RS OGH 2001/11/15 15Os138/01, 13Os169/01, 13Os131/02, 12Os3/03, 15Os82/03, 15Os134/03, 15Os154/03, 1

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Veröffentlicht am 15.11.2001
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Norm

StPO §289
SMG §28 Abs2 A
SMG §28 Abs6 A
SMG §28a Abs1
SMG §28a Abs4 Z3

Rechtssatz

Muss der Schuldspruch im § 28 Abs 2 vierter Fall SMG nur deshalb aufgehoben werden, weil die Beurteilung der Menge des in Verkehr gesetzten Suchtgifts als groß (§ 28 Abs 6 SMG) fraglich ist, können nicht jene Annahmen, die einen gar nicht erfolgten Schuldspruch wegen § 27 Abs 1 sechster Fall SMG tragen würden, für sich allein bestehen bleiben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115884

Im RIS seit

15.12.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.08.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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