Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 1.Mai 1944 geborene Kellner Walter A 1./ des Verbrechens der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang nach §§ 83 Abs 1, 86 StGB. und 2./ des Vergehens nach § 36 Abs 1 lit a WaffenG. schuldig erkannt. Inhaltlich des Schuldspruchs hat er in Wien zu 1./ am 26.Mai 1979 den Johann B durch einen Schuß aus einer Pistole der Marke FN, Nr. 532965, Kaliber 7,65 mm vorsätzlich am Körper verletzt, wobei die Tat den Tod des Geschädigten zur Folge h... mehr lesen...
Norm: StPO §271StPO §284 Abs4 B
Rechtssatz: Solange das Hauptverhandlungsprotokoll nicht fertiggestellt ist, darf die Urteilsabschrift nicht zugestellt werden (SSt 9/58) - beschlussmäßiger Auftrag an das Erstgericht, das Urteil neuerlich zuzustellen. Entscheidungstexte 13 Os 73/81 Entscheidungstext OGH 26.05.1981 13 Os 73/81 10 ... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...
Gründe: I./ Aus den Akten 18 Vr 624/79 des Landesgerichtes für Strafsachen Graz ergibt sich folgender Sachverhalt: Über die am 5.August 1937 geborene Geschäftsfrau Liselotte A, gegen die nach ihrer Festnahme am 17.Mai 1979, 14 Uhr, wegen des Verdachtes der Verbrechen des Diebstahls nach §§ 127 Abs 1 und Abs 2 Z 1, 128 Abs 2 StGB in Verbindung mit § 12 StGB und der Hehlerei nach § 164 Abs 1 Z 1 und Abs 3 StGB die Voruntersuchung eingeleitet worden war, wurde mit dem Beschluß des Land... mehr lesen...
Norm: StPO §101StPO §195StPO §271
Rechtssatz: Über die Haftprüfungsverhandlung ist ein Protokoll aufzunehmen. Entscheidungstexte 10 Os 114/79 Entscheidungstext OGH 12.09.1979 10 Os 114/79 Veröff: SSt 50/50 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0097512 Dokumentnummer JJR_19790912... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 8. April 1943 geborene Installateur Rudolf A der Vergehen der Veruntreuung nach dem § 133 Abs 1 und Abs 2, 1. Fall, StGB, des Diebstahls nach dem § 127 Abs 1 StGB, der Urkundenfälschung nach dem § 223 Abs 2 StGB, der mittelbaren unrichtigen Beurkundung nach dem § 228 Abs 1 StGB, der Täuschung nach dem § 108 Abs 1 StGB und des Gebrauches fremder Ausweise nach dem § 231 Abs 1 StGB, der am 27. Juni 1958 geborene Hilfsarbeiter Karl C de... mehr lesen...
Norm: StPO §45 Abs2StPO §271
Rechtssatz: Kein Recht des Angeklagten auf Zustellung einer Abschrift des Hauptverhandlungs-Protokolls. Entscheidungstexte 11 Os 58/79 Entscheidungstext OGH 04.09.1979 11 Os 58/79 9 Os 132/85 Entscheidungstext OGH 25.06.1986 9 Os 132/85 Beisatz: Daher keine Nichtigkeit nach § 345 Abs 1 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde u.a. der am 17.Juni 1946 geborene, zuletzt als Hilfsarbeiter tätig gewesene Rudolf A der Vergehen der Förderung gewerbsmäßiger Unzucht nach dem § 215 StGB (Punkt A/1. des Urteilssatzes), der Zuhälterei nach dem § 216 StGB (Punkt A/2.), der Nötigung nach dem § 105 Abs 1 StGB (Punkt A/3. und C/1.) und der falschen Beweisaussage vor einer Verwaltungsbehörde als Beteiligter nach den §§ 12, 289 StGB (Punkt C/2.) schuldig erkannt und zu einer Fre... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Gerhard A des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z. 2 und Abs. 3 (letzter Fall) StGB. schuldig erkannt. Darnach liegt ihm zur Last, am 8.Jänner 1977 in Wien einen von den gesondert verfolgten Johann B und Eva C durch Einbruch gestohlenen Radiorecorder im Wert von 900 S gekauft zu haben, wobei ihm bekannt war, daß die Sache aus einem Einbruchsdiebstahl stammte. Rechtliche Beurteilung Der auf die Z. 4, 5, 9 lit... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 9. Juni 1946 geborene Angestellte Herbert A und seine Gattin, die am 28. September 1946 geborene Kassierin Christa A, a) des Verbrechens des schweren Betruges nach den § 146, 147 Abs. 1 Z 1 und Abs. 3 StGB (ersterer in den Fällen Punkt I l, 2 und 3 des Spruches, letztere laut Punkt II des Spruches als Beteiligte im Sinne des § 12 StGB in den Fakten I l und 2), b) des Vergehens der fahrlässigen Krida nach dem § 159 A... mehr lesen...
Norm: StPO §271
Rechtssatz: Mit Nichtigkeit ist nur bedroht, wenn überhaupt kein Protokoll geführt wird oder dieses nicht vom Vorsitzenden und Schriftführer unterfertigt ist. Entscheidungstexte 12 Os 56/77 Entscheidungstext OGH 10.10.1977 12 Os 56/77 Veröff: EvBl 1978/49 S 134 = SSt 48/74 = RZ 1977/138 S 265 9 Os 157/79 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: StPO §271
Rechtssatz: Nur im Fall des Abs 4 des § 271 StPO sind die in der Hauptverhandlung angeordneten Notizen dem Protokoll anzuschließen. Entscheidungstexte 12 Os 56/77 Entscheidungstext OGH 10.10.1977 12 Os 56/77 Veröff: SSt 48/74 = EvBl 1978/49 S 134 = RZ 1977/138 S 265 12 Os 45/79 Entscheidungstext OGH 10.05.... mehr lesen...
Norm: StPO §271
Rechtssatz: Über den Protokollsberichtigungsantrag entscheidet der Vorsitzende. Entscheidungstexte 11 Os 152/76 Entscheidungstext OGH 05.11.1976 11 Os 152/76 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0098669 Dokumentnummer JJR_19761105_OGH0002_0110OS00152_7600000_002 mehr lesen...
Norm: StPO §271
Rechtssatz: Ergänzungen der in der Regel (Ausnahme: Abs 4) nicht wörtlichen Notizen des Schriftführers, denen nicht die Bedeutung einer Urschrift zukommt, bei Abfassung und Fertigstellung des Protokolls sind durch den Vorsitzenden ohneweiters zulässig. Entscheidungstexte 11 Os 152/76 Entscheidungstext OGH 05.11.1976 11 Os 152/76 ... mehr lesen...
Norm: StPO §271
Rechtssatz: Das Hauptverhandlungsprotokoll gilt für das Rechtsmittelgericht in jener Fassung, in der es vom Vorsitzenden und vom Schriftführer unterfertigt wurde. Entscheidungstexte 13 Os 43/75 Entscheidungstext OGH 13.06.1975 13 Os 43/75 9 Os 46/80 Entscheidungstext OGH 15.04.1980 9 Os 46/80 ... mehr lesen...
Norm: StPO §271
Rechtssatz: Wurde eine Protokollberichtigung nicht beantragt oder ein darauf abzielender Antrag abgewiesen, so ist für das Rechtsmittelgericht das Protokoll in jener Fassung maßgebend, in der es der Vorsitzende und der Schriftführer unterfertigen. Entscheidungstexte 9 Os 140/74 Entscheidungstext OGH 22.01.1975 9 Os 140/74 12 Os ... mehr lesen...
Norm: StPO §271StPO §271 Abs1 Z3
Rechtssatz: Das Gesetz schreibt bei sonstiger Nichtigkeit weder die Einhaltung einer bestimmten Form bei der Abfassung des Hauptverhandlungsprotokolls vor (Resumee - statt Simultanprotokoll) noch steht der Inhalt des Protokolls unter Nichtigkeitssanktion. Entscheidungstexte 9 Os 140/74 Entscheidungstext OGH 22.01.1975 9 Os 140/74 ... mehr lesen...
Norm: StPO §271StPO §281 Abs1 Z3
Rechtssatz: Gemäß dem § 281 Abs 1 Z 3 StPO bewirkt zwar die Verletzung der Vorschrift des § 271 StPO die Nichtigkeit des Urteils. Der erste Satz des § 271 Abs 1 StPO stellt aber klar, daß nur die Unterlassung der Aufnahme eines Protokolls über die Hauptverhandlung mit Nichtigkeit bedroht ist. Die Bezeichnung der Reinschrift des Protokolls als Übertragung aus dem Stenogramm ist im Gesetz nicht vorgeschrieben. Die... mehr lesen...
Norm: Geo §595 Abs1StPO §271StPO §458 Abs2
Rechtssatz: Wenn die Hauptverhandlung und das Urteil zu Recht nur durch einen gemäß dem § 458 Abs 2 StPO aufgenommenen Vermerk beurkundet wurden, ist auch bei späterer Notwendigkeit einer Urteilsausfertigung im Sinne des § 595 Abs 1 Geo die Abfassung eines Protokolls über die Hauptverhandlung nach dem Gesetz und der Geo nicht geboten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §271StPO §281 Z3
Rechtssatz: Fehlen einer Unterschrift und Abweisung eines Protokollberichtigungsantrages begründen keine Nichtigkeit nach § 281 Z 3 StPO. Entscheidungstexte 9 Os 164/68 Entscheidungstext OGH 14.12.1970 9 Os 164/68 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0098668 Do... mehr lesen...
Norm: StPO §271
Rechtssatz: Gegen eine abgelehnte Protokollsberichtigung ist ein Rechtsmittel nicht zulässig (EvBl 1948/243 ua). Entscheidungstexte 12 Os 127/70 Entscheidungstext OGH 01.07.1970 12 Os 127/70 Veröff: SSt 41/39 12 Os 213/72 Entscheidungstext OGH 11.01.1973 12 Os 213/72 Veröff: RZ 1973/97 S 68 ... mehr lesen...
Norm: StPO §271
Rechtssatz: Solange das Hauptverhandlungsprotokoll nicht berichtigt ist, macht es vollen Beweis über die Vorgänge in der Hauptverhandlung. Entscheidungstexte 10 Os 1/67 Entscheidungstext OGH 14.07.1967 10 Os 1/67 9 Os 54/70 Entscheidungstext OGH 26.05.1970 9 Os 54/70 Vgl ... mehr lesen...
Norm: StPO §199 Abs2StPO §271
Rechtssatz: Auf Protokollsberichtigungsanträge, die sich als Rechtsmißbrauch darstellen, braucht das Rechtsmittelgericht nicht Rücksicht zu nehmen. Entscheidungstexte 11 Os 138/66 Entscheidungstext OGH 06.07.1967 11 Os 138/66 Veröff: SSt 38/43 = JBl 1968,531 = RZ 1968,51 European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Norm: StPO §271StPO §467 Abs4
Rechtssatz: Protokollierung der vom Richter erteilten Rechtsmittelbelehrung und der Rechtsmittelanmeldung des Angeklagten. Entscheidungstexte 9 Os 51/66 Entscheidungstext OGH 29.12.1966 9 Os 51/66 Veröff: EvBl 1967/299 S 411 13 Os 8/75 Entscheidungstext OGH 28.01.1975 13 Os 8/75 Vgl au... mehr lesen...
Norm: StPO §271 Z4 B
Rechtssatz: Werden Beweisanträge ohne sachlichen Grund erst so spät gestellt, daß ihre nunmehrige Durchführung eine Vertagung der Hauptverhandlung nötig machen würde, so können sie, soweit das Gericht nicht ihre Durchführung im Interesse der Erforschung der materiellen Wahrheit für nötig erachtet, wegen offenbarer Verschleppungsabsicht abgewiesen werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §271 Z4 B
Rechtssatz: Werden Beweisanträge ohne sachlichen Grund erst so spät gestellt, daß ihre nunmehrige Durchführung eine Vertagung der Hauptverhandlung nötig machen würde, so können sie, soweit das Gericht nicht ihre Durchführung im Interesse der Erforschung der materiellen Wahrheit für nötig erachtet, wegen offenbarer Verschleppungsabsicht abgewiesen werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §271
Rechtssatz: Eine Berichtigung des Hauptverhandlungsprotokolles ist nur bis zur Entscheidung der Rechtsmittelinstanz möglich. Entscheidungstexte 8 Os 188/61 Entscheidungstext OGH 11.12.1961 8 Os 188/61 Veröff: SSt XXXII/108 = EvBl 1962/341 S 412 12 Os 80/73 Entscheidungstext OGH 02.10.1973 12 Os 80/73 ... mehr lesen...
Norm: StPO §271StPO §281 Abs1 Z3
Rechtssatz: Der OGH hat bei Prüfung der Vorgänge in der Hauptverhandlung vom Inhalt des Hauptverhandlungsprotokolles in der ihm vorliegenden Fassung auszugehen. Er kann jedoch gemäß § 6 StPNov 1877 Aufklärungen darüber einholen, ob diese Fassung den tatsächlichen Vorgängen entspricht. Entscheidungstexte 8 Os 85/59 Entscheidungstext OGH 14.04.1959 8 Os 8... mehr lesen...
Norm: StPO §271StPO §470 Z1StPO §89 Abs1 A
Rechtssatz: Das Hauptverhandlungsprotokoll ist kein Resumeeprotokoll und muss insbesondere sämtliche Rechtsmittelerklärungen des Angeklagten möglichst wortgetreu enthalten. Entscheidungstexte 6 Os 267/57 Entscheidungstext OGH 08.08.1957 6 Os 267/57 Veröff: SSt XXVIII/60 = RZ 1957,163 8 O... mehr lesen...
Norm: StPO §33 AStPO §34 AStPO §45 Abs2StPO §271StPO §285
Rechtssatz: Dem Verteidiger steht kein Recht auf Akteneinsicht in das Croquis der Generalprokuratur zu (vgl auch 5 Os 878/55 = RZ 1956,27). Entscheidungstexte 5 Os 658/56 Entscheidungstext OGH 06.03.1957 5 Os 658/56 7 Os 294/60 Entscheidungstext OGH 27.10.1961 7 O... mehr lesen...