Norm
ABGB §1497 IVARechtssatz
Die mehrjährige Unterlassung der Aufnahme des Verfahrens nach dessen wegen Enthebung des Verlassenschaftskurators und Einantwortung des Nachlasses erfolgter Unterbrechung ist nicht gehörige Fortsetzung der Klage im Sinne des § 1497 ABGB.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0034563Dokumentnummer
JJR_19810304_OGH0002_0010OB00036_8000000_003