Norm
ZPO §106Rechtssatz
Die Aufforderung, zur Annahme des Schriftstückes zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort "anwesend" zu sein, kann begrifflich nur an eine physische Person gerichtet werden. Ist eine bestimmte Person, zu deren Handen ein für eine juristische Person bestimmtes Schriftstück zuzustellen ist, von der Partei nicht bezeichnet worden und daher auch auf dem Gerichtsbrief nicht genannt worden, geht jeder Fehler des Zustellorganes zu Lasten der Partei, deren Schriftsatz zuzustellen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0036494Dokumentnummer
JJR_19681219_OGH0002_0010OB00286_6800000_001