Begründung: Zu 1.: Laut mit der Revision vorgelegter Einantwortungsurkunde, die - wie der Oberste Gerichtshof im Zwischenverfahren erhoben hat - in Rechtskraft erwachsen ist, ist der Drittkläger am 14. 4. 2003 verstorben und wurde der Nachlass seinen nun im
Kopf: dieser Entscheidung als Dritt- und Viertkläger bezeichneten Erben eingeantwortet. Nach ständiger Rechtsprechung bewirkt die Rechtskraft der Einantwortungsurkunde ex lege einen in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu b... mehr lesen...
Norm: ZPO §155ZPO §158KO §80
Rechtssatz: Wurde-wie in der Praxis üblich-bei der Enthebung des früheren Masseverwalters sofort ein neuer Masseverwalter bestellt wurde und diese Bestellung gleichzeitig mit der Abberufung des bisherigen Masseverwalters wirksam, mangelt es an einerLücke in der Vertretung "der Konkursmasse", der Eintritt einer durch die Umbestellung des Masseverwalters bewirkten Unterbrechung des Verfahrens ist daher zu verneinen. ... mehr lesen...
Begründung: Mit am 3. 8. 1998 eingebrachter Klage begehrte die am 27. 2. 2000 verstorbene Elisabeth E***** von der Beklagten 2,5 Mio S mit der Behauptung, dass ihr auf Grund einer Vereinbarung ein bedingter Anspruch auf Rückzahlung dieses von der Beklagten einbehaltenen Betrages zustehe und die vereinbarte Bedingung eingetreten sei. Die Klägerin wurde durch einen ihr im Rahmen der Verfahrenshilfe beigegebenen Rechtsanwalt vertreten. Die Beklagte bestritt diesen Anspruch, wendete zud... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist Eigentümerin eines Hauses in Wien. Sie begehrt die Räumung eines von der beklagten Partei gemieteten Objektes mit der
Begründung: , diese habe trotz qualifizierter Mahnung den Mietzinsrückstand von S 51.746,45 für die Zeit Juli bis einschließlich November 1998 nicht bezahlt, weshalb die Auflösung des Bestandverhältnisses erklärt werde. Die beklagte Partei wendete ein, mit Eintragung vom 8. 11. 1997 in das Firmenbuch Wien sei die Abspa... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 7.5.1993 beim Landesgericht Linz eingebrachten Klage begehrt die klagende Partei als Rechtsnachfolger des Reichsgaues Oberdonau von dem im Klagsschriftsatz zunächst als beklagte Partei bezeichneten "Bund (unrichtig mitunter auch Republik Österreich genannt) - Österreichische Bundesbahnen, zu Handen der Finanzprokuratur" als Eigentums- und Besitznachfolger des ehemaligen Deutschen Reiches (Reichsbahnvermögen) die grundbücherlich durchzuführende Rückübereig... mehr lesen...
Norm: ZPO §155ZPO §235 Abs5 B1BBG 1992 §17 Abs1
Rechtssatz: Die Berichtigung der Parteibezeichnung bei Klagen gegen die Republik Österreich aus Ansprüchen gegen die "Österreichischen Bundesbahnen" nach Inkrafttreten des § 17 Abs 1 BundesbahnG 1992 am 1.Jänner 1994 (§ 25 Abs 1 BundesbahnG 1992) ist zulässig. Dadurch, daß das Gericht zweiter Instanz dem unzulässigen Rechtsmittel eines Rechtssubjekts, das nicht Partei des Prozeßrechtsverhältnisses... mehr lesen...
Norm: BBG 1992 §17ZPO §155
Rechtssatz: Auch die Verfahrensstellung in einem anhängigen Gerichtsverfahren unterliegt der (partiellen) Gesamtrechtsnachfolge. Entscheidungstexte 6 Ob 508/95 Entscheidungstext OGH 01.06.1995 6 Ob 508/95 5 Ob 2001/96t Entscheidungstext OGH 25.11.1997 5 Ob 2001/96t Beisatz: Die Republik Österreich sc... mehr lesen...
Norm: SpaltG §1 Abs2 Z2VAG §61aZPO §1 AbZPO §155ZPO §157
Rechtssatz: Auch partielle Gesamtrechtsnachfolge wirkt ipso iure; die Parteienbezeichnung ist richtigzustellen. Ist strittig, ob der Streitgegenstand eines anhängigen Verfahrens von der Teil - Gesamtrechtsnachfolge betroffen ist, hat darüber das Gericht analog § 157 ZPO mit Beschluß zu entscheiden. Entscheidungstexte 3 Ob 35/95 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §155ZPO §157
Rechtssatz: Im Falle der Gesamtrechtsnachfolge tritt der Erwerber aber auch in einen bestehenden Prozeß seines Vorgängers ein, welcher im Fall der antwaltlichen Vertretung der davon betroffenen (untergehenden) Partei auch nicht unterbrochen wird. Entscheidungstexte 7 Ob 639/94 Entscheidungstext OGH 21.12.1994 7 Ob 639/94 Veröff: SZ 67/235 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §155 ffZPO §165ZPO §514 C1
Rechtssatz: Die Aufnahme des gemäß §§ 155 ff ZPO unterbrochenen Verfahrens ist mit Rekurs anfechtbar. Entscheidungstexte 1 Ob 583/93 Entscheidungstext OGH 21.12.1993 1 Ob 583/93 Veröff: SZ 66/178 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0036821 Dokume... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Petrasch als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hule, Dr. Warta, Dr. Klinger und Dr. Angst als Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Stanisa N*****, ***** vertreten durch Dr. Peter Wrabetz, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Verlassenschaft nach ***** Slavica N*****, ***** wegen Einwendungen gemäß § 35 EO ... mehr lesen...
Norm: ZPO §155
Rechtssatz: Durch die Rechtskraft der Einantwortung tritt eine Verfahrensunterbrechung nach § 155 ZPO ein. Entscheidungstexte 2 Ob 570/90 Entscheidungstext OGH 20.06.1990 2 Ob 570/90 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0036596 Dokumentnummer JJR_19900620_OGH0002_0... mehr lesen...
Norm: ABGB §1497 IVAABGB §1497 IVCZPO §155
Rechtssatz: Die mehrjährige Unterlassung der Aufnahme des Verfahrens nach dessen wegen Enthebung des Verlassenschaftskurators und Einantwortung des Nachlasses erfolgter Unterbrechung ist nicht gehörige Fortsetzung der Klage im Sinne des § 1497 ABGB. Entscheidungstexte 1 Ob 36/80 Entscheidungstext OGH 04.03.1981 1 Ob 36/80 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §35 Abs1ZPO §155ZPO §235 B
Rechtssatz: Bei Tod einer anwaltlich vertretenen Prozeßpartei während des Verfahrens ist bloß die Bezeichnung der betreffenden Prozeßpartei durch die Beifügung der Worte "Verlassenschaft nach dem verstorbenen..." zu ändern. Entscheidungstexte 5 Ob 639/79 Entscheidungstext OGH 04.12.1979 5 Ob 639/79 1 Ob 36/8... mehr lesen...
Norm: ZPO §155ZPO §503 Ca1ZPO §503 C6ZPO §503 E4a
Rechtssatz: Die Frage des Einflusses des Todes einer Prozeßpartei auf den laufenden Prozeß ist nicht Gegenstand des materiellen, sondern des formellen Rechts. Entscheidungstexte 8 Ob 148/73 Entscheidungstext OGH 28.08.1973 8 Ob 148/73 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Norm: ABGB §547AußStrG §72ZPO §155
Rechtssatz: Stirbt eine rechtsanwaltlich vertretene Partei während des Prozesses und wird die Verlassenschaft armutshalber abgetan, so greift, solange nicht die Erbschaftsannahme erfolgte, die Rechtsvermutung des § 547 ABGB Platz, wonach die Verlassenschaft so zu betrachten ist, als wenn sie noch von dem Verstorbenen besessen würde. Entscheidungstexte 8 Ob ... mehr lesen...
Norm: ZPO §64 Abs1 Z3ZPO §68ZPO §155
Rechtssatz: Mit dem Tod der armen Partei, die dem bestellten Armenanwalt keine Prozessvollmacht erteilt hatte, erlischt dessen Vertretungsbefugnis. In einem solchen Fall bewirkt der Tod die Unterbrechung des Rechtsstreites (ausdrückliche Ablehnung von SZ 19/328!). Entscheidungstexte 4 Ob 557/72 Entscheidungstext OGH 27.06.1972 4 Ob 557/72 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §155
Rechtssatz: Eine Unterbrechung nach § 155 ZPO ist nicht mehr statthaft, wenn das Verfahren rechtskräftig beendet ist. Entscheidungstexte 4 Ob 536/72 Entscheidungstext OGH 11.04.1972 4 Ob 536/72 Veröff: EvBl 1972/275 S 523 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0036725 Dokum... mehr lesen...
Norm: AußStrG §78 BZPO §155
Rechtssatz: Es könnten Säumnisfolgen trotz Unterbrechung des Verfahrens nach § 155 ZPO eintreten. Entscheidungstexte 7 Ob 373/65 Entscheidungstext OGH 21.12.1965 7 Ob 373/65 EvBl 1966/287 S 356 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0007772 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Die am 22. August 1963 eingebrachte Klage wurde von der Firma Dipl.- Ing. Anton Pf., einer Kommanditgesellschaft in Liquidation, erhoben. Bei der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung am 30. April 1964 brachte die Klägerin vor, die H.-Gesellschaft m. b. H. in D. sei zu dem Zweck gegrundet worden, um die klagende Firma zu erwerben und fortzuführen. Die Aktiven und Passiven der klagenden Firma seien durch die H.-Gesellschaft m. b. H. jedoch erst zufolge des Kaufvertrages vom 6. Mä... mehr lesen...
Norm: ZPO §155
Rechtssatz: Auch bei Vollbeendigung einer anwaltlich nicht vertretenen Kommanditgesellschaft keine Unterbrechung des Rechtsstreites, weil der Prozeß von diesem Zeitpunkt an durch alle Komplementäre und Kommaditisten zu führen ist. Entscheidungstexte 8 Ob 280/64 Entscheidungstext OGH 29.09.1964 8 Ob 280/64 Veröff: SZ 37/132 ... mehr lesen...
Das Erstgericht sprach mit dem Beschluß vom 3. Jänner 1963 aus, daß das durch den Tod des Gemeinschuldners am 7. Jänner 1962 unterbrochene Verfahren von Amts wegen gegen dessen Nachlaß fortgesetzt werde. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Masseverwalters Folge und hob den erstgerichtlichen Beschluß auf. Es lehnte die von Bartsch - Pollak, I, S. 691, vertretene Ansicht, der Tod des Gemeinschuldners unterbreche das Konkursverfahren, doch könne dieses sogleich von Amts wegen gegen de... mehr lesen...
Norm: ABGB §547KO §172ZPO §155
Rechtssatz: Durch den Tod des Gemeinschuldners tritt keine Unterbrechung des Konkursverfahrens ein; dieses ist von Amts wegen gegen den Nachlaß weiterzuführen. Entscheidungstexte 5 Ob 87/63 Entscheidungstext OGH 14.06.1963 5 Ob 87/63 Veröff: NZ 1964,22 = SZ 36/85 European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...
Das Erstgericht hat das Verfahren als nichtig aufgehoben und die Klage zurückgewiesen, weil die beklagte Partei einen Auszug aus dem Handelsregister des Kantons Basel - Stadt vom 22. Jänner 1962 vorlegte, wonach die klagende Partei nach Schluß des Konkursverfahrens von Amts wegen gelöscht wurde. Der klagenden Partei mangle daher die Parteifähigkeit. Infolge Rekurses der klagenden Partei hat das Rekursgericht diesen Beschluß des Erstgerichtes aufgehoben und diesem die Fortsetzung des... mehr lesen...
Norm: ABGB §163 EZPO §155 ffZPO §190 AZPO §351ZPO §530 Z7 G1
Rechtssatz: Eine Unterbrechung des Vaterschaftsprozesses bis zur Erreichung des Mindestalters des Kindes für die erbbiologische Untersuchung ist ausgeschlossen (Fasching, Verfahren zur Feststellung usw Seite 117). Entscheidungstexte 1 Ob 150/62 Entscheidungstext OGH 04.07.1962 1 Ob 150/62 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §811ZPO §155
Rechtssatz: Wenn sämtliche Erben nicht mehr durch denselben Machthaber vertreten sind, so ist dies weder ein Anlaß für die Unterbrechung des Verfahrens noch für die Bestellung eines Verlassenschaftskurators. Entscheidungstexte 2 Ob 217/57 Entscheidungstext OGH 30.04.1957 2 Ob 217/57 European Case Law Identifie... mehr lesen...
Norm: VermögensverfallsG §21ZPO §155 ff
Rechtssatz: Zur Frage des Vermögensverfalles während eines anhängigen Prozesses gegen den vom Verfall betroffenen (Adolf Müller's Erben ca Max Ahmann - Eher Verlag). Entscheidungstexte 2 Ob 342/52 Entscheidungstext OGH 09.07.1952 2 Ob 342/52 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH... mehr lesen...