Gründe: Mit Beschluss des Landesgerichts Feldkirch vom 13. Juni 2008, GZ 27 HR 131/08v-15, wurde die Auslieferung des Manfred L***** an das Fürstentum Liechtenstein zur Strafverfolgung wegen Straftaten, die nach österreichischem Recht als Verbrechen des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall StGB zu beurteilen wären, für zulässig erklärt und die Auslieferungshaft aus den Haftgründen der Flucht- und der Tatbegehungsgefahr gemäß § 173 Abs 2 Z 1 und... mehr lesen...
Norm: StPO §294 Abs5
Rechtssatz: Der zweite Satz des § 294 Abs 5 StPO sieht vor, dass vom Oberlandesgericht von Amts wegen die Vorführung des verhafteten Angeklagten zum Gerichtstag über die öffentliche Verhandlung zu veranlassen ist, es sei denn, dieser hätte durch seinen Verteidiger ausdrücklich darauf verzichtet. Dieser Verzicht soll, um Wirksamkeit zu erlangen, gerade deshalb einer ausdrücklichen Erklärung des Verteidigers bedürfen, um dem ... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: Die StA ***** brachte am 20.1.1994 gegen den Bf. eine Anklageschrift wegen zwei Fällen von Vergewaltigung ein, die schwere Körperverletzungen zur Folge hatten. Dem Bf. wurde vorgeworfen, er habe am 16.6.1993 ***** vergewaltigt, geschlagen und gewürgt, sie gezwungen Medikamente zu schlucken und sie mit dem Tode bedroht. Am 5.9.1993 habe er ***** vergewaltigt, geschlagen und gewürgt, sie gezwungen Medikamente zu schlucken, ihr mit einer Zigarette Verbrennungen... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch in Rechtskraft erwachsene Teilfreisprüche enthält, wurden Sandor M***** (zu I.) des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 2, 130 Satz zwei erster Fall StGB und Tibor G***** (zu II.) des als Beitragstäter gemäß § 12 dritter Fall StGB begangenen Vergehens des schweren Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 2 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil, das auch in Rechtskraft erwachsene Teilfreisp... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Gerald H***** des Vergehens der Sachbeschädigung nach § 125 StGB schuldig erkannt, weil er am 19. Dezember 2000 in Ried im Innkreis zunächst die WC-Tür und sodann die Wohnungstür der Christine B***** aufgebrochen und dadurch fremde Sachen beschädigt hat, wobei der Gesamtschaden 4.768,80 S betrug. Von der weiters wider ihn erhobenen Anklage, er habe am 19. Dezember 2000 in Ried im Innkreis Christine B***** I./ mit Gewalt zu ... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: Der Bf. wurde am 1.10.1993 vom LG Feldkirch wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Gegen dieses Urteil erhob der Amtsverteidiger des Bf. Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung. Als verhafteter Angeklagter wurde der Bf. zur Verhandlung vor dem OGH nicht geladen, da er dies nicht beantragt und der OGH dies im Interesse der Rechtspflege gemäß § 296 (3) StPO für nicht geboten erachtet hatte. Mitte Jänner 1994 wurde der Bf. von der Wiener Re... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes Ried im Innkreis als Schöffengericht vom 27. Jänner 2000, GZ 7 Vr 322/99-16, wurde der Angeklagte Wilhelm E***** - abweichend von der auch wegen Verbrechens des versuchten Raubes wider ihn erhobenen Anklage laut Punkt 2. der ON 8 - der Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB sowie der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB schuldig erkannt und hiefür nach §§ 107 Abs 1, 28 Abs 1 StGB zu einer gemäß § 43 Abs 1 StGB unter Bestimmun... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: Der Bf., ein brit. Staatsangehöriger, wurde am 17.11.1993 vom LG Innsbruck wegen Mordes an seiner Lebensgefährtin zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren verurteilt. Gegen dieses Urteil erhob der Amtsverteidiger des Bf. Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung. Der Staatsanwalt legte gegen die Höhe der Strafe Berufung ein. Als verhafteter Angeklagter wurde der Bf. zur Verhandlung vor dem OGH nicht geladen, da er dies nicht beantragt hatte und der OGH dies im Inte... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt: Am 4.10.1993 ordnete das LG Krems gemäß § 21 (1) StGB die Einweisung des Bf. in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher an. Dagegen erhob der Amtsverteidiger des Bf. Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung. Dabei beantragte er nicht die Teilnahme des Bf. in der Verhandlung vor dem OGH. Diese beantragte der Bf. am 15.2.1994 persönlich, jedoch erfolglos. Am 4.10.1993 ordnete das LG Krems gemäß Paragraph 21, (1) StGB die Einweisung des Bf. in eine Anstalt f... mehr lesen...
Gründe: Ernst L***** wurde des Vergehens der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 StGB schuldig erkannt, wonach er am 17. April 1998 in Graz Alexandra R***** außer den Fällen des § 201 StGB mit Gewalt, indem er sie von hinten umklammerte, ihre Brüste umfaßte und sie zu sich zog, zur Duldung einer geschlechtlichen Handlung genötigt hatte. Ernst L***** wurde des Vergehens der geschlechtlichen Nötigung nach Paragraph 202, Absatz eins, StGB schuldig erkannt, wonach er am 17. ... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs1 Z4StPO §286 Abs4StPO §294 Abs5StPO §348
Rechtssatz: Das StRÄG 1993 hat im § 41 Abs 1 StPO die schon bis dahin in der StPO enthaltenen Bestimmungen über die notwendige Verteidigung übersichtlich zusammengefaßt, ohne diese inhaltlich zu ändern. Die bisherige Rechtsprechung, wonach die Bestimmungen über die notwendige Verteidigung beim Gerichtstag vor dem Obersten Gerichtshof (§§ 286 Abs 4, 294 Abs 4, 348 StPO) lediglich dahin ... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 Abs1MRK Art6 Abs1MRK Art6 Abs3 litcMRK Art14StPO §294 Abs5StPO §295 Abs5StPO §296 Abs3tGB §21 Abs1StGB §35 Abs3
Rechtssatz: EGMR 19.12.1989, 9/1988/153/207 (Kamasinski gg Österreich) Das Recht auf ein faires Verfahren erstreckt sich auch auf das Berufungsverfahren (gegen Urteil der Kollegialgerichte). Dennoch hat die persönliche Anwesenheit des Angeklagten nicht die gleiche grundsätzliche Bedeutung für eine Berufungsverhandlung w... mehr lesen...
Norm: StPO §286 Abs1StPO §294 Abs5StPO §296 Abs3
Rechtssatz: Die im § 286 Abs 1 StPO (siehe auch § 294 Abs 5 StPO) genannte Frist gilt wie alle anderen derartigen Vorbereitungsfristen nur für die Zustellung an den Angeklagten ("so ist die Vorladung des Angeklagten ..."), nicht für diejenige an dessen Verteidiger. Entscheidungstexte 13 Os 168/81 Entscheidungstext OGH 01.12.1981 13 ... mehr lesen...
Norm: StPO §294 Abs5StPO §296 Abs3
Rechtssatz: Gegen einen Ausländer, der sich in seinem Heimatstaat in einem dort anhängigen Verfahren in Haft befindet, kann ein Gerichtstag über die Berufung nicht durchgeführt werden; die Durchführung setzt voraus, daß der Angeklagte die Möglichkeit hat, zu dem Gerichtstag zu erscheinen. Das gilt auch, wenn nach der Sachlage eine Vorführung nicht zu veranlassen wäre. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §294 Abs5
Rechtssatz: Nach der ständigen Übung des OGH wird von der Kann-Bestimmung des § 294 Abs 5 StPO (Vorladung des verhafteten Angeklagten zum Gerichtstag) nur dann Gebrauch gemacht, wenn besondere konkrete Umstände, die in einem Einzelfall diese Maßnahme rechtfertigen, sich aus der Aktenlage ergeben oder in einem darauf abzielenden Antrag dargetan werden. Entscheidungstexte 10... mehr lesen...