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DE-22 Zivilprozess DeutschlandNorm
RechtshilfeAbk Deutschland 1990 Verwaltungssachen Art10;Rechtssatz
Die Art der Zustellung richtet sich ebenso wie die Wirkungen der Zustellung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nicht nach den Bestimmungen des österreichischen Zustellgesetzes, sondern es ist dies nach deutschem Recht zu beurteilen (vgl etwa das hg. Erkenntnis vom 29. Jänner 2003, Zl. 2000/03/0320).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000030035.X01Im RIS seit
05.05.2003Zuletzt aktualisiert am
12.10.2011