Die Klägerin kundigte der beklagten Partei das von dieser im Haus W., H.-Straße, gemietete Geschäftslokal zum 30. April 1968 auf. In der Kündigung war nicht angeführt, zu Handen welcher Person - die beklagte Partei ist eine Gesellschaft m. b. H. - die Kündigung zuzustellen sei. Der Gerichtsbrief wurde demzufolge nur an die beklagte Partei adressiert und am 25. März 1968 postamtlich hinterlegt. Der Geschäftsführer der beklagten Partei, Johann B., hat ihn am 2. April 1968 behoben; am 3.... mehr lesen...
Norm: ZPO §106
Rechtssatz: Die Aufforderung, zur Annahme des Schriftstückes zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort "anwesend" zu sein, kann begrifflich nur an eine physische Person gerichtet werden. Ist eine bestimmte Person, zu deren Handen ein für eine juristische Person bestimmtes Schriftstück zuzustellen ist, von der Partei nicht bezeichnet worden und daher auch auf dem Gerichtsbrief nicht genannt worden, geht jeder Fehler des Zus... mehr lesen...
Das Erstgericht erließ am 2. Juni 1967 einen Wechselzahlungsauftrag gegen die Beklagte, der laut Rückschein am 12. Juni 1967 postamtlich hinterlegt wurde. Am 19. Juni 1967 erhob die Beklagte "Einspruch". Dieser Schriftsatz ist anwaltlich nicht unterfertigt. Das Erstgericht wies den Einspruch (Einwendungen) als verspätet zurück. Diesen Beschluß bekämpfte die Beklagte mit Rekurs. Sie behauptet darin, sich am 12. Juni 1967 in S. in ihrem zweiten Geschäft aufgehalten zu haben, sie habe ... mehr lesen...
Die Beklagten sind spätestens im September 1966 aus dem Hause M., R.-Gasse 24, in das Haus M., R.-Gasse 18, umgezogen. Beide Häuser liegen im gleichen Postzustellbezirk. Die polizeiliche Ummeldung erfolgte erst am 21. Februar 1967. Auf dem Meldezettel hat der Erstbeklagte vermerkt, der Wohnungswechsel habe schon am 12. August 1966 stattgefunden. Den Postzustellern dieses Zustellbezirkes war die neue Wohnung der Beklagten bekannt. Der Zusteller Wolfgang H. hinterließ, ungeachtet dessen... mehr lesen...
Norm: ZPO §104ZPO §106
Rechtssatz: Die Zustellung durch Hinterlegung an den Beklagten ist wirksam erfolgt, wenn sie zwar nicht an der vom Kläger unrichtig angegebenen Anschrift, aber an dem dem Postamt (Postzusteller) bekannten Wohnort des Beklagten vorgenommen wurde. Entscheidungstexte 8 Ob 308/67 Entscheidungstext OGH 07.11.1967 8 Ob 308/67 Veröff: EvBl 1968/197 S 324 = SZ 40/14... mehr lesen...
Der Kläger begehrte, gemäß § 529 (1) Z. 2 ZPO. die Nichtigkeit des gegen ihn am 17. August 1964 zu 8 Cg .../64 ergangenen Versäumungsurteils auszusprechen, mit dem er als dort Beklagter zur Zahlung von 55.407.10 S an die dort klagende, nunmehr beklagte Partei, verurteilt worden sei. Er begrundet sein Begehren damit, daß er weder die Klage und Ladung zur ersten Tagsatzung noch das Versäumungsurteil zugestellt erhalten und erst nach Einleitung der Exekution Ende Februar 1965 von dem gen... mehr lesen...
Norm: ZPO §104ZPO §106ZustG §17 Abs3
Rechtssatz: Ist die Zustellung und Hinterlegung vorschriftsmäßig erfolgt, dann gilt der Tag der Hinterlegung als Zustelltag. Entscheidungstexte 1 Ob 92/63 Entscheidungstext OGH 07.06.1963 1 Ob 92/63 5 Ob 181/70 Entscheidungstext OGH 14.11.1970 5 Ob 181/70 Beisatz: Mit weiteren Ausführungen zu den m... mehr lesen...
Norm: ZPO §106
Rechtssatz: Zur Frage, wann der neuerliche Zustellversuch durchzuführen ist und ob eine Wiederholung des Zustellversuches am selben Tag zulässig ist. Entscheidungstexte 1 Ob 17/63 Entscheidungstext OGH 03.04.1963 1 Ob 17/63 Veröff: EvBl 1963/345 S 470 = MietSlg 15618 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Norm: ZPO §104ZPO §106
Rechtssatz: Wenn eine Zustellung nicht den Zustellvorschriften der ZPO entspricht, ist nicht die Zustellung nichtig, dh sie ist nicht durch einen rechtsgestaltenden Akt des Richters umzustoßen, sondern es ist eine solche mangelhaft gebliebene Zustellung vom Gericht einfach zu wiederholen. Entscheidungstexte 1 Ob 2/62 Entscheidungstext OGH 17.01.1962 1 Ob ... mehr lesen...
Norm: ZPO §106ZPO §108ZPO §553
Rechtssatz: Zustellung des Wechselzahlungsauftrages an namensgleichen Sohn des Wechselpflichtigen. Einwendungen durch Vater und Sohn. Klagsrückziehung gegen den als Partei einschreitenden Sohn - Schicksal der Eventualeinwendung des Vaters. Entscheidungstexte 1 Ob 291/61 Entscheidungstext OGH 28.06.1961 1 Ob 291/61 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §106ZPO §108
Rechtssatz: Bei einer gesetzwidrigen Zustellung kommt es nur drauf an, wann das zuzustellende Schriftstück der Person, der zugestellt werden soll, tatsächlich zugekommen ist, also wann sie oder die von ihr zur Empfangnahme ermächtigte Person dieses Schriftstück tatsächlich erhalten hat. Wurden bei der Zustellung einer Klage oder Kündigung die Bestimmungen des § 106 ZPO nicht eingehalten, so besteht für die Partei, der zug... mehr lesen...
Der Kläger ficht das Versäumnisurteil vom 23. November 1953, 22 C 2858/53, unter Berufung auf § 529 Z. 2 ZPO. als nichtig an mit der Behauptung, es seien ihm in diesem Verfahren weder die Klage und Ladung zur ersten Tagsatzung, noch auch das Versäumungsurteil zugestellt worden. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Es stellte fest, daß Nikolaus S. in der Zeit vom 12. Oktober bis 24. Dezember 1953 sich in Untersuchungshaft befunden habe. Am 9. Oktober 1953 sei gegen die prot. Fi... mehr lesen...
Norm: ZPO §104ZPO §106ZPO §529 B2
Rechtssatz: Nichtigkeitsklage gegen Versäumungsurteil infolge falscher Ersatzzustellung der Klage zulässig; das Spr 29 neu erklärt die Nichtigkeitsklage nur bei fehlerhafter Entscheidungszustellung für unzulässig. Entscheidungstexte 3 Ob 390/54 Entscheidungstext OGH 30.06.1954 3 Ob 390/54 Veröff: SZ 27/191 ... mehr lesen...
Das Prozeßgericht hob die für den Novembertermin 1953 vierteljährig erfolgte Aufkündigung 47 K 298/53 auf, weil sie erst am 26. August 1953 der beklagten Partei tatsächlich zugekommen sei, die vorherige Hinterlegung nicht den Vorschriften des § 106 ZPO. entsprochen habe und die Kündigung daher verspätet sei. Das Berufungsgericht hob das Urteil des Prozeßgerichtes unter Rechtskraftvorbehalt auf und verwies die Rechtssache zur neuerlichen Verhandlung und Urteilsfällung an das Prozeßge... mehr lesen...
Norm: StPO §79 Abs1StPO §80ZPO §104ZPO §106
Rechtssatz: Die Zustellung der Beschuldigtenladung durch Hinterlegung ist auch für das Abwesenheitsverfahren (§§ 427, 459) hinreichend. Sie setzt jedoch voraus, dass der Beschuldigte die Möglichkeit hatte, von den Aufforderungen nach §§ 104, 106 ZPO zu erfahren und sie zu befolgen. Entscheidungstexte 4 Os 766/37 Entscheidungstext OGH 12.11.... mehr lesen...
Norm: ZPO §106
Rechtssatz: Die Ermächtigung zur Empfangnahme von Klagen muß eine besondere, auf die Gattung des Geschäftes lautende Vollmacht sein. Eine allgemein zur Empfangnahme aller Poststücke erteilte Vollmacht genügt nicht. Entscheidungstexte 2 Ob 211/51 Entscheidungstext OGH 26.04.1951 2 Ob 211/51 Veröff: SZ 24/115 = EvBl 1951/245 S 309 RG vom 13.7.1939, VIII 93/39 ... mehr lesen...
Die beiden beklagten Parteien brachten zu . K ./50 des Bezirksgerichtes Innere Stadt gegen die klagende Partei eine Kündigung ein. Da bei der Zustellung der Aufkündigung am 17. April 1950 der Kläger in seiner Wohnung nicht angetroffen wurde, hat der Postzusteller Georg Sch. die schriftliche Aufforderung zur Entgegennahme der Zustellung für 18. April 1950 zurückgelassen, indem er diese Aufforderung in den Briefkasten einwarf. Dieser Briefkasten ist für beide Streitteile gemeinsam, da b... mehr lesen...
Das Prozeßgericht hat das auf Anerkennung der außerehelichen Vaterschaft und Unterhaltsleistung gerichtete Klagebegehren des durch das städtische Bezirksjugendamt vertretenen Kindes abgewiesen. Das Berufungsgericht hat die Berufung der klagenden Partei, die am 15. Tag nach der Urteilszustellung überreicht worden war, als verspätet zurückgewiesen. Der Oberste Gerichtshof hat dem Rekurs der klagenden Partei nicht Folge gegeben. Rechtliche Beurteilung Aus der ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat die Einwendungen der gekundigten Partei (Land Steiermark) als verspätet zurückgewiesen. Das Rekursgericht hat den Beschluß des Erstgerichtes aufgehoben und ihm aufgetragen, über die Einwendungen das gesetzmäßige Verfahren einzuleiten. Der Oberste Gerichtshof hat dem Revisionsrekurs der kundigenden Parteien nicht Folge gegeben. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Die klagenden Parteien haben in ihrer Aufkündigung ausdrücklich den... mehr lesen...
Norm: ZPO §106ZPO §292ZPO §402
Rechtssatz: Ergeben sich trotz vorliegendem Zustellungsausweis Bedenken, ob dem Beklagten mit der Klage auch die Ladung zugekommen ist, und können diese Bedenken nicht einwandfrei behoben werden, so ist der Antrag auf Fällung eines Versäumungsurteiles gegen den ausgebliebenen Beklagten zurückzuweisen. Entscheidungstexte 3 Ob 906/36 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ZPO §106
Rechtssatz: Einwurf der "Aufforderung" in einen an der verschlossenen Wohnungstüre angebrachten Briefkasten entspricht nicht den Erfordernissen des § 106 ZPO. Entscheidungstexte 2 Ob 105/28 Entscheidungstext OGH 07.02.1928 2 Ob 105/28 Veröff: SZ 10/22 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1928:RS0... mehr lesen...