Norm
StPO §33 BcRechtssatz
Gesetzeswidrige Kostenbestimmungsbeschlüsse sind auch im Zuge einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes aufzuheben. Dem Gericht ist eine neue Entscheidung aufzutragen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0096707Dokumentnummer
JJR_19560720_OGH0002_0050OS00731_5600000_001