Norm
ZPO §104Rechtssatz
Ist die Zustellung und Hinterlegung vorschriftsmäßig erfolgt, dann gilt der Tag der Hinterlegung als Zustelltag.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0036574Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.05.2017