Begründung: Die Klägerin begehrt die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von 1.093.199,65 sA zur ungeteilten Hand und die Feststellung, dass die Beklagten der Klägerin zur ungeteilten Hand für sämtliche Schäden aufgrund des in den Jahren 1988 bis 2005 gesetzten kartellwidrigen Verhaltens im Aufzugsbereich haften. Das Erstgericht erteilte den Beklagten mit Beschluss vom 23.12.2010 den Auftrag zur Klagebeantwortung. Der Fünftbeklagten wurde dieser Beschluss mit der Klage ohne Zuste... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 3. April 2009 setzte das Erstgericht die Unterhaltsverpflichtung des Vaters herab, wies jedoch sein Mehrbegehren auf gänzliche Enthebung ab. Nach dem Rückschein hätte der Vater als „Empfänger“ den Beschluss am 8. April 2009 übernommen. Gegen den Beschluss des Erstgerichts vom 3. April 2009 erhob der Vater den Rekurs, den er am 24. April 2009 zur Post gab. Mit dem nunmehr angefochtenen Beschluss wies das Rekursgericht diesen Rekurs als verspätet zurück u... mehr lesen...
Begründung: Mit dem bekämpften Beschluss wies das Berufungsgericht die Berufung der Klägerin gegen das klageabweisliche Urteil des Erstgerichtes vom 24. 4. 2006 mit der
Begründung: als verspätet zurück, das Urteil sei dem Klagevertreter am 16. 5. 2006 zugestellt, die Berufung aber erst am 14. 6. 2006 und damit einen Tag nach dem Ende der vierwöchigen Berufungsfrist bei Gericht (persönlich) überreicht worden. Der dagegen erhobene und auf die Rechtsmittelgründe der Nichtigkeit, Aktenwi... mehr lesen...
Begründung: Die beiden Minderjährigen, die sich in Pflege und Erziehung der Mutter befinden, entstammen der geschiedenen Ehe Dris. Christoph Michael G***** mit Karin Gaelle D*****. Der Vater ist geldunterhaltspflichtig. Im vorliegenden Verfahren geht es um die konkrete Festsetzung dieser Unterhaltspflicht. Das Rekursgericht wies mit dem angefochtenen Beschluss (unter anderem) einen Rekurs der beiden Minderjährigen gegen den Unterhaltsfestsetzungsbeschluss des Erstgerichts vom 20. 2... mehr lesen...
Begründung: Zu 1) Im Hinblick auf die im Rekurs nachgewiesene Gesamtrechtsnachfolge war die Bezeichnung der klagenden Partei wie im
Spruch: ersichtlich richtigzustellen. Zu 2) Der Wechselzahlungsauftrag vom 19. 11. 2002 wurde der Zweitbeklagten durch Hinterlegung zugestellt. Am Rückschein ist sowohl der Tag der Hinterlegung als auch der Tag des Beginns der Abholfrist mit 27. 11. 2002 angegeben. Mit Beschluss vom 17. 12. 2002 wies das Erstgericht von der Zweitbeklagten am 12. 12. 2002... mehr lesen...
Gründe: In dem zum AZ 10 U 245/02b beim Bezirksgericht Innsbruck geführten Strafverfahren gegen Elke Nicole J***** verfügte der Bezirksrichter am 7. Oktober 2002 die Vorladung der Beschuldigten zu der auf den 26. November 2002 anberaumten Hauptverhandlung. Die Verfügung wurde am selben Tag abgefertigt (S 1 des Antrags- und Verfügungsbogens). Mit Schreiben vom 31. Oktober 2002 ersuchte der Bezirksrichter sodann die Bundespolizeidirektion Innsbruck, die Vorladung unter der bereits in... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Felix P***** in seiner Abwesenheit der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG (Schuldsprüche 1./ und 3./) und § 33 Abs 2 lit a FinStrG (Schuldspruch 2./) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Felix P***** in seiner Abwesenheit der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach Paragraph 33, Absatz eins, FinStrG (Schuldsprüche 1./ und 3./) und Paragraph 33, Absatz 2, Litera a, FinStrG (Schuldspruch 2./)... mehr lesen...
B e s c h l u s s gefasst: Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden ersatzlos behoben. Dem Erstgericht wird die Durchführung des gesetzmäßigen Verfahrens unter Abstandnahme vom gebrauchten Zurückweisungsgrund aufgetragen. Die Kosten des Revisionsrekursverfahrens sind weitere Verfahrenskosten. Begründung: Am 13. 3. 1997 brachte die hier Beklagte - ein Kreditinstitut - gegen die nunmehrige Klägerin eine Wechselklage über den Betrag von 1 Mio S ein.... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Antrag, wegen Säumnis einer Partei ein Versäumungsurteil nach § 396 ZPO zu fällen, ist ua dann zurückzuweisen, wenn der Nachweis fehlt, dass die nicht erschienene Partei zur Tagsatzung ordnungsmäßig geladen wurde. Der Richter kann jedoch auf Antrag der erschienenen Partei die Urteilsfällung bis zu einem von ihm zu bestimmenden Tage vorbehalten und die Verhandlung schließen. Ergibt sich aus dem innerhalb der bestimmt... mehr lesen...
Begründung: Vorweg ist entgegen der Rechtsauffassung des Rekursgerichtes festzuhalten, dass der Revisionsrekurs der Wiederaufnahmeklägerin gemäß § 47 Abs 2 iVm § 46 Abs 3 Z 1 ASGG jedenfalls zulässig ist: Vorweg ist entgegen der Rechtsauffassung des Rekursgerichtes festzuhalten, dass der Revisionsrekurs der Wiederaufnahmeklägerin gemäß Paragraph 47, Absatz 2, in Verbindung mit Paragraph 46, Absatz 3, Ziffer eins, ASGG jedenfalls zulässig ist: schon im aufzunehmenden Verfahren hat... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht geht in Kenntnis der im Akt erliegenden Postvollmacht nicht nur von ihrem aufrechten Bestand, sondern auch davon aus, dass sie auch die Empfangnahme von Klagen umfasst. Die Postvollmacht ist jedoch gemäß § 150 PostO eine nur an das Abgabepostamt gerichtete Ermächtigung, die unter der Anschrift des Empfängers einlangenden Postsendungen auch an eine andere natürliche Person abzugeben. Davon zu unterschei... mehr lesen...
Norm: EO §294 Abs2ZPO §106ZustG §17 Abs3
Rechtssatz: Die Nichtanführung der vertretungsbefugten Personen einer juristischen Person, die als solche den Bescheidadressaten darstellt, stellt keinen die Rechtsunwirksamkeit der erfolgten Hinterlegung bewirkenden Zustellmangel dar (VwGH 25. 9. 1990, Zl 90/04/0073; iglS 17. 6. 1992, Zl 92/02/0068 ua). Nach der Rechtsprechung des VwGH (VwSlg 13.568/A; iglS 24. 11. 1993, Zl 93/01/0950; 19. 1. 1995, Zl 9... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Verpflichtete Martina F***** schuldet der klagenden Partei aufgrund des Versäumungsurteils vom 29. 4. 1993, 19 Cg 105/93p des LG für ZRS Wien, S 375.896,44 sA. Zu 11 E 1588/95y des BG Hernals beantragte die klagende Partei als betreibende Partei die Lohnexekution gemäß § 294a EO. Vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger wurde als Dienstgeber der Verpflichteten die beklagte Partei - eine GmbH, jedoch ohne Nennung eines Geschäftsfüh... mehr lesen...
Begründung: Nach dem Akteninhalt erfolgte der Zustellversuch des Ersturteils - womit der Beklagte als unehelicher Vater der Klägerin festgestellt und zur Leistung näher genannter monatlicher Unterhaltsbeträge verhalten wurde - an den Beklagten am Mittwoch, dem 2. April 1997. Die Verständigung über die Hinterlegung wurde in den Briefkasten eingelegt und die Hinterlegung beim zuständigen Postamt 4063 (Hörsching) vorgenommen. Beginn der Abholfrist war der 2. April 1997. Das Berufung... mehr lesen...
Norm: ZPO §106 Info
Rechtssatz: Informationen zu § 106 ZPO IdF Art II Z 6 BGBl 1982/201 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102716 Dokumentnummer JJR_19960919_OGH0002_000ZPO00106_9600000_001 mehr lesen...
Die beklagte GesmbH befindet sich in Liquidation. Zu ihren Liquidatoren sind der Kläger und Walter H gemeinsam bestellt. Der Kläger begehrt die Fällung des Urteils, daß ein zwischen ihm und der beklagten Partei am 19. Juni 1979 beurkundeter Kaufvertrag über die Liegenschaft EZ 233 KG P aufgehoben sei. In der Klage wird nicht angegeben, wer für die beklagte Partei vertretungsbefugt sei und wem die Klage und Ladung zur ersten Tagsatzung zuzustellen wäre. Klage und Ladung zur ersten Ta... mehr lesen...
Norm: GmbHG §90ZPO §102ZPO §103 Abs3ZPO §105ZPO §106
Rechtssatz: Bringt der Liquidator einer GmbH gegen die in Liquidation befindliche Gesellschaft eine Klage ein, entsteht zwangsläufig eine Kollision seiner eigenen Interessen mit denen der Gesellschaft; eine Zustellung der Klage an die beklagte Gesellschaft zu seinen Handen kann daher wirksam nicht erfolgen. Entscheidungstexte 1 Ob 715/81... mehr lesen...
Norm: ZPO §104ZPO §106
Rechtssatz: Die mündliche Ermächtigung des Empfängers gegenüber dem Postzusteller, für ihn bestimmte Poststücke einer bestimmten Person auszufolgen, stellt keine gegenüber dem Zustellpostamt in Schriftform zu erklärende Postvollmacht dar und muß daher bei der Beurteilung, ob die gesetzlichen Zustellvorschriften eingehalten wurden, unbeachtet bleiben. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Das Bezirksgericht Völkermarkt pflegt die Abhandlung über das Vermögen des am 4. Juli 1977 verstorbenen Landwirts Primus K sen. In den Nachlaß fällt ein Erbhof im Sinne des Kärntner Erbhöfegesetzes. Der Übernehmer ist gerichtlich zu bestimmen. Das Landesgericht Klagenfurt entschied mit Beschluß vom 9. Oktober 1978, 5 Nc 20/78-2, daß der älteste Sohn, Primus K jun., gemäß § 7 Z. 4 lit. b KtnErbhöfeG von der Übernahme des Hofes ausgeschlossen sei. Das Abhandlungsgericht verfügte die Z... mehr lesen...
Norm: ZPO §104ZPO §106
Rechtssatz: Die für Klagen und gemäß § 107 gleichgestellte Schriftstücke geltenden Zustellvorschriften des § 106 ZPO gelten nicht für gerichtliche Urteile - insbesondere solche nach § 396 ZPO -; daher Hinterlegung ohne des Erfordernis eines Aufforderungsverfahrens. Entscheidungstexte 4 Ob 22/79 Entscheidungstext OGH 13.03.1979 4 Ob 22/79 ... mehr lesen...
Gründe: I.) Aus den Akten 4 U 2211/76 des Bezirksgerichtes Vöcklabruck ergibt sich folgender Sachverhalt: Der am 24. April 1950 geborene kaufmännische Angestellte und Kraftfahrer Josef A stellte am 3. September 1976 den LKW-Anhänger, Kennzeichen O-233.610, in der Telefunkenstraße in Vöcklabruck ab, um ihn dort über das Wochenende zu parken. Noch in der darauffolgenden Nacht fuhr der Tischlerlehrling Christian B mit seinem Moped gegen den unbeleuchteten und zu diesem... mehr lesen...
Norm: ZPO §106ZPO §505 Abs2ZPO §509 Abs3ZPO §526 C1
Rechtssatz: Zur Prüfung der Rechtzeitigkeit eines Rechtsmittels kann der OGH selbst Erhebungen durchführen. Entscheidungstexte 4 Ob 14/78 Entscheidungstext OGH 07.03.1978 4 Ob 14/78 6 Ob 711/78 Entscheidungstext OGH 14.02.1979 6 Ob 711/78 Beisatz: Und die Ergebnisse selbst würdigen. ... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §79 Abs3ZPO §31ZPO §106
Rechtssatz: Die nach § 14 RAO (im Substitutionswege) übertragene Vollmacht berechtigt auch, eigenhändige Schriftstücke in Empfang zu nehmen. Entscheidungstexte Ds 6/76 Entscheidungstext OGH 18.10.1976 Ds 6/76 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0035970 ... mehr lesen...
Der nunmehrige Kläger, der infolge Berufstätigkeit tagsüber nicht zu Hause ist, und seine Mutter Gabriele M wohnen im Hause des Klägers. Helga P, die Schwester des Klägers, die ebenfalls im gleichen Hause wohnte, hat nach dem vollstreckbaren Urteil des Landesgerichtes Eisenstadt vom 30. März 1973, 2 Cg 108/73, den beiden nunmehrigen Beklagten, die Rechtsanwalte sind, als Honorar für die Verteidigung in einem Strafverfahren 26.375 S samt Anhang zu bezahlen. Mit Beschluß des Bezirksgeri... mehr lesen...
Norm: StPO §80StPO §285ZPO §104ZPO §106
Rechtssatz: Kann die Behauptung des Angeklagten, er sei zur Zeit der Urteilszustellung unter der betreffenden Anschrift unerreichbar gewesen, nicht widerlegt werden, ist die postamtliche Hinterlegung des Urteils ohne Zustellungswirkung. Entscheidungstexte 13 Os 129/73 Entscheidungstext OGH 23.10.1973 13 Os 129/73 Veröff: RZ 1974/7 S 12 = ... mehr lesen...
Die nunmehrige Beklagte hat gegen die nunmehrige Klägerin am 1. Dezember 1967 beim Bezirksgericht L zu C 495/67 eine Klage auf Zahlung von 1120.40 S samt Anhang eingebracht. Die Klage sowie die Ladung zur ersten Tagsatzung wurden der jetzigen Klägerin am 5. Dezember 1967, das am 15. Dezember 1967 ergangene Versäumungsurteil am 20. Dezember 1967 zugestellt. Auf Grund dieses Versäumungsurteiles wurde gegen sie am 22. Jänner 1968 zu E 79/68 des Bezirksgerichtes L Fahrnisexekution bewil... mehr lesen...
Norm: GmbHG §18 Abs4ZPO §106
Rechtssatz: Wirksame Behändigung einer Klage gegen eine GmbH an einen mitzeichnungsberechtigten Prokuristen. Entscheidungstexte 2 Ob 202/71 Entscheidungstext OGH 04.11.1971 2 Ob 202/71 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0036443 Dokumentnummer JJR_19711... mehr lesen...
Norm: ZPO §106
Rechtssatz: Bei einer Zustellung zu eigenen Handen kann grundsätzlich nicht gefordert werden, daß der Adressat vorher Vorsorge für eine Ermöglichung der Zustellung trifft. Entscheidungstexte 3 Ob 80/70 Entscheidungstext OGH 01.07.1970 3 Ob 80/70 Veröff: RZ 1070,222 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...