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DE-22 Zivilprozess DeutschlandNorm
LVwZG Baden-Württemberg §11 Abs2;Rechtssatz
Voraussetzung für die Rechtswirksamkeit der Zustellung durch Niederlegung gem § 11 Abs 2 LVwZG Baden-Württemberg ist, daß der Zustellungsempfänger am Ort der Zustellung eine "Wohnung" hat. Dies setzt voraus, daß der Zustellungsempfänger am Zustellort eine Wohnung hat, die er tatsächlich bewohnt, wobei eine vorübergehende Abwesenheit (etwa Urlaub oder kurzer Krankenhausaufenthalt und ähnliches) unerheblich sind, es sich aber um keine Wohnung am bisherigen Ort iSd Zustellrechtes handelt, wenn der Zustellungsempfänger längere Zeit mit fester, dauernder Unterkunft abwesend war und keine fortdauernde Beziehung zur bisherigen Wohnung aufrechterhalten hat, wobei auch die Absicht der Rückkehr in die bisherige Wohnung insoweit keinen Unterschied begründet.
Schlagworte
Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996030030.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
12.10.2011