Norm
ABGB §811Rechtssatz
Wenn sämtliche Erben nicht mehr durch denselben Machthaber vertreten sind, so ist dies weder ein Anlaß für die Unterbrechung des Verfahrens noch für die Bestellung eines Verlassenschaftskurators.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0015504Dokumentnummer
JJR_19570430_OGH0002_0020OB00217_5700000_001