Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Dominik T***** und Markus F***** des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 (Dominik T***** nach § 12 dritte Alternative) StGB, schuldig erkannt. Danach haben sie am 24. Februar 2007 in S***** 1. Markus F***** dem Thomas L***** mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtetem Vorsatz mit Gewalt fremde bewegliche Sachen weggenommen, indem er ihn zu Boden stieß, ihm Fußtritte versetzte und sodann dessen Handy und Halskette im Gesamtwert von ... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil eines Einzelrichters des Landesgerichts Steyr vom 5. September 2008, GZ 10 Hv 54/08a-14, wurden Aytac K***** des Vergehens der Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 StGB und Kerem Ö***** des Vergehens des Diebstahls nach § 127 StGB schuldig erkannt. Aytac K***** wurde zu einer unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von vier Monaten, Kerem Ö***** zu einer - ebenfalls bedingten - Geldstrafe verurteilt. Gleichzeitig ordnete ... mehr lesen...
Gründe: Michael P***** wurde (richtig:) des Verbrechens der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 (richtig: und Z 3) StGB (1)a)), des Verbrechens der versuchten schweren Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB (1)b)), des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (2)a)), des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 1 StGB (2)b)), des Vergehens der teils vollendeten, teils versuchten schweren Sachbeschädigung nach §§ 125, 126... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen Freispruch enthaltenden Urteil wurde Jozef F***** des Verbrechens des versuchten Diebstahls durch Einbruch nach §§ 15, 127, 129 Z 2 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 14. April 2003 in Graz eine fremde bewegliche Sache, nämlich Bargeld in unbekannter, 2.000 Euro nicht übersteigender Höhe, Berechtigten der A*****-Tankstelle C*****, durch Aufbrechen des Münzautomaten der Waschbox mittels eines Brecheisens mit auf unrechtmäßige Bereicheru... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil - das auch weitere Aussprüche enthält - wurden Mohammad Ali B***** (alias K*****) der Verbrechen (zu A./) der kriminellen Organisation nach § 278a Abs 1 erster und zweiter Fall StGB, (zu B./) jenes nach § 28 Abs 1 (ersichtlich gemeint: Abs 2, zu ergänzen: zweiter und vierter Fall), Abs 2 (ersichtlich gemeint: Abs 3) erster und zweiter Fall, Abs 4 Z 3 SMG (zu ergänzen: teilweise als Beteiligter nach § 12 zweiter Fall StGB) und (zu F./) der Verleu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Roland G***** des Verbrechens der versuchten Vergewaltigung nach §§ 15, 201 Abs 2 StGB schuldig erkannt, weil er am 28. Juni 2001 in Pretalsattel außer dem Fall des § 201 Abs 1 StGB eine Person mit Gewalt zur Duldung des Beischlafes zu nötigen versuchte, indem er Ina L***** von hinten packte, ihr die Hose und Unterhose herunterriss, sie auf den Beifahrersitz seines Autos zerrte, ihr den Tampon aus der Scheide riss und zwei Finger in diese ... mehr lesen...
Gründe: Mit am 4. Juni 1996 in Rechtskraft erwachsenem Urteil des Einzelrichters des Landesgerichtes Klagenfurt vom 31. Mai 1996, GZ 17 E Vr 211/96-4, wurde Wolfgang P***** des Vergehens der fahrlässigen Krida nach §§ 159 Abs l Z l und Z 2, 161 StGB schuldig erkannt und hiefür nach § 159 Abs l StGB zu einer für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt. Mit am 4. Juni 1996 in Rechtskraft erwachsenem Urteil des Einzelrichters d... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Günter S***** (zu I. 1. bis 6.) des Verbrechens nach § 28 Abs 2 vierter Fall und Abs 4 Z 3 SMG, teilweise als Beteiligter gemäß § 12 dritter Fall StGB und (zu II.) des Vergehens nach § 27 Abs 1 SMG schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Günter S***** (zu römisch eins. 1. bis 6.) des Verbrechens nach Paragraph 28, Absatz 2, vierter Fall und Absatz 4, Ziffer 3, SMG, teilweise als Beteiligter gemäß Paragraph 12, dritter Fall... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck als Schöffengericht vom 3. Juli 1998, GZ 29 Vr 1986/96-653, wurde Gottfried H***** des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck als Schöffengericht vom 3. Juli 1998, GZ 29 römisch fünf r 1986/96-653, wurde Gottfried H***** des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betruges nach Paragraphen 146,, 147 Absatz 3,, 148 zweite... mehr lesen...
Gründe: Mit dem - auch einen Teilfreispruch der Angeklagten Ing. Franz L***** und Helmut Z***** sowie einen Freispruch des Angeklagten Franz K***** enthaltenden - Urteil wurden Ing. Franz L***** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 3 und 15 StGB (A I./-VIII./), Helmut Z***** des Verbrechens des schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 3 StGB (A II./), Johann D***** des Vergehens des schweren Betruges nach den §§ 146, ... mehr lesen...
Norm: RAO §45 Abs1RAO §45 Abs4StPO §41 Abs1StPO §41 Abs3StPO §79 Abs2StPO §284 Abs4 BStPO §285StPO §294 Abs2
Rechtssatz: Als ein nach § 45 Abs 1 RAO (§ 41 Abs 1 und 3 StPO) bestellter Verteidiger, an den für den Angeklagten rechtswirksam Zustellungen vorgenommen werden können (§ 79 Abs 2 StPO), ist nach dem Sinn des Gesetzes nur ein solcher Rechtsanwalt anzusehen, der nach den geltenden Vorschriften auch tatsächlich in der Lage ist, die ihm übe... mehr lesen...
Gründe: Der in der Hauptverhandlung durch einen Amtsverteidiger (§ 41 Abs. 3 StGB) vertretene Angeklagte Klaus O*** meldete nach Urteilsverkündung Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an und beantragte zugleich die Beigebung eines Verteidigers nach § 41 Abs. 2 StPO für das gesamte Rechtsmittelverfahren. Mit Beschluß vom 6. Dezember 1989 (ON 43) enthob der Vorsitzende den Amtsverteidiger seiner Funktion und gab dem Angeklagten O*** antragsgemäß einen Verteidiger nach § 41 Abs. 2 StP... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden schuldig erkannt: Der am 15. Mai 1961 geborene Disponent Peter H***, der am 10.Juli 1952 geborene Verkaufsdirektor Rudolf H*** und der am 28.August 1944 geborene Versicherungsmakler Adolf K*** des Verbrechens der teils vollendeten, teils versuchten Brandstiftung nach § 169 Abs 1 und § 15 StGB, Rudolf H*** und Adolf K*** als Beteiligte nach § 12, zweiter Fall, StGB (A und B); weiters des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten... mehr lesen...
Gründe: Mit dem oben näher bezeichneten Urteil wurde der 43-jährige Erich P*** des Verbrechens des versuchten Diebstahls durch Einbruch nach §§ 15, 127 Abs. 1, 129 Z 2 StGB schuldig erkannt, weil er am 10.Mai 1987 in Wien versucht hatte, mit Bereicherungsvorsatz eine Zeitungskassa aufzubrechen. Rechtliche Beurteilung Die vom Angeklagten dagegen nach der Z 5 des § 281 Abs. 1 StPO erhobene Nichtigkeitsbeschwerde entbehrt zur Gänze einer prozeßordnungsgemäßen ... mehr lesen...
Gründe: Der am 4.April 1965 geborene (nunmehrige) Buchbindereihelfer Johannes A wurde (zu A I und II) des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach § 127 Abs 1 und 2 Z. 1, 128 Abs 1 Z. 4, 129 Z. 1 StGB, (zu B II) des Vergehens der schweren Sachbeschädigung nach § 125, 126 Abs 1 Z. 5 und 7 StGB und (zu D) des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er (in zeitlicher Abfolge) in Gesellschaft zweier Diebsgenossen durch Einbruch in... mehr lesen...
Norm: StPO §271StPO §284 Abs4 B
Rechtssatz: Solange das Hauptverhandlungsprotokoll nicht fertiggestellt ist, darf die Urteilsabschrift nicht zugestellt werden (SSt 9/58) - beschlussmäßiger Auftrag an das Erstgericht, das Urteil neuerlich zuzustellen. Entscheidungstexte 13 Os 73/81 Entscheidungstext OGH 26.05.1981 13 Os 73/81 10 ... mehr lesen...
Norm: StPO §79 Abs2StPO §284 Abs4 BStPO §285a Z1StPO §285a Z3StPO §285b
Rechtssatz: Wahrnehmung eines Zustellungsmangels im Sinne der §§ 79 Abs 2, 284 Abs 4 StPO im Wege der Stattgebung einer gemäß § 285 b Abs 2 StPO ergriffenen Beschwerde. Entscheidungstexte 9 Os 158/75 Entscheidungstext OGH 28.01.1976 9 Os 158/75 European Case Law ... mehr lesen...
Norm: StPO §284 Abs4 AStPO §285 Abs1StPO §294 Abs2
Rechtssatz: Die vierzehntägige Frist zur Ausführung der Nichtigkeitsbeschwerde ist von der Möglichkeit zur Akteneinsicht oder dem Zeitpunkt der tatsächlich erfolgten Akteneinsicht unabhängig. Entscheidungstexte 11 Os 16/75 Entscheidungstext OGH 11.04.1975 11 Os 16/75 Veröff: EvBl 1975/235 S 499 = RZ 1975/64 S 121 ... mehr lesen...
Norm: StPO §41 Abs2StPO §79 Abs2StPO idF BGBl I 26/2000 §79 Abs4StPO §284 Abs4 AStPO §294 Abs2
Rechtssatz: Die Urteilsabschrift ist zur Rechtsmittelausführung dem schon für die Hauptverhandlung bestellten Armenvertreter zuzufertigen. - Unter Ergreifung eines Rechtsmittels ist sowohl dessen Anmeldung als auch dessen Ausführung zu verstehen. Entscheidungstexte 9 Os 182/71 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: StPO §3StPO §41 Abs2StPO §284 Abs4StPO §285 Abs1
Rechtssatz: Wenn keine Gewähr besteht, daß der für einen in Haft befindlichen Angeklagten bestellte Armenvertreter vom Umfang des vom Angeklagten selbst vorgenommenen Rechtsmittelanmeldung Kenntnis hatte, ist das Gericht nach dem Sinn des § 3 StPO verpflichtet, die vom Angeklagten selbst vorgenommene Rechtsmittelanmeldung dem Armenvertreter bis zur Zustellung des Urteils bekanntzumachen. ... mehr lesen...