RS Vwgh 1998/3/18 96/03/0030

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Veröffentlicht am 18.03.1998
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Index

DE-22 Zivilprozess Deutschland
DE-40 Verwaltungsverfahren Deutschland
DE-91 Postwesen Deutschland
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
49/08 Amtshilfe Zustellung von Schriftstücken

Norm

LVwZG Baden-Württemberg §11 Abs2;
PostO-D §51;
RechtshilfeAbk Deutschland 1990 Verwaltungssachen Art10 Abs1;
RechtshilfeAbk Deutschland 1990 Verwaltungssachen Art3 Abs1;
VwRallg;
VwZG-D §11;
VwZG-D §3;
ZPO-D §181;
ZPO-D §182;
ZustG §11 Abs1;
ZustG §4 impl;

Rechtssatz

Voraussetzung für die Rechtswirksamkeit der Zustellung durch Niederlegung gem § 11 Abs 2 LVwZG Baden-Württemberg ist, daß der Zustellungsempfänger am Ort der Zustellung eine "Wohnung" hat. Dies setzt voraus, daß der Zustellungsempfänger am Zustellort eine Wohnung hat, die er tatsächlich bewohnt, wobei eine vorübergehende Abwesenheit (etwa Urlaub oder kurzer Krankenhausaufenthalt und ähnliches) unerheblich sind, es sich aber um keine Wohnung am bisherigen Ort iSd Zustellrechtes handelt, wenn der Zustellungsempfänger längere Zeit mit fester, dauernder Unterkunft abwesend war und keine fortdauernde Beziehung zur bisherigen Wohnung aufrechterhalten hat, wobei auch die Absicht der Rückkehr in die bisherige Wohnung insoweit keinen Unterschied begründet.

Schlagworte

Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996030030.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.10.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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