Norm: StPO §284 AStPO §427
Rechtssatz: Die Bedeutung der Erklärung einer, wenn auch rechtsfreundlich vertretenen Prozeßpartei hängt grundsätzlich nicht von deren Bezeichnung, sondern von ihrem Inhalt ab. Dies gilt auch bei der Beurteilung, ob ein Einspruch gegen ein Abwesenheitsurteil erhoben wurde. Entscheidungstexte 12 Os 136/63 Entscheidungstext OGH 17.06.1963 12 Os 136/63 ... mehr lesen...
Norm: StPO §280StPO §283 CStPO §284 A
Rechtssatz: Da ein Vergreifen in der Bezeichnung des Rechtsmittels dem Angeklagten nicht zum Nachteil gereichen kann, ist der OGH berechtigt, auf Grund einer gemäß § 281 Z 11 StPO erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde, die eine Herabsetzung der Strafe zu erreichen sucht, die vom Erstgericht verhängte Freiheitsstrafe auf ihre Schuldangemessenheit zu überprüfen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §284 A
Rechtssatz: Bei der Beurteilung, ob ein Angeklagter ein Rechtsmittel anmeldet, kommt es auf den gesamten Inhalt seiner Erklärung in ihrem Zusammenhalt und ihrem Sinn, nicht aber auf einzelne von ihm gebrauchte Worte an (KH 3581). Entscheidungstexte 8 Os 400/60 Entscheidungstext OGH 14.11.1960 8 Os 400/60 Veröff: SSt XXXI/105 ... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §39StPO §282 CStPO §284 A
Rechtssatz: Beginn der Rechtsmittelfrist für den gesetzlichen Vertreter eines minderjährigen, über achtzehn Jahre alten Angeklagten. (Zum JGG 1949) Entscheidungstexte 7 Os 188/60 Entscheidungstext OGH 15.06.1960 7 Os 188/60 Veröff: EvBl 1961/53 S 78 = RZ 1960,154 = SSt XXXI/60 European Case ... mehr lesen...
Norm: GRBG §4 Abs1StPO §6 BStPO §84StPO §284 AStPO §294StPO §467 Abs5StPO §481StPNov 1877 §1 Z1
Rechtssatz: Eine der Direktion der Strafanstalt allein zur Last fallende Verzögerung in der Weiterleitung des von einem in Haft befindlichen Angeklagten fristgerecht der Anstaltsleitung übergebenen Rechtsmittels kann dem Angeklagten nicht zum Nachteil gereichen. Entscheidungstexte 5 Os 626/54 E... mehr lesen...
Norm: StPO §284 B
Rechtssatz: Telegraphische Anmeldung. Entscheidungstexte 5 Os 608/54 Entscheidungstext OGH 19.05.1954 5 Os 608/54 Veröff: EvBl 1954/352 S 515 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0100018 Dokumentnummer JJR_19540519_OGH0002_0050OS00608_5400000_001 mehr lesen...
Norm: StPO §284 AStPO §294
Rechtssatz: Eine beim Rechtsmittelgericht überreichte Beschwerde ist verspätet, wenn sie nicht innerhalb der offenstehenden Frist beim Erstgericht einlangt. Entscheidungstexte 5 Os 1122/51 Entscheidungstext OGH 28.12.1951 5 Os 1122/51 Veröff: EvBl 1952,163 12 Os 13/76 Entscheidungstext OGH 30.11.1977 12... mehr lesen...
Norm: StPO §284 BStPO §294 Abs1
Rechtssatz: Gesonderte Anmeldung der Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde. Entscheidungstexte 3 Os 123/50 Entscheidungstext OGH 05.07.1950 3 Os 123/50 Veröff: EvBl 1951/52 S 74 10 Os 12/74 Entscheidungstext OGH 19.02.1974 10 Os 12/74 12 Os 93/77 ... mehr lesen...
Norm: RAO §11StPO §284 AStPO §294 Abs2
Rechtssatz: Zur Frage der Vollmachtskündigung während des Laufes der Rechtsmittelfrist. Entscheidungstexte 2 Os 136/50 Entscheidungstext OGH 18.04.1950 2 Os 136/50 Veröff: EvBl 1950/575 S 578 12 Os 62/74 Entscheidungstext OGH 09.07.1974 12 Os 62/74 Vgl; Beisatz: Keine Verlängerung... mehr lesen...
Norm: Geo §61 Abs4StPO §284StPO §294
Rechtssatz: Aus der Bestimmung des § 63 Abs 4 Geo (jetzt § 61 Abs 4 Geo neu) ergibt sich, daß die Benützung des Telefons zur Anmeldung von Rechtsmitteln unzulässig ist. Entscheidungstexte 1 Os 46/50 Entscheidungstext OGH 12.04.1950 1 Os 46/50 Veröff: EvBl 1950/370 S 353 11 Os 191/62 Entsche... mehr lesen...
Norm: StPO §40 Abs2 AStPO §284 A
Rechtssatz: Wenn von zwei Verteidigern Nichtigkeitsbeschwerden nacheinander angemeldet und ausgeführt werden, ist die später angemeldete und ausgeführte Nichtigkeitsbeschwerde als unzulässig zurückzuweisen, weil das Recht zu ihrer Anmeldung und Ausführung schon verbraucht waren. Entscheidungstexte 3 Os 196/49 Entscheidungstext OGH 26.09.1949 3 ... mehr lesen...
Norm: StPO §6 BStPO §79 Abs2StPO §284
Rechtssatz: Die zum Zwecke der Rechtsmittelausführung begehrte und vorgenommene Zustellung einer Urteilsabschrift an den Verteidiger ist auch im Falle eines in der Zwischenzeit eingetretenen Verteidigerwechsels rechtswirksam, wenn die Verständigung von dem Verteidigerwechsel bei dem Gericht in einem Zeitpunkte eingelangt ist, wo die Urteilsabschrift bereits abgefertigt war. Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: StPO §284 A
Rechtssatz: Auch Rechtsmittelerklärungen, die vor der Zustellung des Abwesenheitsurteiles an den Angeklagten von seinem Verteidiger abgegeben werden, sind rechtswirksam. Entscheidungstexte 4 Os 32/24 Entscheidungstext OGH 29.02.1924 4 Os 32/24 Ausdrücklich gegenteilig; Veröff: SSt IV/17 4 Os 410/28 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: StPO §284 B
Rechtssatz: Die Anmeldung einer "Berufung punkto Schuld und Strafe" enthält nicht die Anmeldung einer Nichigkeitsbeschwerde. Entscheidungstexte 4 Os 67/24 Entscheidungstext OGH 22.02.1924 4 Os 67/24 Veröff: SSt IV/11 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1924:RS0100015 Dokumen... mehr lesen...