RS OGH 1937/5/28 4Os564/37

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Veröffentlicht am 28.05.1937
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Norm

StPO §6 B
StPO §79 Abs2
StPO §284

Rechtssatz

Die zum Zwecke der Rechtsmittelausführung begehrte und vorgenommene Zustellung einer Urteilsabschrift an den Verteidiger ist auch im Falle eines in der Zwischenzeit eingetretenen Verteidigerwechsels rechtswirksam, wenn die Verständigung von dem Verteidigerwechsel bei dem Gericht in einem Zeitpunkte eingelangt ist, wo die Urteilsabschrift bereits abgefertigt war.

Entscheidungstexte

  • 4 Os 564/37
    Entscheidungstext OGH 28.05.1937 4 Os 564/37
    Veröff: SSt XVII/71

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1937:RS0096291

Zuletzt aktualisiert am

01.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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