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ausschließlich die Rechtsfrage strittig, ob der Antrag der Beschwerdeführerin auf Wiederaufnahme der Einkommensteuerverfahren 1983 bis 1990 gemäß § 303 Abs 1 BAO im Verwaltungsrechtszug zu Recht abgewiesen wurde. Nach der im wesentlichen mit der Sachverhaltsdarstellung des angefochtenen Bescheides übereinstimmenden Sachverhaltsdarstellung der Beschwe... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/02 Zivilprozessordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §116BAO §303 Abs1 litcVwRallgZPO
Rechtssatz: Mangels einer amtswegigen Sachverhaltsermittlung im Zivilgerichtsverfahren ist die Voraussetzung einer Bindung der Abgabenbehörde an zivilgerichtliche Urteile nicht gegeben, weshalb eine Wiederaufnahme der Verfahren ... mehr lesen...
Mit der am 31. Dezember 1980 gegen die beklagten Parteien 1.) C-AG 2.) A-AG, 3.) D-AG 4.) E-AG eingebrachten Klagen begehrte F das Urteil, die beklagten Parteien seien schuldig, je einen näher bestimmten Betrag s.A. an die klagende Partei zu bezahlen. Weiters begehrte die Klägerin das Urteil, die beklagten Parteien hafteten zu näher bestimmten Prozentsätzen für alle künftigen Schäden aus forstschädlichen Luftverunreinigungen auf den in ihrem Eigentum stehenden, näher bezeichneten Lieg... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/02 Zivilprozessordnung27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GEG §1 Z6;GEG §2;GEG §7;VwRallg;ZPO §182;ZPO §183; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1991, 342;
Rechtssatz: Der Richter kann kraft seiner diskretionären Gewalt auch von Amts wegen alle Beweismittel aufnehmen, von denen er nach dem Inhalt der Klage oder der mündlichen Verhandlung Aufklärung über erhebliche Ta... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht22/02 Zivilprozessordnung27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GEG §2 idF 1983/135;MietenG §31;MRG §37 Abs3 Z19 impl;ZPO; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1989/4, S 206;
ÖStZB 1989, 152;
Rechtssatz: Die §§ 41 ff ZPO enthalten keine Vorschrift iSd § 2 erster Satz GEG, weil sie nur vom Kostenersatz zwischen den Parteien des gerichtlichen Verfahrens handeln (hier: Einbringung ... mehr lesen...