Gründe: Mit dem unbekämpft in Rechtskraft erwachsenen, in gekürzter Form (§§ 488 Z 7 iVm 458 Abs 3 StPO) ausgefertigten Urteil des Einzelrichters des Landesgerichtes St. Pölten vom 7. Juli 2006, GZ 15 Hv 38/06z-7, wurde Karl K***** aufgrund wiederholter Zueignung anvertrauter Gelder in Gesamthöhe von 39.909,76 Euro zwischen 1. Oktober 2004 und 31. Dezember 2005 des Vergehens der Veruntreuung nach § 133 Abs 1, Abs 2 erster Fall StGB schuldig erkannt sowie gemäß § 369 StPO zur Zahlun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit (in gekürzter Form ausgefertigtem) rechtskräftigem Urteil des Einzelrichters des Landesgerichtes Salzburg vom 14. Juli 2005, GZ 33 Hv 84/05h-10, wurde der am 19. März 1988 geborene Jugendliche Marcus F***** des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs l, 84 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Unter anderem wurde der Privatbeteiligte Herbert P***** mit seinen Ansprüchen gemäß § 366 Abs 2 StPO auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Auf Grund eines Kostenbes... mehr lesen...
Begründung: Am 2.4.2006 verhängte der Untersuchungsrichter über Arben A***** wegen Verdachtes nach § 28 Abs 2 und 3 erster Fall SMG die Untersuchungshaft aus den Gründen des § 180 Abs 2 Z 1, 2 und 3 lit. a und b StPO. Am 3.4.2006 setzte der Untersuchungsrichter den Termin für die Haftprüfungsverhandlung auf 13.4.2006, 10.15 Uhr, fest und verfügte die entsprechenden Ladungen. Die Rechtsanwaltskammer bestellte sohin gemäß § 42 Abs 2 StPO die Rechtsanwältin Dr. A***** zur Pflichtverte... mehr lesen...
Norm: StPO §393 Abs3
Rechtssatz: Dem Pflichtverteidiger nach §42 Abs 2 StPO steht nur die Hälfte des in §393 Abs 3 StPO genannten Betrages zu, wenn die Haftverhandlung aus welchem Grund immer nicht stattfindet. Entscheidungstexte 6 Bs 227/06t Entscheidungstext OLG Innsbruck 16.05.2006 6 Bs 227/06t European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Begründung: Für den am 12. Juni 1996 in Untersuchungshaft genommenen, bis dahin anwaltlich unvertretenen R***** E***** D***** alias L***** L***** (ON 11) wurde mit Bescheid der Rechtsanwaltskammer Wien vom 17. Juni 1996 Rechtsanwalt Dr. C***** S***** zur Pflichtverteidigerin gemäß § 42 Abs.2 StPO bestellt (ON 21). Gemäß § 393 Abs.3, 1.Satz, StPO wurde der Pflichtverteidigerin nach ihrem Einschreiten in der (ersten) Haftverhandlung vom 25. Juni 1996 (ON 47) noch am selben Tag mi... mehr lesen...
Norm: StPO §42 Abs2StPO §42 Abs3StPO §393 Abs3
Rechtssatz: Auch wenn die Tätigkeit eines Pflichtverteidigers (§ 42 Abs 2 StPO), dessen Funktion erst mit dem tatsächlichen Einschreiten des nach § 42 Abs 2 oder Abs 3 StPO bestellten Verteidigers (oder eines Wahlverteidigers) endet - aus welchen Gründen immer - über die Verrichtung der ersten Haftverhandlung hinausgeht, gebührt ihm lediglich die im § 393 Abs 3 StPO mit S 2.500,--, zuzüglich der da... mehr lesen...
Gründe: In der oben bezeichneten Mediensache sprach das Landesgericht Feldkirch mit Urteil vom 20.Februar 1996, GZ 24 Vr 140/96-10, aus, daß die des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB verdächtige Elfriede B***** durch acht im einzelnen angeführte Sachverhalte in den Ausgaben des periodischen Druckwerkes "V*****" vom 15. und 16. Jänner 1996 als überführt und schuldig hingestellt und damit gegen den Schutz der Unschuldsvermutung nach § 7 b Abs 1 MedienG verstoßen wurde. Die An... mehr lesen...
Norm: StPO §393 Abs3StPO §42 Abs2
Rechtssatz: Hat ein Pflichtverteidiger (§ 42 Abs 2 StPO) bis zur Benachrichtung vom Einschreiten eines Wahl- oder Verfahrenshilfeverteidigers keine andere Tätigkeit als die Vormerkung der Haftverhandlung im Terminkalender vorgenommen, gebührt ihm keine Entlohnung nach § 393 Abs 2, 2. Satz StPO. Anmerkung Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 3 R 21... mehr lesen...
Norm: JN §1 DIb3ddStPO §390 Abs4StPO aF §393 Abs3StPO aF §393 Abs4
Rechtssatz: Liegen die Voraussetzungen für die Anwendung des § 390 Abs 4 StPO vor, hat über den Ersatz der Verteidigerkosten des wissentlich falsch Angezeigten durch den Anzeiger als Kostenregelung des Strafverfahrens ausschließlich das Strafgericht (§ 260 Abs 1 Z 5 StPO und mangels Parteienübereinkunft § 395 StPO) im Verfahren gegen den Anzeiger zu entscheiden. Den wissentlich ... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Bezirksgerichtes Hartberg vom 21.Jänner 1991, GZ U 440/90-13, wurde die am 1.März 1949 geborene Hausfrau Adelheid G***** von der wider sie durch Anna K***** wegen des Vergehens der Körperverletzung nach dem § 83 Abs. 1 StGB erhobenen Subsidiaranklage gemäß dem § 259 Z 3 StPO freigesprochen. Der gemäß dem § 366 Abs. 1 StPO mit ihren Ansprüchen auf den Zivilrechtsweg verwiesenen Privatbeteiligten Anna K***** wurde gemäß dem § 390 Abs. 1 StPO der Ersatz der Koste... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Bezirksgerichtes Kindberg vom 17.November 1988, GZ U 80/88-12, wurde Theresia S*** von dem gegen sie vom Subsidiarankläger Walter M*** wegen fahrlässiger Körperverletzung gestellten Strafantrag gemäß § 259 Z 3 StPO rechtskräftig freigesprochen. Dem gemäß § 366 Abs. 1 StPO mit seinen Ansprüchen auf den Zivilrechtsweg verwiesenen Privatbeteiligten Walter M*** wurde gemäß § 390 (Abs. 1) StPO der Ersatz der Kosten des Verfahrens auferlegt. Die vom Subsidiaranklä... mehr lesen...
Norm: RATG TP4StPO §46 ffStPO §381 Abs1 Z8StPO §393 Abs3StPO §395 Abs3
Rechtssatz: Die Verteidigungskosten des auf Grund einer Subsidiaranklage Verfolgten sind gemäß § 395 Abs 3 StPO nicht nach TP 4 RATG, sondern mangels einer Regelung im RATG nach freiem Ermessen zu bestimmen; dabei können die autonomen Honorarrichtlinien des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages als Grundlage herangezogen werden, ohne daß sie allerdings rechtsverbindlich ... mehr lesen...
Norm: KO §60 Abs2KO nF §60 Abs2StPO §366 CStPO §369 Abs1StPO §393 Abs3StPO §395 Abs1StPO §395 Abs2
Rechtssatz: Dem Privatbeteiligten darf dann kein Kostenersatz zugesprochen werden, wenn der angeklagte Gemeinschuldner die von ihm im Konkurs anerkannte Forderung des Adhärenten auch im Strafprozeß anerkannt hat und der Privatbeteiligte das Strafurteil auch nicht als Titel für eine Zwangsvollstreckung im Ausland (§ 60 Abs 2 KO nF) benötigt. ... mehr lesen...
Gründe: Auf Grund einer Privatanklage der Maria A wurde deren Ehemann Harald A mit dem Urteil des Strafbezirksgerichtes Wien vom 23. Oktober 1980, GZ 15 U 2111/80-6, des Vergehens der Begehung (eines Diebstahls) im Familienkreis nach § 166 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, weil er zwischen 11. Mai und 4. Juli 1980 in Wien seiner Ehefrau drei Goldringe mit Brillanten und zwei Pfandscheine über im Dorotheum belehnte Gegenstände, nämlich einen Dukatenring aus Gold, einen Dukatenanhänger au... mehr lesen...
Der Beklagte erstattete wegen einer näher geschilderten Vorgangsweise der "K Gesellschaft mbH & Co. KG" an das Landesgericht für Strafsachen Wien eine Strafanzeige wegen des Verdachtes des Betruges. Der Kläger (war und) ist Geschäftsführer der genannten Kommanditgesellschaft (und ihrer Komplementär GesmbH). Nach gerichtlichen Vorerhebungen stellte die Staatsanwaltschaft gegen den nunmehrigen Kläger wegen des vom Beklagten angezeigten Sachverhaltes Strafantrag wegen des Vergehens d... mehr lesen...
Norm: ABGB §1375 BStPO §4StPO §393 Abs3StPO §393 Abs4ZPO §41 B1ZPO §41 B3
Rechtssatz: Die Kosten der Privatbeteiligung sind nicht nur bis zu einem Anerkenntnis dem Grunde nach im Strafverfahren zu ersetzen, sondern bis zur vollständigen Befriedigung der Forderung des Privatbeteiligten. Entscheidungstexte 1 Ob 751/77 Entscheidungstext OGH 01.02.1978 1 Ob 751/77 Veröff: RZ 1978/1... mehr lesen...
Norm: RATG BGBl 1969/189 §1 Abs2StPO §381 Abs1 Z8StPO §390 Abs1StPO §393 Abs3
Rechtssatz: Im Falle der Rückziehung der Privatanklage gebühren dem Rechtsanwalt, der sich als Beschuldigter im Verfahren nicht vertreten ließ, keine Gebühren für Mühewaltung nach dem Rechtsanwaltstarif. Entscheidungstexte 12 Os 192/76 Entscheidungstext OGH 13.01.1977 12 Os 192/76 Veröff: EvBl 1977/188 S 40... mehr lesen...
Der Kläger wurde von der Beklagten am 3. November 1970 bei der Staatsanwaltschaft Salzburg wegen Verdachtes der Verbrechen der falschen Zeugenaussage und der Erpressung angezeigt. Die Anzeige hatte die Vornahme gerichtlicher Vorerhebungen gegen den Kläger zur Folge. Nach deren Durchführung wurde das Verfahren gemäß § 90 StPO eingestellt. Daraufhin erstattete der Kläger gegen die Beklagte Strafanzeige wegen Verdachtes des Verbrechens der Verleumdung. Auch dieses Verfahren, dem sich der... mehr lesen...
Norm: ABGB §1338 IIJN §1 DIb3ddStPO §381 Abs1 Z8StPO §390 Abs4StPO §393 Abs3ZPO §41 B3
Rechtssatz: Die einschlägigen Bestimmungen der StPO enthalten keine Regelung in Bezug auf Kosten, die dem Angezeigten in Fällen entstanden sind, wo das Strafverfahren zwar durch eine Anzeige veranlaßt, es in Folge aber eingestellt wurde und das Strafgericht aus diesem Grunde zu einer Feststellung im Sinne des § 390 Abs 4 StPO, daß das Strafverfahren durch ein... mehr lesen...
Norm: StPO §389StPO §390 Abs1StPO §393 Abs3
Rechtssatz: Wurde das auf Begehren eines Privatanklägers eingeleitete Strafverfahren teils mit Schuldspruch, teils mit Freispruch erledigt, trifft die Kostenersatzpflicht jede der Parteien (nur) insoweit, als sie im Verfahren unterlegen ist. In einem solchen Fall muß das Urteil zum Ausdruck bringen, daß der Privatankläger die auf den Freispruch, der Beschuldigte die auf den Schuldspruch entfallenden V... mehr lesen...
Am 31. Jänner 1965 fand im Volksheim R. ein Maskenball statt, an dem der Kläger und die Beklagte in Begleitung Herbert L's teilnahmen. Nach der Demaskierung zog der Kläger der Beklagten ihr Kopftuch herunter, worauf es zu einem Streit kam, im Verlaufe dessen die Beklagte dem Kläger mehrere Ohrfeigen versetzte, wodurch dieser körperlich beschädigt wurde. Es wurde gegen die genannten Personen zu U .../65 des Bezirksgerichtes ein Strafverfahren eingeleitet. Am 12. März 1965 überreichte d... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIf2ABGB §1329JN §1 DIb3ddStPO §381StPO §390 Abs4StPO §393 Abs3
Rechtssatz: Für den Ersatz der Strafverfahrenskosten des wissentlich falsch Angezeigten vom Anzeiger ist der Rechtsweg unzulässig, dies auch dann, wenn das Strafgericht in seinem Urteil einen Kostenersatzanspruch unterlassen hat. Entscheidungstexte 2 Ob 477/52 Entscheidungstext OGH 25.06.1952 2 Ob 47... mehr lesen...
Norm: StPO §389 Abs3StPO §393 Abs3
Rechtssatz: Kostenanspruch eines Mitangeklagten, der sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligter angeschlossen hat. Entscheidungstexte 1 Ob 628/56 Entscheidungstext OGH 12.12.1956 1 Ob 628/56 Veröff: EvBl 1957/165 S 216 = JBl 1957 H17,457 7 Ob 377/65 Entscheidungstext OGH 12.01.1966 7 Ob ... mehr lesen...
Norm: StPO §389 Abs2StPO §390 Abs1StPO §393 Abs3StPO §395 Abs1
Rechtssatz: Kostenausspruch bei teilweisem Schuldspruch und teilweisen Freispruch über eine Privatanklage. Entscheidungstexte 5 Os 574/54 Entscheidungstext OGH 25.05.1954 5 Os 574/54 Veröff: EvBl 1954/370 S 542 9 Os 158/63 Entscheidungstext OGH 15.11.1963 9 Os 158/... mehr lesen...
Norm: StPO §393 Abs3StPO §395
Rechtssatz: Voraussetzung für die Kostenbestimmung nach dem § 395 StPO ist, daß eine Kostenersatzpflicht nach dem § 393 Abs 3 StPO besteht. Durch die Übernahme der Kostenersatzpflicht in einem Vergleiche wird an sich diese Voraussetzung nicht geschaffen. Entscheidungstexte 4 Os 788/36 Entscheidungstext OGH 03.11.1936 4 Os 788/36 Veröff: SSt XVI/92 ... mehr lesen...