Gründe: Mit dem angefochtenen (auch einen rechtskräftigen Schuldspruch des Christian Josef B***** umfassenden) Urteil wurde Bernhard K***** (zu II) des Verbrechens nach § 28 Abs 2 vierter Fall SMG schuldig erkannt. Danach hat er von Sommer 1999 bis April 2001 in Mondsee, Tamsweg und andern Orten den bestehenden Vorschriften zuwider Suchtgifte in einer großen Menge (§ 28 Abs 6 SMG) in Verkehr gesetzt, und zwar Mit dem angefochtenen (auch einen rechtskräftigen Schuldspruch des Christ... mehr lesen...
Norm: SMG §28 Abs2 ASMG §28 Abs3 ASMG §28 Abs6 ASMG §28a Abs1SMG §28a Abs2SMG §28a Abs4SMG §28bSMG §27 Abs1 AStGB §28 GStPO §281 Abs1 Z10
Rechtssatz: Angesichts materiellrechtlicher Gleichwertigkeit von Real- und Idealkonkurrenz macht es für die Anzahl begründeter (gleichartiger) Verbrechen nach § 28 Abs 2 vierter Fall SMG keinen Unterschied, ob die jeweils großen Mengen (= Grenzmengen im Sinne des § 28 Abs 6 SMG) tateinheitlich oder tatmehrhei... mehr lesen...
Norm: SMG §28 Abs2 ASMG §28 Abs3 ASMG §28 Abs6 ASMG §28a Abs1SMG §28a Abs2 Z1SMG §28b
Rechtssatz: Der von § 28 Abs 6 SMG dem Bundesminister erteilte Gesetzesauftrag, für die einzelnen Suchtgifte die "Untergrenze" einer großen Menge (Grenzmenge) mit Verordnung festzusetzen, kann nicht bedeuten, dass bei Überschreiten dieser Grenze durch Inverkehrsetzen einer größeren Suchtgiftmenge stets nur ein einziges Verbrechen nach § 28 Abs 2 vierter Fall S... mehr lesen...
Gründe: Stefan G***** wurde "des Verbrechens" nach § 28 Abs 2 vierter Fall SMG (I) und "des Vergehens" nach § 27 Abs 1 erster und zweiter Fall SMG (II) schuldig erkannt. Stefan G***** wurde "des Verbrechens" nach Paragraph 28, Absatz 2, vierter Fall SMG (römisch eins) und "des Vergehens" nach Paragraph 27, Absatz eins, erster und zweiter Fall SMG (römisch II) schuldig erkannt. Danach hat er in Vorarlberg den bestehenden Vorschriften zuwider I. von Mai 2001 bis Juli 2001 ein Sucht... mehr lesen...
Gründe: Charles U***** wurde "des Verbrechens nach § 28 Abs 2 (zu ergänzen:) vierter Fall und Abs 3 erster Fall SMG" (1) und einer unbestimmten Anzahl von Vergehen nach § 27 Abs 1 (zu ergänzen: zweiter Fall) SMG Charles U***** wurde "des Verbrechens nach Paragraph 28, Absatz 2, (zu ergänzen:) vierter Fall und Absatz 3, erster Fall SMG" (1) und einer unbestimmten Anzahl von Vergehen nach Paragraph 27, Absatz eins, (zu ergänzen: zweiter Fall) SMG (2) schuldig erkannt. Danach hat er ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Dietmar G***** sen des Verbrechens nach den §§ 28 Abs 2 zweiter, dritter und vierter Fall SMG, teilweise als Beteiligter nach § 12 dritter Fall StGB, sowie der Vergehen nach dem § 50 Abs 1 Z 2 WaffG und der Urkundenfälschung nach dem § 223 Abs 2 StGB schuldig erkannt. Danach hat er - soweit im Rechtsmittelverfahren hier von Relevanz - Mit dem angefochtenen Urteil wurde Dietmar G***** sen des Verbrechens nach den Paragraphen 28, Absatz 2, z... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Joseph A***** (richtig: nur) des Verbrechens nach § 28 Abs 2 und Abs 3 erster Fall SMG schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Joseph A***** (richtig: nur) des Verbrechens nach Paragraph 28, Absatz 2 und Absatz 3, erster Fall SMG schuldig erkannt. Danach hat er in Wien den bestehenden Vorschriften zuwider gewerbsmäßig Suchtgift in einer großen Menge (§ 28 Abs 6 SMG), nämlich Heroin und Kokain sowie in geringerem Umfang auch ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Patrick St***** wurde mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Landesgerichtes Feldkirch als Schöffengericht vom 11. März 2002, GZ 39 Hv 4/02t-9, unter anderem des Verbrechens nach § 28 Abs 2 (zu ergänzen:) vierter Fall SMG (I) schuldig erkannt. Patrick St***** wurde mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Landesgerichtes Feldkirch als Schöffengericht vom 11. März 2002, GZ 39 Hv 4/02t-9, unter anderem des Verbrechens nach Paragraph 28, Absatz 2, (zu ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Franz P***** des Verbrechens nach § 28 Abs 2 vierter Fall, Abs 3 erster Fall SMG (I), sowie der Vergehen nach § 27 Abs 1 und 2 Z 1 SMG (II. 1.), nach § 27 Abs 1 erster und zweiter Fall SMG (II. 2.), nach § 12 dritter Fall StGB, § 27 Abs 1 sechster Fall SMG (II. 3. und 4.) nach § 15 StGB, § 27 Abs 1 erster Fall SMG (II. 5.) und nach § 27 Abs 1 zweiter Fall SMG (II. 6.) sowie überdies des Vergehens des versuchten schweren Diebstahls nach §§... mehr lesen...
Norm: SMG §27 ASMG §28 Abs1 ASMG §28 Abs2 ASMG §28 Abs6 AStPO §281 Abs1 Z7StPO §281 Abs1 Z8 D
Rechtssatz: Die Menge des jeweils durch eine einzige Tat eingeführten und besessenen Suchtgiftes ist dann, wenn keine Qualifikationsgrenze in Frage steht, aus der Sicht der Z 7 und 8 des § 281 Abs 1 StPO unbeachtlich. Entscheidungstexte 15 Os 27/02 Entscheidungstext OGH 27.06.2002 15 Os 27/02 ... mehr lesen...
Gründe: Mit Anklageschrift vom 5. Mai 2000 (GZ 4a Vr 9309/00-46 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien) legte die Staatsanwaltschaft Wien Osman B***** das Verbrechen nach § 28 Abs 2 und Abs 4 Z 3 SMG sowie das Vergehen nach § 28 Abs 1 SMG zur Last, weil er am 30. Jänner 2000 eine übergroße Suchtgiftmenge (§ 28 Abs 6 SMG), nämlich insgesamt rund 20 kg Heroin mit noch festzustellenden Wirkstoffgehalt, Mit Anklageschrift vom 5. Mai 2000 (GZ 4a Vr 9309/00-46 des Landesgerichtes für ... mehr lesen...
Gründe: Jochen S***** wurde im (zu I. 1. bis 5.) des Verbrechens des teils versuchten, teils vollendeten schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 und 2, 15 StGB, (zu II. 1. "und 2.") des Verbrechens nach § 28 Abs 2 und Abs 3 erster Fall SMG (richtig: Jochen S***** wurde im (zu römisch eins. 1. bis 5.) des Verbrechens des teils versuchten, teils vollendeten schweren Diebstahls durch Einbruch nach Paragraphen 127,, 128 Absatz eins, Ziffer 4,, 129 Ziffer ... mehr lesen...
Norm: StPO §289SMG §28 Abs2 ASMG §28 Abs6 ASMG §28a Abs1SMG §28a Abs4 Z3
Rechtssatz: Muss der Schuldspruch im § 28 Abs 2 vierter Fall SMG nur deshalb aufgehoben werden, weil die Beurteilung der Menge des in Verkehr gesetzten Suchtgifts als groß (§ 28 Abs 6 SMG) fraglich ist, können nicht jene Annahmen, die einen gar nicht erfolgten Schuldspruch wegen § 27 Abs 1 sechster Fall SMG tragen würden, für sich allein bestehen bleiben. ... mehr lesen...
Gründe: Frank C***** wurde des Verbrechens nach § 28 Abs 2 und Abs 3 erster Fall SMG schuldig erkannt. Danach hat er in Wien den bestehenden Vorschriften zuwider Suchtgifte, nämlich Heroin und Kokain in einer insgesamt großen Menge (§ 28 Abs 6 SMG), teilweise gewerbsmäßig, in Verkehr gesetzt, indem er Frank C***** wurde des Verbrechens nach Paragraph 28, Absatz 2 und Absatz 3, erster Fall SMG schuldig erkannt. Danach hat er in Wien den bestehenden Vorschriften zuwider Suchtgift... mehr lesen...
Gründe: Friedrich B***** wurde der Verbrechen nach § 28 Abs 2 vierter Fall (A) und nach § 31 Abs 2 vierter Fall SMG (B) schuldig erkannt. Danach hat er in Wien den bestehenden Vorschriften zuwider in einer großen Menge an Sigrid E***** in Verkehr gesetzt Friedrich B***** wurde der Verbrechen nach Paragraph 28, Absatz 2, vierter Fall (A) und nach Paragraph 31, Absatz 2, vierter Fall SMG (B) schuldig erkannt. Danach hat er in Wien den bestehenden Vorschriften zuwider in einer großen ... mehr lesen...
Gründe: Neben Schuldspüchen von Ingrid H*****, Werner B***** und Franz M***** wegen des Verbrechens des verbrecherischen Komplotts nach § 277 Abs 1 StGB (A) sowie von Ingrid H*****, Werner B***** und Franz H***** wegen des Vergehens nach § 27 Abs 1 erster und zweiter Fall SMG (C) wurden Ingrid H***** (teils als Beitragstäterin nach § 12 dritter Fall StGB), Werner B*****, Franz M***** und Franz H***** des Verbrechens "nach den §§ 27 Abs 1, Abs 2 Z 2, 28 Abs 2 SMG"(B) schuldig erkann... mehr lesen...
Norm: SMG §28 Abs2 ASMG §28 Abs6 A
Rechtssatz: Für die tatsächliche Feststellung, der Angeklagte habe von vornherein das Inverkehrsetzen einer insgesamt großen Suchtgiftmenge (§ 28 Abs 6 SMG) in fortlaufender Tatbestandsverwirklichung, das heißt einer Annäherung an den tatbestandsmäßigen Erfolg durch Einzelakte bei einheitlicher Tatsituation und gleicher Motivationslage (tatbestandliche Handlungseinheit) als naheliegend angesehen, genügt der Hi... mehr lesen...
Gründe: Elia H***** wurde im zweiten Rechtsgang erneut des Verbrechens nach § 28 Abs 2 vierter Fall SMG schuldig erkannt, weil er zwischen 1994 und 27. Mai 1998 in Salzburg den bestehenden Vorschriften zuwider "250 Gramm Cannabisprodukte" mit einem THC-Gehalt zwischen 32,75 und 47,25 Gramm in Teilmengen durch Verkauf an Alexander D***** in Verkehr gesetzt habe. Elia H***** wurde im zweiten Rechtsgang erneut des Verbrechens nach Paragraph 28, Absatz 2, vierter Fall SMG schuldig ... mehr lesen...
Norm: SMG §28 Abs2 ASMG §28 Abs6 ASMG §28a Abs1SMG §28b
Rechtssatz: Ist beim Verkauf mehrerer, die Grenzmenge (§ 28 Abs 6 SMG) zwar nicht für sich allein, wohl aber in Summe erreichender Teilmengen von vornherein die kontinuierliche Begehung und der daran geknüpfte Additionseffekt vom Willen des Angeklagten (§ 5 Abs 1 StGB) mitumfasst, fällt diesem das Verbrechen nach § 28 Abs 2 SMG als tatbestandliche Handlungseinheit im Sinne fortlaufender Ve... mehr lesen...
Gründe: Soweit mit Nichtigkeitsbeschwerde angefochten, wurde Elia H***** des Verbrechens nach § 28 Abs 2 vierter Fall SMG schuldig erkannt, weil er zwischen 1994 und 27. Mai 1998 in Salzburg den bestehenden Vorschriften zuwider "mindestens 250 Gramm Cannabisprodukte" in Teilmengen durch Verkauf an Alexander D***** in Verkehr gesetzt habe. Soweit mit Nichtigkeitsbeschwerde angefochten, wurde Elia H***** des Verbrechens nach Paragraph 28, Absatz 2, vierter Fall SMG schuldig erkan... mehr lesen...
Norm: SGMV §1SMG §28 Abs6 ASMG §28a Abs4 Z3
Rechtssatz: Im Hinblick auf den notorisch häufigen Vertrieb "gestreckten" Suchtgifts sind Konstatierungen über den Reinheitsgehalt zur Beurteilung des Vorliegens einer "großen Menge" - deren Untergrenze nach § 28 Abs 6 SMG in Verbindung mit § 1 der Suchtgift-Grenzmengenverordnung/Anhang I bei Heroin mit 5 Gramm und bei Kokain mit 15 Gramm Reinsubstanz festgesetzt wurde - unerlässlich. ... mehr lesen...
Gründe: Nach dem für das Rechtsmittelverfahren relevanten Teil des Schuldspruches wurde Hugo Johann S***** des Verbrechens nach § 28 Abs 2 SMG (A des Urteilssatzes) schuldig erkannt. Nach dem für das Rechtsmittelverfahren relevanten Teil des Schuldspruches wurde Hugo Johann S***** des Verbrechens nach Paragraph 28, Absatz 2, SMG (A des Urteilssatzes) schuldig erkannt. Darnach hat er den bestehenden Vorschriften zuwider Suchtgift in einer großen Menge, deren Weitergabe geeign... mehr lesen...