Norm
DSt 1872 §50aRechtssatz
In der Verletzung des Grundsatzes des beiderseitigen Gehörs ist eine Mangelhaftigkeit des Verfahrens zu erblicken. § 427 StPO ist analog anzuwenden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0055730Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.02.2019