Norm
StPO §284 ARechtssatz
Bei der Beurteilung, ob ein Angeklagter ein Rechtsmittel anmeldet, kommt es auf den gesamten Inhalt seiner Erklärung in ihrem Zusammenhalt und ihrem Sinn, nicht aber auf einzelne von ihm gebrauchte Worte an (KH 3581).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0099951Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.05.2022