Norm
StPO §271Rechtssatz
Mit Nichtigkeit ist nur bedroht, wenn überhaupt kein Protokoll geführt wird oder dieses nicht vom Vorsitzenden und Schriftführer unterfertigt ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0099029Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.12.2020