Norm
StPO §284 Abs4 ARechtssatz
Die vierzehntägige Frist zur Ausführung der Nichtigkeitsbeschwerde ist von der Möglichkeit zur Akteneinsicht oder dem Zeitpunkt der tatsächlich erfolgten Akteneinsicht unabhängig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0099982Dokumentnummer
JJR_19750411_OGH0002_0110OS00016_7500000_001