Norm: SMG §28 Abs2 ASMG §28 Abs4 Z3 ASMG §28 Abs6 ASMG §28a Abs1SMG §28a Abs2SMG §28a Abs4SMG §28bStGB §15 Abs2 B3
Rechtssatz: Das Verbrechen nach § 28 Abs 2 vierter Fall SMG wird dadurch ausgeführt, dass eine große Menge eines Suchtgiftes (§ 28 Abs 6 SMG), über welche der Täter tatsächlich verfügt, in Verkehr gesetzt wird. Geschieht das Inverkehrsetzen mehraktig, liegt eine solche Ausführungshandlung erst dann vor, wenn sich diese tatsächliche... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde John B***** - abweichend von der auf das teils beim Versuch gebliebene Verbrechen nach § 28 Abs 2 vierter Fall, Abs 3 erster Fall und Abs 4 Z 3 SMG, § 15 StGB lautenden Anklage (entgegen § 260 Abs 1 Z 2 StPO) undifferenziert "des Verbrechens nach § 28 Abs 1, 2 (vierter Fall) und 3 erster Fall SMG" schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde John B***** - abweichend von der auf das teils beim Versuch gebliebene Verbrechen nach Para... mehr lesen...
Norm: SMG §28 Abs2 ASMG §28 Abs4 Z3 ASMG §28 Abs6 ASMG §28a Abs1SMG §28a Abs2SMG §28a Abs4SMG §28bStGB §15 Abs2 B3
Rechtssatz: Das Verbrechen nach § 28 Abs 2 vierter Fall SMG wird dadurch ausgeführt, dass eine große Menge eines Suchtgiftes (§ 28 Abs 6 SMG), über welche der Täter tatsächlich verfügt, in Verkehr gesetzt wird. Geschieht das Inverkehrsetzen mehraktig, liegt eine solche Ausführungshandlung erst dann vor, wenn sich diese tatsächliche... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Teilfreispruch enthält, wurde Baboucarr J***** des Verbrechens nach § 28 Abs 2 vierter Fall, Abs 3 erster Fall, Abs 4 Z 3 SMG schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Teilfreispruch enthält, wurde Baboucarr J***** des Verbrechens nach Paragraph 28, Absatz 2, vierter Fall, Absatz 3, erster Fall, Absatz 4, Ziffer 3, SMG schuldig erkannt. Danach hat er (hi... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Sunday Okoli O***** der teils in der Entwicklungsstufe des Versuchs (§ 15 StGB) verbliebenen Verbrechen nach § 28 Abs 2 vierter Fall, Abs 3 erster Fall SMG (I./) und des Vergehens nach § 27 Abs 1 zweiter Fall SMG (II./) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Sunday Okoli O***** der teils in der Entwicklungsstufe des Versuchs (Paragraph 15, StGB) verbliebenen Verbrechen nach Paragraph 28, Absatz 2, vierter Fall, Absatz 3, erst... mehr lesen...
Gründe: Armin Otto Sch***** wurde (richtig:) der teils als Beitragstäter nach § 12 dritter Fall StGB begangenen Verbrechen nach § 28 Abs 2 zweiter und dritter Fall und Abs 4 Z 3 SMG sowie nach § 28 Abs 2 vierter Fall und Abs 4 Z 3 SMG (I) und des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs 1 StGB als Bestimmungstäter nach § 12 zweiter Fall StGB (II) schuldig erkannt. Armin Otto Sch***** wurde (richtig:) der teils als Beitragstäter nach Paragraph 12, dritte... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Dariusz C***** und Andrzej D***** "des Verbrechens nach § 28 Abs 2, Abs 3 erster und zweiter Fall und Abs 4 Z 3 SMG", teilweise in der Entwicklungsstufe des Versuchs nach § 15 StGB, gemeint (vgl Foregger/Litzka/Matzka SMG § 27 Erl VI.2.) der Verbrechen nach § 28 Abs 2 zweiter, dritter und vierter Fall, Abs 3 erster und zweiter Fall und Abs 4 Z 3 SMG, hinsichtlich des Inverkehrsetzens (§ 28 Abs 2 vierter Fall) in der Entwicklungsstufe des ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Abdolhamid H***** (richtig:) der Verbrechen der (zu ergänzen: teils versuchten) Schlepperei nach § 104 Abs 1, Abs, 2 Abs 3 und Abs 5 FrG (zu ergänzen:) und § 15 StGB (A/I-V) sowie der kriminellen Organisation nach (richtig:) § 278a StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Abdolhamid H***** (richtig:) der Verbrechen der (zu ergänzen: teils versuchten) Schlepperei nach Paragraph 104, Absatz eins... mehr lesen...
Norm: SMG §28 Abs4 Z2
Rechtssatz: Die Strafbarkeit nach § 28 Abs 4 Z 2 SMG setzt begrifflich das vorsätzliche Entfalten (spezifisch) deliktischer Tätigkeit als funktionell nicht bloß punktuell in den Aktionsrahmen des arbeitsteilig auf (eine wenngleich begrenzte) Dauer strukturierten (zahlenmäßig qualifizierten) Ganzen eingegliederter Part voraus. Entscheidungstexte 11 Os 163/03 Entsche... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Renato P***** (zu A) des Verbrechens nach § 28 Abs 2 (ergänze: vierter Fall), Abs 3 erster Fall und Abs 4 Z 2 SMG sowie (zu B) des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er Mit dem angefochtenen Urteil wurde Renato P***** (zu A) des Verbrechens nach Paragraph 28, Absatz 2, (ergänze: vierter Fall), Absatz 3, erster Fall und Absatz 4, Ziffer 2, SMG sowie (zu B) des Vergehens der s... mehr lesen...
Norm: SMG §28 Abs4 Z2
Rechtssatz: Die Strafbarkeit nach § 28 Abs 4 Z 2 SMG setzt begrifflich das vorsätzliche Entfalten (spezifisch) deliktischer Tätigkeit als funktionell nicht bloß punktuell in den Aktionsrahmen des arbeitsteilig auf (eine wenngleich begrenzte) Dauer strukturierten (zahlenmäßig qualifizierten) Ganzen eingegliederter Part voraus. Entscheidungstexte 11 Os 163/03 Entsche... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch Teilfreisprüche enthaltenden Urteil wurden - soweit für das Rechtsmittelverfahren von Relevanz - Günter H***** und Birgit Z***** (A) des teilweise in der Entwicklungsstufe des Versuches verbliebenen Verbrechens nach § 28 Abs 2 zweiter und vierter Fall, Abs 3 erster Fall SMG, § 15 StGB (richtig: zur Gänze vollendeten Verbrechens nach § 28 Abs 2 zweiter und vierter Fall SMG - vgl 13 Os 88/02, anders 15 Os 98/02), (B) des in der Entwicklungsstufe de... mehr lesen...
Norm: StGB §1StGB §61StGB §278SMG §28 Abs2 ASMG §28 Abs3 ASMG §28 Abs4 Z1 A
Rechtssatz: In Ansehung eines auf längere Zeit angelegten Zusammenschlusses von mehr als zwei Personen, der darauf ausgerichtet ist, dass von einem oder mehreren Mitgliedern der Vereinigung nur ein einziges Verbrechen ausgeführt wird (zu dieser Konstellation 1166 BlgNR 21. GP 35), ist die mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 2002 durch die Neufassung des § 278 StGB („krim... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Richalja A***** des Verbrechens nach § 28 Abs 2 zweiter und dritter Fall, Abs 3 erster und zweiter Fall und Abs 4 Z 3 SMG schuldig erkannt, weil er den bestehenden Vorschriften zuwider „gewerbsmäßig und als Mitglied einer Bande Suchtgift in einer die Grenzmenge des § 28 Abs 6 SMG um mehr als das 25-fache übersteigenden großen Menge aus- und eingeführt sowie zu dessen Aus- und Einfuhr beigetragen hat", indem er am 16. November 2000 in Augsb... mehr lesen...
Norm: StGB §1StGB §61StGB §278SMG §28 Abs2 ASMG §28 Abs3 ASMG §28 Abs4 Z1 A
Rechtssatz: In Ansehung eines auf längere Zeit angelegten Zusammenschlusses von mehr als zwei Personen, der darauf ausgerichtet ist, dass von einem oder mehreren Mitgliedern der Vereinigung nur ein einziges Verbrechen ausgeführt wird (zu dieser Konstellation 1166 BlgNR 21. GP 35), ist die mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 2002 durch die Neufassung des § 278 StGB („krim... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Dr. Lubomir T***** des Verbrechens nach § 28 Abs 2 vierter Fall, Abs 3 erster Fall und Abs 4 Z 3 SMG schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Dr. Lubomir T***** des Verbrechens nach Paragraph 28, Absatz 2, vierter Fall, Absatz 3, erster Fall und Absatz 4, Ziffer 3, SMG schuldig erkannt. Danach hat er zu nicht mehr exakt feststellbaren Zeitpunkten zwischen ca Mitte September 2000 und Juni 2002 im Großraum Längenfeld und Sölden... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, welches auch unangefochten gebliebene Teilfreisprüche der Angeklagten Dzemail M***** und Jusuf E***** enthält, wurden Mesud S***** der teils im Stadium des Versuches verbliebenen Verbrechen nach § 28 Abs 2 StGB (Punkte I bis III des Urteilssatzes), Bayram U***** des Verbrechens nach § 28 Abs 2 zweiter und dritter Fall, Abs 3 erster und zweiter Fall SMG (III) sowie Dzemail M***** und Jusuf E***** des Verbrechens nach § 28 Abs 2 vierter Fall, Abs... mehr lesen...
Norm: SMG §28 Abs2SMG §28 Abs3SMG §28 Abs4 Z3StGB §29
Rechtssatz: § 28 Abs 4 Z 3 SMG stellt angesichts fehlender Gewerbsmäßigkeitsqualifikation eine - mit dem sogenannten Schuldgrundsatz aufgrund der Vorsatzerfordernisse in Hinsicht auf jeweils große Mengen ohne weiteres zu vereinbarende - besondere Art von Zusammenrechnungsgrundsatz für jeweils große (und allfällige, nach § 15 StGB, § 28 Abs 2 SMG beurteilte Restmengen) Mengen (mithin "die im... mehr lesen...
Gründe: Stefan G***** wurde "des Verbrechens" nach § 28 Abs 2 vierter Fall SMG (I) und "des Vergehens" nach § 27 Abs 1 erster und zweiter Fall SMG (II) schuldig erkannt. Stefan G***** wurde "des Verbrechens" nach Paragraph 28, Absatz 2, vierter Fall SMG (römisch eins) und "des Vergehens" nach Paragraph 27, Absatz eins, erster und zweiter Fall SMG (römisch II) schuldig erkannt. Danach hat er in Vorarlberg den bestehenden Vorschriften zuwider I. von Mai 2001 bis Juli 2001 ein Sucht... mehr lesen...
Norm: SMG §28 Abs2SMG §28 Abs3SMG §28 Abs4 Z3StGB §29
Rechtssatz: § 28 Abs 4 Z 3 SMG stellt angesichts fehlender Gewerbsmäßigkeitsqualifikation eine - mit dem sogenannten Schuldgrundsatz aufgrund der Vorsatzerfordernisse in Hinsicht auf jeweils große Mengen ohne weiteres zu vereinbarende - besondere Art von Zusammenrechnungsgrundsatz für jeweils große (und allfällige, nach § 15 StGB, § 28 Abs 2 SMG beurteilte Restmengen) Mengen (mithin "die im... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch weitere Entscheidungen enthält, wurden Morteza P*****, Ahmad L*****, Kambiz K***** und Azim I***** (zu A./) des Verbrechens der kriminellen Organisation nach § 278a Abs 1 erster und zweiter Fall StGB und (zu E./) des Vergehens nach § 27 Abs 1 (zu ergänzen: zweiter Fall, bei Azim I***** zusätzlich sechster Fall) SMG, überdies Morteza P***** (zu B./) des Verbrechens nach § 28 Abs 2 (zu ergänzen: vierter Fall) SMG und (zu F./2./) des Verb... mehr lesen...
Norm: SMG §28 Abs2 ASMG §28 Abs4 Z3 A
Rechtssatz: Der Tatbestand des § 28 Abs 2 SMG enthält drei selbständige, untereinander nicht austauschbare Tatbilder, nämlich das Erzeugen, die Aus- und Einfuhr sowie das Inverkehrsetzen von Suchtgift. Bei diesem kumulativen Mischdelikt werden jeweils mehrere selbständige Delikte, die - selbst bei einheitlichem Tatgeschehen - sich allenfalls unterschiedlich entwickeln (§ 15 StGB) und in der Folge ein versch... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Mario G***** (richtig:) der teilweise im Stadium des Versuchs nach § 15 StGB verbliebenen Verbrechen nach § 28 Abs 2 (zu ergänzen:) erster und vierter Fall, Abs 3 (zu ergänzen:) erster Fall und Abs 4 Z 3 SMG sowie des Vergehens nach § 27 Abs 1 SMG schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Mario G***** (richtig:) der teilweise im Stadium des Versuchs nach Paragraph 15, StGB verbliebenen Verbrechen nach § 28 Absatz 2, (zu ergänze... mehr lesen...
Norm: SMG §28 Abs2 ASMG §28 Abs4 Z3 A
Rechtssatz: Der Tatbestand des § 28 Abs 2 SMG enthält drei selbständige, untereinander nicht austauschbare Tatbilder, nämlich das Erzeugen, die Aus- und Einfuhr sowie das Inverkehrsetzen von Suchtgift. Bei diesem kumulativen Mischdelikt werden jeweils mehrere selbständige Delikte, die - selbst bei einheitlichem Tatgeschehen - sich allenfalls unterschiedlich entwickeln (§ 15 StGB) und in der Folge ein versch... mehr lesen...
Norm: SMG §28 Abs4 Z2 ASMG §28 Abs5 AStGB §278aStPO §281 Abs1 Z10StPO §345 Abs1 Z12
Rechtssatz: Während § 28 Abs 4 Z 2 SMG die Begehung einer im § 28 Abs 2 SMG bezeichneten Tat als Mitglied der dort beschriebenen Verbindung zur Voraussetzung hat, ist für eine Bestrafung wegen des Verbrechens der kriminellen Organisation nach § 278a StGB eine deren Zielsetzung entsprechende kriminelle Betätigung nicht vorausgesetzt. Mitglieder solcher Organisati... mehr lesen...
Norm: SMG §28 Abs4 Z2 ASMG §28 Abs5 AStGB §278aStPO §281 Abs1 Z10StPO §345 Abs1 Z12
Rechtssatz: Die sogenannte "Großbande" im Sinne von § 28 Abs 4 Z 2 und Abs 5 SMG ist der auf eine gewisse Dauer eingerichtete, mehr oder minder organisierte Zusammenschluss einer großen Zahl von Menschen zur Begehung von strafbaren Handlungen nach § 28 Abs 2 SMG, wobei als Richtwert für die Mindestanzahl 10 Personen angenommen werden kann. Die kriminelle Organis... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden (auch in Rechtskraft erwachsene Teilfreisprüche und andere Entscheidungen enthaltenden) Urteil wurden die Angeklagten wie folgt schuldig erkannt: 1. Heinrich E***** des Verbrechens nach § 28 Abs 2, 3 erster Fall, Abs 4 Z 2 und 3 SMG (A I.) sowie der Vergehen der Bandenbildung nach § 278 Abs 1 StGB (B) und des Glücksspiels nach § 168 Abs (zu ergänzen: 1 und) 2 StGB (G IV.), 2. Robert F***** der Verbrechen... mehr lesen...
Norm: SMG §28 Abs4 Z2 ASMG §28 Abs5 AStGB §278aStPO §281 Abs1 Z10StPO §345 Abs1 Z12
Rechtssatz: Während § 28 Abs 4 Z 2 SMG die Begehung einer im § 28 Abs 2 SMG bezeichneten Tat als Mitglied der dort beschriebenen Verbindung zur Voraussetzung hat, ist für eine Bestrafung wegen des Verbrechens der kriminellen Organisation nach § 278a StGB eine deren Zielsetzung entsprechende kriminelle Betätigung nicht vorausgesetzt. Mitglieder solcher Organisati... mehr lesen...
Norm: SMG §28 Abs4 Z2 ASMG §28 Abs5 AStGB §278aStPO §281 Abs1 Z10StPO §345 Abs1 Z12
Rechtssatz: Die sogenannte "Großbande" im Sinne von § 28 Abs 4 Z 2 und Abs 5 SMG ist der auf eine gewisse Dauer eingerichtete, mehr oder minder organisierte Zusammenschluss einer großen Zahl von Menschen zur Begehung von strafbaren Handlungen nach § 28 Abs 2 SMG, wobei als Richtwert für die Mindestanzahl 10 Personen angenommen werden kann. Die kriminelle Organis... mehr lesen...
Norm: SMG §28 Abs4 Z3 AStPO §281 Abs1 Z10
Rechtssatz: Im Fall fortlaufend kontinuierlicher, den sogenannten Additionseffekt mitumfassender Tatbegehung mit Beziehung auf mehrere Suchtgifte steht die Tatbestandsverwirklichung nach § 28 Abs 4 Z 3 SMG auch ohne detaillierte Quantifizierung der aus dem Reingehalt sämtlicher tatverfangenen Suchtgifte folgenden Summenmenge dann außer Zweifel, wenn die qualifikationsspezifische Übermenge nach den tatri... mehr lesen...