Gründe: Mit am 27. Oktober 2008 beim Landesgericht für Strafsachen Wien eingelangtem Schriftsatz stellten mehrere Privatankläger wegen § 91 (Abs 1, Abs 2a) iVm § 86 UrhG iVm § 20 StGB gemäß § 71 iVm § 445 StPO einen Antrag auf Abschöpfung der wegen Urheberrechtsverletzungen entstandenen Bereicherung von unbekannten Tätern und Dritten sowie - zur Beweissicherung sowie zur Abklärung der Intensität der Rechtseingriffe und der Höhe der ungerechtfertigten Bereicherung - Durchsuchungen, S... mehr lesen...
Gründe: In der oben bezeichneten Mediensache sprach das Landesgericht Feldkirch mit Urteil vom 20.Februar 1996, GZ 24 Vr 140/96-10, aus, daß die des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB verdächtige Elfriede B***** durch acht im einzelnen angeführte Sachverhalte in den Ausgaben des periodischen Druckwerkes "V*****" vom 15. und 16. Jänner 1996 als überführt und schuldig hingestellt und damit gegen den Schutz der Unschuldsvermutung nach § 7 b Abs 1 MedienG verstoßen wurde. Die An... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIf2JN §1 DIcStPO §389StPO §390
Rechtssatz: Die strafverfahrensrechtliche Regelung des Kostenersatzes gegenüber der bürgerlich - rechtlichen Schadenersatzregelung ist eine die letztere ausschließende Sonderregelung abschließender Natur, womit Anspruchskonkurrenz zu verneinen ist. Entscheidungstexte 1 Ob 640/94 Entscheidungstext OGH 27.02.1995 1 Ob 640/94 Ver... mehr lesen...
Gründe: Thomas T***** wurde auf Grund des vom Privatbeteiligten Michael H***** gemäß dem § 449 StPO als Subsidiarankläger beim Bezirksgericht Taxenbach eingebrachten Bestrafungsantrages mit Urteil dieses Gerichtes vom 7.März 1990, GZ U 52/89-10, des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach dem § 88 Abs. 1 und Abs. 4, erster Fall, StGB schuldig erkannt und zu einer (teilbedingten) Geldstrafe verurteilt. Diesem Urteil lag ein Schiunfall zugrunde, der sich am 28.Dezember 1988 a... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Bezirksgerichtes Hartberg vom 21.Jänner 1991, GZ U 440/90-13, wurde die am 1.März 1949 geborene Hausfrau Adelheid G***** von der wider sie durch Anna K***** wegen des Vergehens der Körperverletzung nach dem § 83 Abs. 1 StGB erhobenen Subsidiaranklage gemäß dem § 259 Z 3 StPO freigesprochen. Der gemäß dem § 366 Abs. 1 StPO mit ihren Ansprüchen auf den Zivilrechtsweg verwiesenen Privatbeteiligten Anna K***** wurde gemäß dem § 390 Abs. 1 StPO der Ersatz der Koste... mehr lesen...
Norm: StPO §292StPO §390StPO §390a
Rechtssatz: Eine gemäß § 292 StPO durch Freispruch behobene Gesetzesverletzung in Ansehung des § 111 Abs 1 StGB zieht die in den §§ 390, 390 a StPO bezeichneten Kostenfolgen (Kostenersatzpflicht des Privatanklägers betreffend die Kosten des Strafverfahrens erster und zweiter Instanz) nach sich (wie SSt 50/9). Entscheidungstexte 12 Os 149/90 Entscheidun... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Einzelrichters des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 20.Oktober 1988, GZ 2 a E Vr 6089/88-13, wurde Klaus N*** von der seitens der Privatanklägerin Sieglinde N*** gegen ihn wegen des Vergehens des Mißbrauchs von Tonaufnahme- oder Abhörgeräten nach § 120 Abs. 2 StGB erhobenen Privatanklage gemäß § 259 Z 3 StPO freigesprochen. Dieses Urteil enthält - entgegen der Vorschrift des § 390 Abs. 1 zweiter Satz StPO - keinen Kostenausspruch. Gegen das - im ... mehr lesen...
Gründe: Nach einem Verkehrsunfall wurde das beim Bezirksgericht Innsbruck zu 10 U 755/87 (jetzt: 10 U 619/88) gegen Monika R*** wegen § 88 StGB anhängig gewordene Strafverfahren mit Beschluß vom 23. Februar 1988 gemäß § 90 (Abs. 1) StPO eingestellt (S 3). Nachdem der Privatbeteiligte Albert S*** gemäß § 449 StPO den Antrag auf gesetzliche Bestrafung der Monika R*** gestellt hatte, wurde die Genannte mit Urteil des Bezirksgerichtes Innsbruck vom 3.April 1989, GZ 10 U 619/88-25, des... mehr lesen...
Gründe: In den beiden Ausgaben der Tageszeitung "K***" vom 12. und 26. Feber 1989 wurde jeweils im Rahmen der Kolumne "Menschlich gesehen - Kleines Wochen-Lexikon" folgender gleichlautender Text veröffentlicht: " 'HTU-Info': Schon seit langem umstrittenes offizielles Organ der Hochschülerschaft an der Technischen Universität Wien, in dem ganzseitig für die Opernballdemonstration geworben wurde und von dem sich die Österreichische Hochschülerschaft distanzierte. Vorsitzende... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Bezirksgerichtes Kindberg vom 17.November 1988, GZ U 80/88-12, wurde Theresia S*** von dem gegen sie vom Subsidiarankläger Walter M*** wegen fahrlässiger Körperverletzung gestellten Strafantrag gemäß § 259 Z 3 StPO rechtskräftig freigesprochen. Dem gemäß § 366 Abs. 1 StPO mit seinen Ansprüchen auf den Zivilrechtsweg verwiesenen Privatbeteiligten Walter M*** wurde gemäß § 390 (Abs. 1) StPO der Ersatz der Kosten des Verfahrens auferlegt. Die vom Subsidiaranklä... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Bezirksgerichtes Neumarkt bei Salzburg wurde Josef S*** von der von Leopold J*** und Robert K*** erhobenen Privatanklage wegen Vergehens der üblen Nachrede nach § 111 Abs. 1 StGB gemäß § 259 Z 3 StPO freigesprochen. Dieses Urteil enthält entgegen der Vorschrift des § 390 Abs. 1 (zweiter Satz) StPO keinen Kostenausspruch. Der (durch einen Verteidiger vertretene) Beschuldigte Josef S*** ließ es (trotz des unterbliebenen Kostenausspruches) unbekämpft. Die von d... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Bezirksgerichtes Bregenz vom 11.März 1986, GZ U 1541/85-20, wurden Thomas N*** und Markus S*** von der durch den Privatbeteiligten Cemal S*** erhobenen Subsidiaranklage wegen Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB gemäß § 259 Z 3 StPO freigesprochen. Dieses Urteil, das unangefochten in Rechtskraft erwachsen ist, enthält keinen Ausspruch über die Kostenersatzpflicht des Subsidiaranklägers (§ 390 Abs. 1 StPO). In der Folge beantragten die fre... mehr lesen...
Gründe: Auf Grund des vom öffentlichen Ankläger gestellten Strafantrages erkannte das Bezirksgericht Völkermarkt mit Urteil vom 28. April 1988, GZ 3 U 167/87-19, Kurt K*** des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach dem § 88 Abs. 1 und 4 (erster Fall) StGB schuldig und verurteilte ihn (nach dem ersten Strafsatz des § 88 Abs. 4 StGB) zu einer - gemäß dem § 43 Abs. 1 StGB bedingt nachgesehenen - Geldstrafe, nach dem § 389 StPO zum Ersatz der Kosten des Strafverfahrens sowie... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Bezirksgerichtes Zell am See vom 18. Dezember 1985, GZ U 1017/85-21, wurde Dr.Michael B*** von der vom Privatankläger Hugo S*** gegen ihn erhobenen Privatanklage wegen Vergehens der üblen Nachrede nach § 111 Abs. 1 StGB gemäß § 259 Z 3 StPO freigesprochen. Dieses Urteil enthält - entgegen der Vorschrift des § 390 Abs. 1 zweiter Satz StPO - keinen Kostenausspruch. Der Privatankläger Hugo S*** erhob gegen den Freispruch Berufung; hiezu erstattete der Besch... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Norm: StPO §381 Abs1StPO §390
Rechtssatz: Was unter den Begriff "Kosten des Strafverfahrens", die von dem zum Kostenersatz Verpflichteten zu ersetzen sind, zu verstehen ist, wird im § 381 Abs 1 Z 1 bis 8 StPO erschöpfend aufgezählt. Entscheidungstexte 11 Os 98/79 Entscheidungstext OGH 31.07.1979 11 Os 98/79 Veröff: EvBl 1980/28 S 78 ... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §43StPO §390
Rechtssatz: Der von einem Jugendliche Beleidigte, der die Staatsanwaltschaft zu einer Antragstellung nach § 43 JGG 1961 veranlaßt, haftet im Falle der Einstellung eines derart eingeleiteten Strafverfahrens nicht für die Verfahrenskosten (so schon 10 Os 229/63). Entscheidungstexte 10 Os 5/69 Entscheidungstext OGH 21.01.1969 10 Os 5/69 Veröff: EvBl... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §43StPO §46 Abs3StPO §227 Abs1StPO §390
Rechtssatz: Der von einem Jugendlichen Beleidigte, der die Staatsanwaltschaft zu einer Antragstellung nach § 43 JGG 1961 veranlaßt, haftet im Falle der Einstellung eines derart eingeleiteten Strafverfahrens nicht für die Verfahrenskosten (so schon 10 Os 229/63). Die Einstellung eines solchen Verfahrens hat nicht nach § 46 Abs 3 StPO, sondern nach der Vorschrift des § 227 Abs 1 (§ 447 Abs 1)... mehr lesen...
Norm: StPO §46 Abs3StPO §381StPO §390
Rechtssatz: Auch der Beschluß, mit dem das Verfahren über eine Privatanklage nach Durchführung von Vorerhebungen gemäß § 46 Abs 3 StPO eingestellt wird, muß eine grundsätzliche Entscheidung über die Kostenersatzpflicht enthalten; sie bildet die Grundlage für die Einhebung der im Zuge der Vorerhebungen aufgelaufenen Sachverständigengebühren vom Privatankläger. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §389StPO §390. StPO §390a
Rechtssatz: Mangel seines schuldigsprechenden Urteils können dem Beschuldigten in einem Privatanklageverfahren keinerlei Kosten des Strafverfahrens oder der Vertretung des Privatanklägers, insbesondere für eine von diesem verfaßte Beschwerde, auferlegt werden, mag diese Beschwerde auch zum großen Teil Erfolg gehabt haben. Entscheidungstexte 12 Os 193/63 ... mehr lesen...
Norm: JN §1 DIb3aaStPO §390StPO §393 Abs4
Rechtssatz: Zulässigkeit des Rechtsweges für den Schadenersatzanspruch des kostenersatzpflichtigen Privatanklägers gegen eine dritte Person, die durch ein rechtswidriges schuldhaftes Verhalten die Erhebung der erfolglosen Privatanklage und damit die Kostenersatzpflicht des Privatanklägers verursacht hat. Entscheidungstexte 6 Ob 11/58 Entscheid... mehr lesen...
Norm: StPO §33 BcStPO §47 CStPO §390
Rechtssatz: Der gemäß § 292 StPO angerufene OGH ist nicht bloß zur Feststellung der Gesetzesverletzung, sondern auch zur meritorischen Entscheidung über die Kostenfrage zum Nachteil des Privatbeteiligten berechtigt. Entscheidungstexte 6 Os 466/57 Entscheidungstext OGH 28.03.1958 6 Os 466/57 Veröff: SSt XXIX/21 = EvBl 1958/270 S 438 = JBl 195... mehr lesen...
Norm: StPO §33 BcStPO §389StPO §390StPO 393
Rechtssatz: Gesetzeswidrige Kostenbestimmungsbeschlüsse sind auch im Zuge einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes aufzuheben. Dem Gericht ist eine neue Entscheidung aufzutragen. Entscheidungstexte 5 Os 731/56 Entscheidungstext OGH 20.07.1956 5 Os 731/56 Veröff: RZ 1956 H11,153 = ZVR 1957/137 S 136 ... mehr lesen...
Norm: StPO §390StPO §393StPO §395 Abs1
Rechtssatz: Entscheidung über die Kostenersatzpflicht obligatorisch. Entscheidungstexte 5 Os 386/55 Entscheidungstext OGH 08.07.1955 5 Os 386/55 Veröff: SSt XXVI/47 = EvBl 1955/425 S 682 12 Os 134/63 Entscheidungstext OGH 05.06.1963 12 Os 134/63 Veröff: EvBl 1963/352 S 473 ... mehr lesen...
Norm: StPO §49 Abs2 Z2StPO §390StPO §392StPO §393StPO §395 Abs4
Rechtssatz: Auch in den Fällen des § 49 Abs 2 Z 2 StPO steht dem Privatbeteiligten im Kostenpunkt die Beschwerde nach dem Abs 1 des § 392 StPO an das Oberlandesgericht offen. Entscheidungstexte 5 Os 200/54 Entscheidungstext OGH 22.03.1954 5 Os 200/54 Veröff: SSt XXV/30 = JBl 1954/13 S 340 = EvBl 1954/353 S 516 = RS... mehr lesen...
Norm: StPO §227StPO §390
Rechtssatz: Hat der Staatsanwalt nach Einstellung des Strafverfahrens und Stattgebung des Subsidiarantrages die Verfolgung wieder übernommen und wird der Angeklagte in der Folge freigesprochen, so kann dem Subsidiarankläger auch nicht der Ersatz der Kosten des Strafverfahrens auferlegt werden, die in der Zeit zwischen der Einstellung des Strafverfahrens und dem Wiedereintritt des Staatsanwaltes aufgelaufen sind. ... mehr lesen...
Norm: StPO §292StPO §389StPO §390
Rechtssatz: Wird der über eine Privatanklage gefällte Schuldspruch vom OGH nach dem § 292 StPO aufgehoben und ein Freispruch gefällt, dann ist auch der Ausspruch über die Kostenersatzpflicht des Angeklagten aufzuheben und nach dem § 390 StPO dem Privatankläger der Ersatz der Kosten des Strafverfahrens aufzutragen. Entscheidungstexte 5 Os 184/32 Entschei... mehr lesen...
Norm: StPO §390
Rechtssatz: Die Bestimmungen des § 390 StPO sind auch auf Entscheidungen, die nach § 42 Abs 2 PressG ergangen sind, anwendbar. Entscheidungstexte Os 1006/27 Entscheidungstext OGH 25.11.1927 Os 1006/27 Veröff: SSt VII/110 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1927:RS0101344 Dokumentnum... mehr lesen...
Norm: StPO §389 Abs2StPO §390
Rechtssatz: Die endgültige Entscheidung einer Strafsache ist grundsätzlich für alle Kosten maßgebend, gleichgültig ob sie im Verfahren erster Instanz oder im Rechtsmittelverfahren aufgelaufen sind. Die Bestimmungen des § 390 StPO sind auch auf jene Kosten anwendbar, die nach § 389 Abs 2 StPO aus den vom Angeklagten zu ersetzenden Kosten ausgeschlossen wurden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...