Norm
StPO §6 BRechtssatz
Die zum Zwecke der Rechtsmittelausführung begehrte und vorgenommene Zustellung einer Urteilsabschrift an den Verteidiger ist auch im Falle eines in der Zwischenzeit eingetretenen Verteidigerwechsels rechtswirksam, wenn die Verständigung von dem Verteidigerwechsel bei dem Gericht in einem Zeitpunkte eingelangt ist, wo die Urteilsabschrift bereits abgefertigt war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1937:RS0096291Zuletzt aktualisiert am
01.09.2008