Norm
StPO §40 Abs2 ARechtssatz
Wenn von zwei Verteidigern Nichtigkeitsbeschwerden nacheinander angemeldet und ausgeführt werden, ist die später angemeldete und ausgeführte Nichtigkeitsbeschwerde als unzulässig zurückzuweisen, weil das Recht zu ihrer Anmeldung und Ausführung schon verbraucht waren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0097290Zuletzt aktualisiert am
02.09.2009