Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht ist im Einklang mit der Judikatur des Obersten Gerichtshofs (RIS-Justiz RS0036608; zuletzt etwa 9 ObA 9/00i; 7 Ob 61/01y) davon ausgegangen, dass im Falle einer auf einem Irrtum beruhenden Säumnis der Lauf der Wiedereinsetzungsfrist des § 148 Abs 2 ZPO nicht zwingend erst mit der Aufklärung des Irrtums, sondern bereits mit seiner möglichen Aufklärung beginnen kann, sodass es also nicht darauf ankommt, wann... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof sprach schon mehrmals (zuletzt etwa der erkennende Senat in 9 Ob 179/98h) aus, dass der Lauf der Frist zur Stellung eines Wiedereinsetzungsantrages nicht zwingend erst mit der Aufklärung des Irrtums, sondern bereits mit seiner möglichen Aufklärung beginnen kann, sodass es also nicht darauf ankommt, wann das die Versäumung verursachende Ereignis weggefallen ist, sondern wann es weggefallen sein kö... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Erstgericht den Antrag des Klägers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisions- frist (ON 19) abgewiesen. Zum Wiedereinsetzungsbegehren brachte der Kläger im wesentlichen vor, er sei durch seine weihnachtsurlaubsbedingte Abwesenheit von Österreich vom 17.12.1999 bis 10.1.2000 (Heimaturlaub in Rumänien bei seiner Familie) an der rechtzeitigen Erhebung der Revision gehindert worden, weil ihn das Schre... mehr lesen...
Rechtssatz: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Kommunikationsstörung zwischen Anwalt und Mandanten: War die Versäumung voraussehbar und hätte sie durch ein der Partei zumutbares Verhalten abgewendet werden können, liegt kein Wiedereinsetzungsgrund vor. GGG §2 Z1 litc; GGG §30 Abs2 Z1 Zur Frage der Rückerstattung der Pauschalgebühr bei Revisionserhebung. Der Pauschalgebühr nach TP 3 GGG unterliegt nicht eine Amtshandlung, sondern die Rechtsmittelschrift, sodass eine Rückerstattung n... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger beantragte bei der beklagten Partei am 16. Dezember 1991, ihm eine Einzelgenehmigung gemäß § 19 Abs 3 Sbg ROG 1977 zur Errichtung eines Wohnhausneubaus auf einem ihm gehörenden, landwirtschaftlich genutzten Grundstück zu erteilen. Die Gemeindevertretung der beklagten Partei wies diesen Antrag mit Bescheid vom 5. März 1993 (Beschlußfassung 16. Februar 1993) mit folgender
Begründung: ab: Der Kläger beantragte bei der beklagten Partei am 16. Dezember 1... mehr lesen...
Norm: ZPO §148ZPO §507a Abs3
Rechtssatz: Bei Freistellung der Revisionsbeantwortung ist ein Antrag auf Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Revisionsbeantwortungsfrist unmittelbar beim Obersten Gerichtshof einzubringen. Entscheidungstexte 1 Ob 373/98d Entscheidungstext OGH 23.03.1999 1 Ob 373/98d Veröff: SZ 72/51 3 Ob 22/07t En... mehr lesen...
Begründung: Nach Erhebung eines Einspruches gegen den über S 71.852,-- sA ergangenen bedingten Zahlungsbefehl vom 5.6.1996 erschien der Beklagte zu der für den 24.10.1996 anberaumten mündlichen Streitverhandlung trotz gemäß § 27 Abs 1 ZPO bestehender Anwaltspflicht ohne Rechtsanwalt. Das Erstgericht erließ darauf ein klagsstattgebendes Versäumungsurteil und erteilte dem Beklagten Rechtsbelehrung. Das Versäumungsurteil wurde dem Beklagten am 5.11.1996 zugestellt. Am 18.11.1996 g... mehr lesen...
Norm: ZPO §148B-VG Art94
Rechtssatz: Die Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Antragsfrist (Klagefrist) im Falle sukzessiver Zuständigkeit verstößt nicht gegen Art 94 B-VG. Entscheidungstexte 3 Ob 2360/96x Entscheidungstext OGH 07.10.1996 3 Ob 2360/96x Verstärkter Senat; Veröff: SZ 69/224 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ASGG §2ZPO §148
Rechtssatz: Die Kriegsereignisse in Bosnien-Herzegowina und die Unmöglichkeit des postalischen Verkehrs mit Gerichten in Österreich sind offenkundige Tatsachen, welche das Rekursgericht seiner Entscheidung zugrundelegen kann, auch wenn das Erstgericht dies unterlassen hat. (Zur Rechtzeitigkeit eines Wiedereinsetzungsantrages eines bosnischen Staatsbürgers) Anmerkung Unter dieser Rechtssatznummer befan... mehr lesen...
Norm: ZPO §146 Abs1 IIIZPO §148
Rechtssatz: Bei der Beurteilung, ob die mögliche Aufklärung durch auffallende Sorglosigkeit unterblieben ist, darf kein strengerer Maßstab angelegt werden als bei der Versäumung der Frist selbst. Entscheidungstexte 9 ObA 1028/92 Entscheidungstext OGH 16.09.1992 9 ObA 1028/92 10 ObS 64/93 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hat bereits ausgesprochen, daß der Lauf der Frist zur Stellung des Wiedereinsetzungsantrages bereits dann beginnen kann, wenn der säumigen Partei die Aufklärung des zur Säumnis führenden Irrtums möglich ist. Es kommt also nicht darauf an, wann das die Versäumung verursachende Ereignis weggefallen ist, sondern wann es weggefallen sein könnte (RZ 1991/54 = AnwBl 1991, 110; ähnlich SSV-NF 4/43; vgl F... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den am 21.März 1991 zur Post gegebenen Antrag des Beklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der ersten Tagsatzung vom 28. Februar 1991 - die Ladung samt der Klage war dem Beklagten am 18. Jänner 1991 eigenhändig zugestellt worden - nach Durchführung eines Bescheinigungsverfahrens ab, weil es die plötzliche Herzattacke des Kompagnons des Beklagten ebensowenig als unabwendbares oder unvorhergesehenes Ereignis iS des § 146... mehr lesen...
Norm: ZPO §148
Rechtssatz: Der OGH teilt die Rechtsansicht, dass der Lauf der Frist zur Stellung des Wiedereinsetzungsantrages nicht zwingend erst mit der Aufklärung des Irrtums, sondern bereits mit seiner möglichen Aufklärung beginnen kann, so dass es also nicht darauf ankommt, wann das die Versäumung verursachende Ereignis weggefallen ist, sondern wann es weggefallen sein könnte. Er ist aber der Ansicht, dass diese Frist jedenfalls nur dann i... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Die Berufung des Klägers wurde vom Berufungsgericht als verspätet zurückgewiesen. Ohne einen bestimmten Sachverhalt als bescheinigt anzunehmen (vgl § 149 Abs 1 ZPO) wies das Erstgericht die vom Kläger beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist ab. Selbst wenn man der Ansicht des Wiedereinsetzungswerbers folge, seinen sonst zuverlässigen Vertreter treffe auf Grund des für ihn unvorh... mehr lesen...
Norm: ZPO §148
Rechtssatz: In der Unterlassung der möglichen ex - post - Kontrolle der rechtzeitigen Absendung der Berufung und daher der Möglichkeit, bereits zu dem Zeitpunkt die Versäumung der Rechtsmittelfrist zu bemerken, kann eine auffallende Sorglosigkeit im Verkehr mit den Gerichten und in der Einhaltung und Kontrolle der Fristen, somit ein grobes Verschulden des Parteienvertreters nicht erblickt werden. Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: ZPO §148
Rechtssatz: Wird der Wiedereinsetzungsantrag bei einem funktionell nicht zuständigen Gericht eingebracht, dann ist er zurückzuweisen. Eine amtswegige Überweisung findet nicht statt. Hat das unzuständige Gericht den Antrag an das zuständige Gericht weitergesandt, dann ist er nur dann als rechtzeitig anzusehen, wenn er noch innerhalb der Frist des § 148 Abs 2 ZPO bei letzterem einlangt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Gegen den erstgerichtlichen Zahlungsbefehl vom 14. November 1986 hat die Beklagte verspätet Einspruch erhoben und zugleich die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Einspruchsfrist beantragt. Diesen Antrag hat das Erstgericht mit Beschluß vom 13. Februar 1987 mit der
Begründung: abgewiesen, der behauptete Wiedereinsetzungsgrund sei nicht bescheinigt worden, weil die hiezu beantragten Auskunftspersonen der gerichtlichen Ladung nicht Folge geleist... mehr lesen...
Norm: ZPO §148
Rechtssatz: Bei einer durch Irrtum entstandenen Säumnis - hier eine durch Unterlassung entsprechender Rechtsbelehrung hervorgerufene irrige Vorstellung - beginnt der Fristenlauf mit Aufklärung dieses Irrtums. Entscheidungstexte 7 Ob 208/70 Entscheidungstext OGH 11.11.1970 7 Ob 208/70 Veröff: EvBl 1971/182 S 325 Europ... mehr lesen...
Norm: ZPO §148
Rechtssatz: Bei Vorliegen eines Irrtums beginnt mit der Aufklärung desselben der Lauf der Frist. Entscheidungstexte 7 Ob 248/56 Entscheidungstext OGH 16.05.1956 7 Ob 248/56 10 ObS 91/90 Entscheidungstext OGH 13.03.1990 10 ObS 91/90 Veröff: SSV - NF 4/43 9 ObA 259/90 En... mehr lesen...
Norm: ZPO §148
Rechtssatz: Die Einhaltung der Frist zur Stellung des Wiedereinsetzungsantrages hat auch das Rekursgericht von Amts wegen zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 4 Ob 160/52 Entscheidungstext OGH 11.11.1952 4 Ob 160/52 10 Ob 59/08m Entscheidungstext OGH 23.09.2008 10 Ob 59/08m Auch; Beisatz: Die Einhaltung... mehr lesen...
In der Rechtssache . C ../51 des Bezirksgerichtes Döbling führten die Kläger aus, daß sie auf Grund eines mit dem Zweitbeklagten abgeschlossenen Mietvertrages vom 27. Juli 1939 Mieter der Bäckerei und der Wohnung Nr. 5 im Hause in Wien, X.gürtel Nr. 1, seien. Während sie einen Teil der durch Kriegseinwirkung zerstörten Wohnung wieder aufgebaut hätten, behauptet der Zweitbeklagte, daß der Mietvertrag hinsichtlich zweier Kabinette, einer Küche und eines Vorzimmers erloschen sei. Im übri... mehr lesen...