Norm: StPO §84 ABs2StPO §284StPO §285a
Rechtssatz: Die in § 84 Abs 2 StPO idF BGBl I 2004/19 vorgesehene generelle Möglichkeit protokollarischen Anbringens in Strafsachen wurde mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 (BGBl I 2010/111) beseitigt (vgl § 84 Abs 2 StPO idgF). Die Nichtigkeitsbeschwerde (und auch die Berufung) kann weiterhin mündlich, wenngleich nur unmittelbar nach Urteilsverkündung gegenüber dem Verhandlungsrichter angemeldet werden. Mün... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden im zweiten Rechtsgang (zum ersten: 12 Os 21/06i) Karl Othmar H***** und Karl Peter H***** (dieser auch als Beitragstäter nach § 12 dritter Fall StGB) des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 und 2 StGB (1/a - c) sowie Matvei Hu***** (richtig:) mehrerer Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Hinterziehung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben nach §§ 11 dritter Fall, 35 Abs 2, 38 Abs 1 lit a, 13 FinStrG (2/a, b) und mehrerer Verg... mehr lesen...
Gründe: Marko J***** werden im Verfahren AZ 36 Hv 65/09t des Landesgerichts Salzburg mit Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Salzburg vom 5. Juni 2009, AZ 9 St 59/09h (ON 11), das Verbrechen des schweren gewerbsmäßigen Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall StGB (I./) und die Vergehen der Urkundenfälschung nach § 223 Abs 2 StGB (II./) zur Last gelegt. Die Anklageschrift wurde dem in der Justizanstalt Wels in Strafhaft befindlichen Angeklagten am 18. Juni 2009 eigenhändig... mehr lesen...
Gründe: Mit den jeweils am 7. Jänner 2005 (S 3o4) an den Verteidiger zugestellten Beschlüssen des Oberlandesgerichtes Wien vom 16. Dezember 2004, AZ 20 Bs 383/04, und vom 29. Dezember 2004, AZ 20 Bs 403/04, wurde die über Mag. Werner E***** am 8. September 2004 verhängte Untersuchungshaft aus den Haftgründen der Tatbegehungs- und Tatausführungsgefahr nach § 180 Abs 2 Z 3 lit b und d StPO fortgesetzt. Mit den jeweils am 7. Jänner 2005 (S 3o4) an den Verteidiger zugestellten Beschlüs... mehr lesen...
Gründe: Mohammad B***** befindet sich im Verfahren 24 Hv 173/02z des Landesgerichts Linz seit dem 26. Oktober 1999 in Untersuchungshaft. Er wurde mit Urteil des Schöffengerichts vom 3. März 2003 im zweiten Rechtsgang wegen verschiedener Verbrechen und Vergehen zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Mit Beschluss vom selben Tag wurde ein Enthaftungsantrag des Angeklagten vom erkennenden Gericht abgewiesen und die Fortsetzung der Untersuchungshaft angeordnet (ON 935). Der dagege... mehr lesen...
Norm: StPO §280StPO §284StPO §285aStPO §294StPO §466StPO §470
Rechtssatz: Rechtsmittelerklärungen vor Wirksamkeit der Entscheidung sind ungültig. Entscheidungstexte 11 Os 43/03 Entscheidungstext OGH 28.04.2003 11 Os 43/03 13 Os 187/08m Entscheidungstext OGH 14.01.2010 13 Os 187/08m Vgl ... mehr lesen...
Gründe: Harald J***** wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 10. Oktober 2002, GZ 114 Hv 117/02i-107, des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall StGB und des Vergehens nach § 114 Abs 1 und 2 ASVG schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Unmittelbar nach Urteilsverkündung meldete der in Untersuchungshaft angehaltene Angeklagte Berufung gegen den Ausspruch über die Strafe und mit ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Raimund Z***** des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1 StGB (1.) und des Vergehens der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 (2.) StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Raimund Z***** des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach Paragraphen 127,, 129 Ziffer eins, StGB (1.) und des Vergehens der versuchten Nötigung nach Paragraphen 15,, 105 Absatz eins, (2.) StGB schuldig erkannt. Nac... mehr lesen...
Gründe: Thomas B***** wurde des Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 3, 130 erster und zweiter Fall StGB und weiterer strafbarer Handlungen schuldig erkannt. Thomas B***** wurde des Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach Paragraphen 127,, 129 Ziffer 3,, 130 erster und zweiter Fall StGB und weiterer strafbarer Handlungen schuldig erkannt. Rechtliche Beurteilung Die dagegen nach Berufungsanm... mehr lesen...
Norm: StPO §284 ÜbsStPO §284 Info
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 284 StPO A Erhebung von Rechtsmitteln, Allgemeines B Anmeldung der Nichtigkeitsbeschwerden Informationen zu § 284 StPO Verweisungen: Vgl Entscheidungen zu § 285 StPO. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102527 Dokumentnummer JJR_19960916_OGH0002_000STP00284_9600000_001 mehr lesen...
Gründe: Kurt R*** wurde mit dem (auch einen Freispruch seiner Gattin enthaltenden) bekämpften Urteil des (in bezug auf die Jahre 1974 bis einschließlich 1979 begangenen) Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 (iVm Abs. 3 lit. a und b) FinStrG schuldig erkannt. Rechtliche Beurteilung Seiner dagegen erhobenen, auf § 281 Abs. 1 Z 3, 4, 5 und 9 lit. a StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde kommt Berechtigung zu. Nicht stichhältig ist allerdin... mehr lesen...
Gründe: Mit dem bekämpften, vor dem 1.März 1988 gefällten Urteil wurden Rainer Z*** und Franz K*** jeweils des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßig schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs 1, Abs 2 Z 1, 128 Abs 2, 129 Z 1, 130 zweiter Fall sowie 15 StGB, K*** überdies des Vergehens nach § 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Als Diebstahl fällt ihnen zur Last, in Gesellschaft als Beteiligte mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsatz und... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Walter U*** und Friederike U*** (zu Punkt 1 des Urteilssatzes) des Verbrechens des schweren und gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 (erster Fall) StGB und (zu Punkt 2) des Vergehens nach § 45 Abs 1 lit a und b WeinG 1961 schuldig erkannt. Darnach haben sie in Hadersdorf am Kamp in der Zeit von 1980 bis 26.August 1985 vorsätzlich als Beteiligte nach § 12 StGB (gemeint: im bewußten und gewollten Zusammenwirken als unmittelb... mehr lesen...
Gründe: Nach Verkündung des oben bezeichneten Urteils meldeten der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft jeweils 'Berufung wegen Strafe' an. Nach Zustellung einer Urteilsausfertigung an den Verteidiger am 19.Juli 1985 brachte dieser am 31.Juli 1985 die Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung zur Ausführung. Die Anklagebehörde zog ihre Berufung zurück. Mit dem angefochtenen Beschluß wurde hierauf die Nichtigkeitsbeschwerde zurückgewiesen und dies im wesentlichen damit be... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht entschied am 1.7.1983 über das Begehren der Miteigentümer auf Ausschließung nach dem § 22 Abs 1 WEG dem Anerkenntnis der Beklagten gemäß durch Urteil, daß die Beklagte aus der Gemeinschaft der Miteigentümer an der Liegenschaft EZ 1081 in der Katastralgemeinde Meidling mit dem Haus Meidlinger Hauptstraße 84 in 1120 Wien mit ihrem Anteil von 137/8983, mit dem das Wohnungseigentum an der Wohnung Nr.44 auf Stiege 1 untrennbar verbunden ist, unbeschadet des au... mehr lesen...
Norm: StPO §268StPO §271StPO §284 AStPO §285b Abs2
Rechtssatz: Bei der Überprüfung der Rechtsmittelerklärung ist grundsätzlich vom - ungerügten oder erfolglos gerügten - Hauptverhandlungsprotokoll auszugehen. Hat der Angeklagte zwar keinen - nach herrschender Lehre und Praxis zulässigen - Antrag auf Ergänzung oder Berichtigung des Hauptversammlungsprotokolls gestellt, wohl aber in einer auf § 285 Abs 2 StPO gestützten Beschwerde eine Rüge des -... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil vom 10. Februar 1984 (ON. 42) erkannte das Schöffengericht den am 22. Mai 1951 geborenen Johann A der Vergehen der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs.1 StGB und der Körperverletzung nach § 83 Abs.1 StGB schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe. Inhaltlich des Hauptverhandlungsprotokolls (ON. 41) meldete der Angeklagte nach der Urteilsverkündung und Rechtsmittelbelehrung (§ 268 StPO) die Berufung an. Dies nach Rücksprache mit seinem Verteidiger (S... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde u.a. der am 28.Juli 1953 geborene Hilfsarbeiter Siegfried A der Vergehen des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach den §§ 15, 269 Abs. 1 StGB., der Beleidigung nach den §§ 115 Abs. 1, 117 Abs. 2 StGB., der Körperverletzung nach dem § 83 Abs. 1 StGB., des Hausfriedensbruches nach dem § 109 Abs. 1 und Abs. 3 Z. 1 StGB. und nach dem § 16 Abs. 1 Z. 1 und 2 (3. und 4. Fall) und Abs. 2 (1. Fall) SuchtgiftG. schuldig erkannt. Er bekä... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Norm: StPO §284 BStPO §285a Z1
Rechtssatz: Eine nicht angemeldete, sondern bloß ausgeführte Nichtigkeitsbeschwerde ist vom OGH gemäß § 284 StPO (nicht vom Erstgericht gemäß § 285 a Z 1 StPO) zurückzuweisen. Entscheidungstexte 11 Os 134/79 Entscheidungstext OGH 18.09.1979 11 Os 134/79 15 Os 107/17z Entscheidungstext OGH 19.09.2017 15 ... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Gemäß dem § 284 Abs 1 StPO ist die Nichtigkeitsbeschwerde binnen 3 Tagen nach Verkündung des Urteils beim Gerichtshof erster Instanz anzumelden. Der Angeklagte Franz B sen. hat sich nach Urteilsverkündung und Erteilung der Rechtsmittelbelehrung drei Tage Bedenkzeit vorbehalten, in der Folge aber die Anmeldung der Nichtigkeitsbeschwerde unterlassen. Die einige Monate nach Verkündung des Urteils erfolgte Ausführung der Nichtigkeit... mehr lesen...
Norm: StPO §284 A
Rechtssatz: Es gibt nur eine Rechtsmittelanmeldung. Entscheidungstexte 12 Os 24/79 Entscheidungstext OGH 22.03.1979 12 Os 24/79 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0099966 Dokumentnummer JJR_19790322_OGH0002_0120OS00024_7900000_001 mehr lesen...
Norm: StPO §284 A
Rechtssatz: Dem Rechtsmittelwerber steht auch dann nur eine einzige Rechtsmittel-Ausführungsfrist zu, wenn er durch zwei (Armenverteidiger) Verteidiger vertreten ist. Die Frist beginnt daher mit der Zustellung der Urteilsausfertigung an den ersten (Armenverteidiger) Verteidiger. Entscheidungstexte 9 Os 99/72 Entscheidungstext OGH 14.11.1972 9 Os 99/72 ... mehr lesen...
Norm: StPO §284 BStPO §285a Z1StPO §292StPO §364
Rechtssatz: Wurde trotz eines vorher eingebrachten, gegen die Versäumung der Frist zur Anmeldung der Nichtigkeitsbeschwerde gerichteten Wiedereinsetzungsantrages die Anmeldung als verspätet zurückgewiesen und dieser Vorgang vom OGH auf Grund einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes als gesetzwidrig festgestellt, so besteht keine Veranlassung, dieser Feststellung durch Aufhebung des Z... mehr lesen...
Norm: StPO §284 AStPO §284 Abs1 BStPO §294 Abs1
Rechtssatz: Die Erklärung des Angeklagten (nach Erteilung der Rechtsmittelbelehrung), lediglich die "Berufung wegen Nichtigkeit" anzumelden, kann nur als Anmeldung der Nichtigkeitsbeschwerde gedeutet werden. Entscheidungstexte 13 Os 2/72 Entscheidungstext OGH 27.01.1972 13 Os 2/72 Eur... mehr lesen...
Norm: StPO §284 AStPO §287 Abs3
Rechtssatz: Eine Erweiterung der Nichtigkeitsbeschwerde im Gerichtstag über die schriftlichen Beschwerdeausführungen hinaus ist bei formalrechtlichen Nichtigkeitsgründen unzulässig. Entscheidungstexte 12 Os 103/68 Entscheidungstext OGH 19.02.1969 12 Os 103/68 Veröff: SSt 40/13 11 Os 173/80 Entschei... mehr lesen...
Norm: StPO §282 AaStPO §284 BStPO §285
Rechtssatz: Hat die Staatsanwaltschaft die Nichtigkeitsbeschwerde ausdrücklich nur "hinsichtlich aller Freisprüche", sohin nur zum Nachteile des Angeklagten, angemeldet, dann ist die Ausführung der Nichtigkeitsbeschwerde in Ansehung des Schuldspruches zu Gunsten des Angeklagten unzulässig, weil verspätet. Entscheidungstexte 9 Os 180/66 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: StPO §39 AStPO §284StPO §294
Rechtssatz: Ein Rechtsmittel kann der Verteidiger niemals gegen den Willen des Angeklagten einbringen. Entscheidungstexte 9 Os 99/65 Entscheidungstext OGH 13.07.1965 9 Os 99/65 Veröff: EvBl 1966/211 S247 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0097270 ... mehr lesen...
Norm: StPO §284 A
Rechtssatz: In Rechtskraft erwächst das Urteil dann, wenn eine Partei zunächst keine Erklärung abgibt, aber auch die Frist zur Anmeldung eines Rechtsmittels ungenützt verstreichen läßt, nicht mit dem Tage der Fällung des Urteiles, sondern mit dem Ablauf der Frist zur Anmeldung des Rechtsmittels (8 Os 155/59 = RZ 1959,154). Entscheidungstexte 9 Os 111/64 Entscheidungste... mehr lesen...