Norm: StPO §393 Abs2 StPO §52 Abs2 Z1 GOG §89c Abs5 Z1 GOG §89i Abs1 und 2 GGG §2 Z8a GGG §29a StPO § 393 heute StPO § 393 gültig ab 31.12.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 StPO § 393 gültig von 01.01.2021 bis 30.12.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020 ... mehr lesen...
Begründung: Im gegenständlichen Verfahren ist Dr. R***** als Verfahrenshilfeverteidiger für den Erstangeklagten K***** gemäß § 61 Abs 2 StPO tätig; das Verfahren gegen den Erstangeklagten ist derzeit abgebrochen und dieser zur Verhaftung ausgeschrieben (AS 1rr verso in ON 1). Im gegenständlichen Verfahren ist Dr. R***** als Verfahrenshilfeverteidiger für den Erstangeklagten K***** gemäß Paragraph 61, Absatz 2, StPO tätig; das Verfahren gegen den Erstangeklagten ist derzeit abgebroc... mehr lesen...
Norm: StPO §393 Abs2
Rechtssatz: Ersatz der Kosten für Aktenkopien für den Beschuldigten auf Selbstkostenbasis als Barauslagen zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig; Kosten für die Beiziehung eines Privatgutachters zur Vorbereitung der Hauptverhandlung sind nach strenger Prüfung im Einzelfall als notwendige Barauslagen dem Verfahrenshelfer zu ersetzen. Entscheidungstexte 7 Bs 2... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Haft- und Rechtsschutzrichters vom 25.2.2008 (AS 3 in ON 12) wurde dem Beschuldigten D***** A***** C***** ein Verfahrenshilfeverteidiger nach § 61 Abs 2 StPO beigegeben und dazu mit Bescheid der OÖ Rechtsanwaltskammer vom 26.2.2008 RA Mag. H***** L***** bestellt (AS 1 in ON 12). Mit Beschluss des Haft- und Rechtsschutzrichters vom 25.2.2008 (AS 3 in ON 12) wurde dem Beschuldigten D***** A***** C***** ein Verfahrenshilfeverteidiger nach Paragraph 61, Ab... mehr lesen...
Norm: StPO §61 Abs1StPO §56 Abs1StPO §393 Abs2
Rechtssatz: Ist Übersetzungshilfe von Amts wegen zu gewähren, hat der Dolmetscher seine Gebühr - vergleichbar dem § 38a Abs 2 StPO alt - gegenüber dem Gericht geltend zu machen. Dies betrifft auch jene Fälle, in denen Übersetzungshilfe auf Verlangen des Beschuldigten vom Gericht bewilligt wird. Erfolgt hingegen Übersetzungshilfe ohne gerichtliche Bewilligung bzw wird eine solche durch den (Verfahre... mehr lesen...
Begründung: Die Rechtsanwältin Dr.L***** F***** mit Kanzleisitz in Mannersdorf am Leithagebirge wurde im beim Landesgericht Korneuburg gegen H***** J***** geführten Strafverfahren zur Verteidigerin gemäß § 41 Abs 2 StPO bestellt. Nach rechtskräftigem Abschluß des Verfahrens beantragte sie am 23. Jänner 1997 den Zuspruch von Barauslagen gemäß § 393 Abs 2 StPO, nämlich S 644,-- Kilometergeld (140 km a S 4,60) an Fahrtkosten für den Besuch der Hauptverhandlung vor dem Landesgerich... mehr lesen...
Norm: StPO §393 Abs2RGV §10 Abs2, Abs3
Rechtssatz: Die - als Barauslagen im Sinne des § 393 Abs 2 StPO grundsätzlich zu ersetzenden - Fahrtkosten eines Verfahrenshelfers durch Benützung des eigenen PKW sind mit dem im § 10 Abs 2 und 3 der Reisegebührenvorschrift der Bundesbediensteten (RGV 1955) genannten Pauschalbeitrag abzugelten, womit bereits alle mit der Haltung des Kraftfahrzeugs verbundenen Kosten berücksichtigt sind. Ein gesonderter Ers... mehr lesen...
Gründe: Nach rechtskräftigem Abschluß des gegen Mustafa K***** geführten Strafverfahrens beantragte dessen mit Beschluß vom 8.März 1995 gemäß § 41 Abs 2 StPO iVm § 39 Abs 1 Z 1 JGG beigegebener Verteidiger Dr.Johannes S***** die Bestimmung seiner Barauslagen, bestehend aus Fahrtkosten und einer Parkgebühr, mit 635 S zuzüglich 20 % USt im Betrag von 127 S, insgesamt somit 762 S. Das Landesgericht Leoben bestimmte mit zufolge Rechtsmittelverzichts der Parteien rechtskräftigem Bes... mehr lesen...
Gründe: Nach rechtskräftigem Abschluß des gegen Mustafa K***** geführten Strafverfahrens beantragte dessen mit Beschluß vom 8.März 1995 gemäß § 41 Abs 2 StPO iVm § 39 Abs 1 Z 1 JGG beigegebener Verteidiger Dr.Johannes S***** die Bestimmung seiner Barauslagen, bestehend aus Fahrtkosten und einer Parkgebühr, mit 635 S zuzüglich 20 % USt im Betrag von 127 S, insgesamt somit 762 S. Das Landesgericht Leoben bestimmte mit zufolge Rechtsmittelverzichts der Parteien rechtskräftigem Bes... mehr lesen...
Norm: UStG 1994 §1UStG 1994 §4 Abs1UStG 1994 §4 Abs2 Z2StPO §393 Abs2
Rechtssatz: Die als Barauslagen zu ersetzenden Reisekosten des gemäß § 41 Abs 2 StPO beigegebenen Verteidigers unterliegen seit dem Inkrafttreten des Umsatzsteuergesetzes 1994 am 1. Jänner 1995 der Umsatzsteuerpflicht, weshalb diesem die darauf entfallende Umsatzsteuer zu vergüten ist. Entscheidungstexte 14 Os 124/97 ... mehr lesen...
Gründe: In der Strafsache gegen Horst Helmut L*****, AZ 36 Vr 280/88 des Landesgerichtes Innsbruck, wurde dem Angeklagten auf seinen Antrag (S 341/I) mit Beschluß vom 3.März 1988 ein Verteidiger gemäß dem § 41 Abs. 2 StPO beigegeben (ON 22). Als solcher wurde von der zuständigen Rechtsanwaltskammer (zuletzt) Dr. Raimund N***** bestellt (ON 24 iVm ON 22). Nach rechtskräftigem Abschluß des Strafverfahrens beantragte der Verfahrenshelfer die Bestimmung seiner Barauslagen (für Fahrtkost... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs2StPO §393 Abs2UStG 1972 §4
Rechtssatz: Die vom Bund zu leistende (§ 393 Abs 2 StPO) Vergütung der bestrittenen Barauslagen des gemäß § 41 Abs 2 StPO beigegebenen Verteidigers stellt eine vom umsatzsteuerrechtlichen Entgeltbegriff ausgenommene Leistung dar. Entscheidungstexte 11 Os 123/91 Entscheidungstext OGH 29.10.1991 11 Os 123/91 ... mehr lesen...
Norm: StPO §393 Abs2
Rechtssatz: Ob die wirklich bestrittenen baren Auslagen "nötig gewesen" sind, ist eine Frage des (pflichtgemäßen) Ermessens (hier: Fahrtauslagen; keine analoge Anwendung des GebAG 1975 oder der RGV). Entscheidungstexte 10 Os 168/82 Entscheidungstext OGH 09.11.1982 10 Os 168/82 Veröff: EvBl 1983/115 S 407 European... mehr lesen...