Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der slowenische Staatsbürger Danijel G***** (I) des Verbrechens nach § 28 Abs 2, 3 und 4 Z 3 SMG und (II) des Vergehens nach § 27 Abs 1 und 2 Z 1 SMG schuldig erkannt. Demnach hat er in Graz, Wien und an anderen Orten den bestehenden Vorschriften zuwider (I) gewerbsmäßig Suchtgifte in einer zumindest das 25-fache der Grenzmenge (§ 28 Abs 6 SMG) ausmachenden Menge in Verkehr gesetzt, indem er (zusammengefasst wiedergegeben) in der Zeit von ... mehr lesen...
Norm: SMG §28 Abs4 Z3 AStPO §281 Abs1 Z10
Rechtssatz: Im Fall fortlaufend kontinuierlicher, den sogenannten Additionseffekt mitumfassender Tatbegehung mit Beziehung auf mehrere Suchtgifte steht die Tatbestandsverwirklichung nach § 28 Abs 4 Z 3 SMG auch ohne detaillierte Quantifizierung der aus dem Reingehalt sämtlicher tatverfangenen Suchtgifte folgenden Summenmenge dann außer Zweifel, wenn die qualifikationsspezifische Übermenge nach den tatri... mehr lesen...
Norm: SMG §28 Abs4 Z2 AStPO §345 Z12
Rechtssatz: Mit dem Einwand, dem Wahrspruch ermangle es an einer "Individualisierung und Konkretisierung, mit welchen Mitgliedern im Sinne einer Großbande" der Angeklagte die ihm zur Last gelegte strafbare Handlung verübt hätte, wird der materielle Nichtigkeitsgrund nicht prozessordnungsgemäß dargestellt. Auf Rechtsrügen nach § 345 Abs 1 StPO ist nämlich die zu § 281 Abs 1 Z 9 lit a (und b) sowie Z 10 StPO e... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden (auch in Rechtskraft erwachsene Teilfreisprüche und andere Entscheidungen enthaltenden) Urteil wurden die Angeklagten wie folgt schuldig erkannt: 1. Heinrich E***** des Verbrechens nach § 28 Abs 2, 3 erster Fall, Abs 4 Z 2 und 3 SMG (A I.) sowie der Vergehen der Bandenbildung nach § 278 Abs 1 StGB (B) und des Glücksspiels nach § 168 Abs (zu ergänzen: 1 und) 2 StGB (G IV.), 2. Robert F***** der Verbrechen... mehr lesen...
Norm: SMG §28 Abs4 Z2 AStPO §345 Z12
Rechtssatz: Mit dem Einwand, dem Wahrspruch ermangle es an einer "Individualisierung und Konkretisierung, mit welchen Mitgliedern im Sinne einer Großbande" der Angeklagte die ihm zur Last gelegte strafbare Handlung verübt hätte, wird der materielle Nichtigkeitsgrund nicht prozessordnungsgemäß dargestellt. Auf Rechtsrügen nach § 345 Abs 1 StPO ist nämlich die zu § 281 Abs 1 Z 9 lit a (und b) sowie Z 10 StPO e... mehr lesen...
Norm: SMG §28 Abs4 Z2 A
Rechtssatz: Mit der in § 28 Abs 4 Z 2 SMG genannten Verbindung einer größeren Zahl von Menschen zur Begehung solcher strafbaren Handlungen wird eine durch eine festgefügte Organisation und durch die Anzahl der sich solcherart zusammengeschlossenen Personen qualifizierte, indes den sonstigen Voraussetzungen des § 278 Abs 1 StGB entsprechende Bande beschrieben. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: SMG §28 Abs3 Fall2 ASMG §28 Abs4 Z2 A
Rechtssatz: § 28 Abs 4 Z 2 SMG geht § 28 Abs 3 zweiter Fall SMG kraft Spezialität wegen der dort geforderten zusätzlichen Voraussetzung (einer größeren Zahl von in dieser Bande zusammengeschlossenen Menschen - also nach der hRspr mindestens zehn Personen - und einer festgefügten Organisation) vor. Entscheidungstexte 11 Os 44/00 Entscheidungstex... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die nigerianischen Staatsangehörigen Uchenna Alexander O***** und Ezekiel A***** sowie der liberianische Staatsangehörige Michael A***** der - von A***** und A***** teilweise als Bestimmungstäter nach § 12 zweiter Fall StGB begangenen (Punkt B des Urteilssatzes) und hinsichtlich O***** und A***** zum Teil im Stadium des Versuches (§ 15 StGB) verbliebenen - Verbrechen nach § 28 Abs 2, Abs 3 zweiter Fall und Abs 4 Z 2 SMG, A***** auch nach ... mehr lesen...
Norm: SMG §28 Abs4 Z2 A
Rechtssatz: Mit der in § 28 Abs 4 Z 2 SMG genannten Verbindung einer größeren Zahl von Menschen zur Begehung solcher strafbaren Handlungen wird eine durch eine festgefügte Organisation und durch die Anzahl der sich solcherart zusammengeschlossenen Personen qualifizierte, indes den sonstigen Voraussetzungen des § 278 Abs 1 StGB entsprechende Bande beschrieben. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: SMG §28 Abs3 Fall2 ASMG §28 Abs4 Z2 A
Rechtssatz: § 28 Abs 4 Z 2 SMG geht § 28 Abs 3 zweiter Fall SMG kraft Spezialität wegen der dort geforderten zusätzlichen Voraussetzung (einer größeren Zahl von in dieser Bande zusammengeschlossenen Menschen - also nach der hRspr mindestens zehn Personen - und einer festgefügten Organisation) vor. Entscheidungstexte 11 Os 44/00 Entscheidungstex... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch Schuld- bzw Freisprüche anderer Angeklagter enthaltenden Urteil wurden Roswitha O***** (vormals H*****) und Austine O***** jeweils des Verbrechens nach § 28 Abs 2 zweiter, dritter und vierter Fall, Abs 3 erster und zweiter Fall und Abs 4 Z 3 SMG schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen, auch Schuld- bzw Freisprüche anderer Angeklagter enthaltenden Urteil wurden Roswitha O***** (vormals H*****) und Austine O***** jeweils des Verbrechens nach Pa... mehr lesen...
Norm: StGB §278 Abs1SMG §28 Abs4 Z1 A
Rechtssatz: Vorsatzlos oder bloß scheinhalber handelnde Beteiligte können in Bezug auf die Bandenmitgliedschaft schuldunfähigen oder strafunmündigen Komplizen nicht gleichgesetzt werden, weil sich letztere - im Gegensatz zu von vornherein ohne voluntative Komponenten mitwirkenden Personen - grundsätzlich (wenngleich strafrechtlich irrelevant) willentlich zu einer Bande zusammenschließen können. ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden (ua) Leon (William Martin) C***** und Andre (Bernard Eveline) D***** der jeweils als Bestimmungstäter begangenen, teils in der Entwicklungsphase des Versuchs (§ 15 StGB) verbliebenen Verbrechen nach § 28 Abs 2 (zweiter, dritter und vierter Fall), Abs 3 erster (überflüssig zusätzlich angeführt auch zweiter) Fall und Abs 4 Z 1 und 3 SMG schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurden (ua) Leon (William Martin) C***** und Andre (Be... mehr lesen...
Norm: StGB §278 Abs1SMG §28 Abs4 Z1 A
Rechtssatz: Vorsatzlos oder bloß scheinhalber handelnde Beteiligte können in Bezug auf die Bandenmitgliedschaft schuldunfähigen oder strafunmündigen Komplizen nicht gleichgesetzt werden, weil sich letztere - im Gegensatz zu von vornherein ohne voluntative Komponenten mitwirkenden Personen - grundsätzlich (wenngleich strafrechtlich irrelevant) willentlich zu einer Bande zusammenschließen können. ... mehr lesen...
Gründe: Drago T***** wurde des in der Entwicklungsstufe des Versuchs (§ 15 StGB) gebliebenen Verbrechens nach § 28 Abs 2 (vierter Fall), Abs 4 Z 3 SMG als Beteiligter nach § 12 (erg: dritter Fall) StGB schuldig erkannt. Drago T***** wurde des in der Entwicklungsstufe des Versuchs (Paragraph 15, StGB) gebliebenen Verbrechens nach Paragraph 28, Absatz 2, (vierter Fall), Absatz 4, Ziffer 3, SMG als Beteiligter nach Paragraph 12, (erg: dritter Fall) StGB schuldig erkannt. Danach... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Naser E***** des Verbrechens nach § 28 Abs 2, Abs 3 und Abs 4 Z 3 SMG schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Naser E***** des Verbrechens nach Paragraph 28, Absatz 2,, Absatz 3 und Absatz 4, Ziffer 3, SMG schuldig erkannt. Inhaltlich des aus § 281 Abs 1 Z 3 (§ 260 Abs 1 Z 1) StPO ungerügt gebliebenen Erkenntnisses hat er in Wien den bestehenden Vorschriften zuwider gewerbsmäßig ein Suchtgift, dessen Menge zumindest da... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Franciscus Johannes M***** des teils in Form des Versuches verwirklichten Verbrechens nach § 12 Abs 1, Abs 2 erster Fall, Abs 3 Z 3 SGG, § 15 StGB als Beteiligter nach § 12 dritter Fall (im Urteil unrichtig: 2.Alternative) StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Franciscus Johannes M***** des teils in Form des Versuches verwirklichten Verbrechens nach Paragraph 12, Absatz eins,, Absatz 2, erster Fall, Absatz 3, Ziffer... mehr lesen...
Gründe: Der am 18. Juli 1952 geborene Qani H***** wurde auf Grund des (einstimmigen) Wahrspruchs der Geschwornen (zu A) des Verbrechens nach § 12 Abs. 1, Abs. 3 Z 3, Abs. 4 SuchtgiftG und (zu B) des Finanzvergehens des Schmuggels nach §§ 35 Abs. 1 lit. a, 38 Abs. 1 lit. a und b FinStrG schuldig erkannt. Darnach hat er von November 1985 bis Dezember 1987 in Wien und anderen Orten (zu A) den bestehenden Vorschriften zuwider 41,9 kg Heroin, somit mehr als das Fünfundzwanzigfache der im... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil - das auch einen unbekämpft gebliebenen Freispruch der Mitangeklagten Maria Christina C***** enthält - wurden Yavuz S***** und Tommaso C***** (zu A/) des Verbrechens nach § 12 Abs. 1 und Abs. 3 Z 3 SGG sowie (zu B/) des Finanzvergehens des Schmuggels nach § 35 Abs. 1 FinStrG, Yavuz S***** jeweils als Beteiligter (durch Tatbestimmung) nach § 12 zweiter Fall StGB und § 11 zweiter Fall FinStrG schuldig erkannt. Darnach haben (zu A/I) Tommaso C*... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 16.August 1956 geborene Gerhard S*** des versuchten Verbrechens nach den §§ 15 StGB; 12 Abs. 1 und Abs. 3 Z 3 SGG schuldig erkannt, weil er am 17.Feber 1989 in Wien durch Übergabe von 1.253 Gramm Heroin an Dritte versucht hatte, den bestehenden Vorschriften zuwider Suchtgift in einer übergroßen Menge (§ 12 Abs. 3 Z 3 SGG) in Verkehr zu setzen. Diesen Schuldspruch bekämpft der Angeklagte Gerhard S*** mit einer auf die Nichtigkeitsgr... mehr lesen...
Norm: SGG §12 Abs3 Z3 IIICSMG §28 Abs3 ASMG §28 Abs4 Z3 AStGB §32 Abs2StPO §281 Abs1 Z11
Rechtssatz: Zwar wirkt schon die "übergroße" Menge qualifikationsbegründend (§ 12 Abs 3 Z 3 SGG). Indes muss die Überschreitung dieses für sich allein schon die Qualifikation herstellenden Quantums bis auf das Einhundertsechzigfache auf den aktuellen Strafausspruch, soll die Strafzumessung nach der Größe der Gefährdung (§ 32 Abs 3 StGB) überhaupt noch einen... mehr lesen...
Gründe: Der am 20.April 1957 geborene berufslose Türke Recep Kemalettin A*** wurde des versuchten Verbrechens nach § 15 StGB, § 12 Abs. 1 und 3 Z. 3 SuchtgiftG (I) sowie des Vergehens nach § 14 a SuchtgiftG (II) und des Finanzvergehens der Abgabenhehlerei nach § 37 Abs. 1 lit. a FinStrG (III) schuldig erkannt. Darnach hat er in Salzburg I. am 7.Juli 1988 ca. 6 kg Heroin aus Österreich auszuführen getrachtet, wobei die Tat mit Beziehung auf ein Suchtgift begangen wurde, dessen Meng... mehr lesen...
Norm: SGG §12 Abs3 Z3 IIICSMG §28 Abs3 ASMG §28 Abs4 Z3 AStGB §32 Abs2StPO §281 Abs1 Z11
Rechtssatz: Zwar wirkt schon die "übergroße" Menge qualifikationsbegründend (§ 12 Abs 3 Z 3 SGG). Indes muss die Überschreitung dieses für sich allein schon die Qualifikation herstellenden Quantums bis auf das Einhundertsechzigfache auf den aktuellen Strafausspruch, soll die Strafzumessung nach der Größe der Gefährdung (§ 32 Abs 3 StGB) überhaupt noch einen... mehr lesen...
Norm: SGG nF §12 Abs3 Z2 IIIBSGG nF §12 Abs4 IVASMG §28 Abs4 Z2 AStGB §246 Abs1StGB §278a Abs1StGB §279 Abs1
Rechtssatz: Wesentliches Merkmal einer Verbindung im Sinn des § 12 Abs 3 Z 2 (und Abs 4) SGG ist der Zusammenschluss einer größeren, etwa mit mindestens 10 Personen anzunehmenden Zahl von Menschen zur Errichtung eines bestimmten Zwecks, nämlich der Begehung von strafbaren Handlungen nach § 12 Abs 1 SGG. Eine derartige Verbindung muss auf... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurden (neben dem weiteren Angeklagten Medhi Shakeri M***, hinsichtlich dessen das Urteil in Rechtskraft erwachsen ist) die iranischen Staatsangehörigen Akbar Akbari A***, Samad Akbari A***, Ahmed K*** und Satar N*** des versuchten Verbrechens nach §§ 15 StGB, 12 Abs. 1 und Abs. 3 Z 2 und Z 3 SGG, die Angeklagten Samad Akbari A***, Ahmed K*** und Satar N*** auch nach Abs. 4 dieser Gesetzesstelle, so... mehr lesen...
Norm: SGG nF §12 Abs3 Z2 IIIBSGG nF §12 Abs4 IVASMG §28 Abs4 Z2 AStGB §246 Abs1StGB §278a Abs1StGB §279 Abs1
Rechtssatz: Wesentliches Merkmal einer Verbindung im Sinn des § 12 Abs 3 Z 2 (und Abs 4) SGG ist der Zusammenschluss einer größeren, etwa mit mindestens 10 Personen anzunehmenden Zahl von Menschen zur Errichtung eines bestimmten Zwecks, nämlich der Begehung von strafbaren Handlungen nach § 12 Abs 1 SGG. Eine derartige Verbindung muss auf... mehr lesen...