Norm
StPO §271Rechtssatz
Wurde eine Protokollberichtigung nicht beantragt oder ein darauf abzielender Antrag abgewiesen, so ist für das Rechtsmittelgericht das Protokoll in jener Fassung maßgebend, in der es der Vorsitzende und der Schriftführer unterfertigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0098679Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
02.08.2022