Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird im wesentlichen vorgebracht, daß der (damals 18-jährige) Beschwerdeführer und seine beiden (gleichaltrigen) Schulfreunde E H und T K am 22. März 1989 nach Mitternacht, nachdem sie bei einem in der Nähe der elterlichen Wohnung in Wien 22 gelegenen Ziegelteich Fußball gespielt hatten, von zwei Sicherheitswachebeamten angehalten und verdächtigt worden seien, die Seitenscheibe eines abgestellten Personenkraftw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird im wesentlichen vorgebracht, daß der (damals 18-jährige) Beschwerdeführer und seine beiden (gleichaltrigen) Schulfreunde E H und T K am 22. März 1989 nach Mitternacht, nachdem sie bei einem in der Nähe der elterlichen Wohnung in Wien 22 gelegenen Ziegelteich Fußball gespielt hatten, von zwei Sicherheitswachebeamten angehalten und verdächtigt worden seien, die Seitenscheibe eines abgestellten Personenkraftw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird im wesentlichen vorgebracht, daß der (damals 18-jährige) Beschwerdeführer und seine beiden (gleichaltrigen) Schulfreunde E H und T K am 22. März 1989 nach Mitternacht, nachdem sie bei einem in der Nähe der elterlichen Wohnung in Wien 22 gelegenen Ziegelteich Fußball gespielt hatten, von zwei Sicherheitswachebeamten angehalten und verdächtigt worden seien, die Seitenscheibe eines abgestellten Personenkraftw... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / MißhandlungStGG Art8EMRK Art3PersFrSchG §4StPO §175 Abs1 Z1StPO §175 Abs1 Z3StPO §177 Abs1 Z1StPO §177 Abs1 Z2
Leitsatz: Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit durch Festnahme
ohne richterlichen Haftbefehl; unvertretbare Annahme eines
Einbruchdiebstahls;... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / MißhandlungStGG Art8EMRK Art3PersFrSchG §4StPO §175 Abs1 Z1StPO §175 Abs1 Z3StPO §177 Abs1 Z1StPO §177 Abs1 Z2
Leitsatz: Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit durch Festnahme
ohne richterlichen Haftbefehl; unvertretbare Annahme eines
Einbruchdiebstahls;... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / MißhandlungStGG Art8EMRK Art3PersFrSchG §4StPO §175 Abs1 Z1StPO §175 Abs1 Z3StPO §177 Abs1 Z1StPO §177 Abs1 Z2
Leitsatz: Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit durch Festnahme
ohne richterlichen Haftbefehl; unvertretbare Annahme eines
Einbruchdiebstahls;... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 (idF vor der B-VG-Novelle 1988, BGBl. 685/1988) gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof begehrt die Beschwerdeführerin die kostenpflichtige Feststellung, sie sei durch die am 19. Oktober 1990 um ca. 10.00 Uhr erfolgte Festnahme in ihrer Wohnung in Wien durch Organe der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich und durch ihre bis 20. Oktober 1990, ca. 14.30 Uhr, dauernde Anhaltung ohne richterlichen Haftbefehl i... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: StGG Art8PersFrSchG §4StPO §175 Abs1 Z3StPO §177 Abs1 Z2
Leitsatz: Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit durch Festnahme und
Anhaltung der Beschwerdeführerin ohne richterlichen Haftbefehl;
Kontaktaufnahme der mit Funkgeräten ausgerüsteten Beamten mit dem
Gericht möglich
Rechtssatz: Die Beschwerdeführerin mußte nach de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 (idF vor der B-VG-Novelle 1988, BGBl. 685/1988) gestützten Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof begehrt die Beschwerdeführerin die kostenpflichtige Feststellung, sie sei durch die am 19. Oktober 1990 um ca. 10.00 Uhr erfolgte Festnahme in ihrer Wohnung in Wien durch Organe der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich und durch ihre bis 20. Oktober 1990, ca. 14.30 Uhr, dauernde Anhaltung ohne richterlichen Haftbefehl i... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: StGG Art8PersFrSchG §4StPO §175 Abs1 Z3StPO §177 Abs1 Z2
Leitsatz: Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit durch Festnahme und
Anhaltung der Beschwerdeführerin ohne richterlichen Haftbefehl;
Kontaktaufnahme der mit Funkgeräten ausgerüsteten Beamten mit dem
Gericht möglich
Rechtssatz: Die Beschwerdeführerin mußte nach de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: A. I.1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt der Beschwerdeführer - sinngemäß auf das Wesentliche zusammengefaßt - vor, daß er am 1. Juni 1989 im Zusammenhang mit einer Vernehmung durch Gendarmeriebeamte am Gendarmerieposten Lauterach ohne Vorliegen eines richterlichen Befehls festgenommen, weiter angehalten und nach Überstellung nach Dornbirn und weiterer Überstellung nach Bregenz erst am folgenden Tag entlassen worden sei. Er begehrt die Festst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: A. I.1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt der Beschwerdeführer - sinngemäß auf das Wesentliche zusammengefaßt - vor, daß er am 1. Juni 1989 im Zusammenhang mit einer Vernehmung durch Gendarmeriebeamte am Gendarmerieposten Lauterach ohne Vorliegen eines richterlichen Befehls festgenommen, weiter angehalten und nach Überstellung nach Dornbirn und weiterer Überstellung nach Bregenz erst am folgenden Tag entlassen worden sei. Er begehrt die Festst... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbPersFrSchG §4StPO §175 Abs1 Z2 bis Z4StPO §177 Abs1
Leitsatz: Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit durch Festnahme und
Anhaltung des Beschwerdeführers; keine Gefahr im Verzug; Einholung
eines richterlichen Haftbefehls durch unverzügliche Herstellung
einer fernmündl... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / GerichtsaktB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbPersFrSchG §4StPO §175 Abs1 Z2 bis Z4StPO §177 Abs1
Leitsatz: Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit durch Festnahme und
Anhaltung des Beschwerdeführers; keine Gefahr im Verzug; Einholung
eines richterlichen Haftbefehls durch unverzügliche Herstellung
einer fernmündl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, Organe der Bundespolizeidirektion Wien seien am 21. November 1990 um ca. 3.00 Uhr morgens in der Wohnung des Lebensgefährten der Beschwerdeführerin in 1120 Wien, Hetzendorfer Straße ... erschienen und hätten die Beschwerdeführerin und ihren Lebensgefährten festgenommen. Hinsichtlich der Person der Beschwerdeführerin habe weder ein gerichtlicher Haftbefehl noch ein Tatverdacht bestanden, die Fe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wird vorgebracht, Organe der Bundespolizeidirektion Wien seien am 21. November 1990 um ca. 3.00 Uhr morgens in der Wohnung des Lebensgefährten der Beschwerdeführerin in 1120 Wien, Hetzendorfer Straße ... erschienen und hätten die Beschwerdeführerin und ihren Lebensgefährten festgenommen. Hinsichtlich der Person der Beschwerdeführerin habe weder ein gerichtlicher Haftbefehl noch ein Tatverdacht bestanden, die Fe... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: StGG Art8PersFrSchG §4SuchtgiftG §12StPO §175 Abs1 Z1
Leitsatz: Keine Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit durch Festnahme
und Anhaltung; vertretbare Annahme einer Übertretung des
Suchtgiftgesetzes
Rechtssatz: Die Beamten konnten mit Recht annehmen, daß sich die Beschwerdeführerin nicht zufällig und nicht nur kurzfri... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: StGG Art8PersFrSchG §4SuchtgiftG §12StPO §175 Abs1 Z1
Leitsatz: Keine Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit durch Festnahme
und Anhaltung; vertretbare Annahme einer Übertretung des
Suchtgiftgesetzes
Rechtssatz: Die Beamten konnten mit Recht annehmen, daß sich die Beschwerdeführerin nicht zufällig und nicht nur kurzfri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. M S begehrt in seiner an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde gemäß Art144 Abs1 B-VG der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, er sei dadurch, daß ihn Organe der Bundespolizeidirektion Wien am 27. Mai 1990, 21 Uhr, festnahmen und bis 15 Uhr des darauffolgenden Tages in Haft hielten, demnach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf persö... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. M S begehrt in seiner an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde gemäß Art144 Abs1 B-VG der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, er sei dadurch, daß ihn Organe der Bundespolizeidirektion Wien am 27. Mai 1990, 21 Uhr, festnahmen und bis 15 Uhr des darauffolgenden Tages in Haft hielten, demnach durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf persö... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: StGG Art8PersFrSchG §4StPO §175 Abs1 Z4StPO §177 Abs1 Z2
Leitsatz: Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit durch Festnahme und
Anhaltung des Beschwerdeführers wegen Wiederholungsgefahr; Einholung
eines richterlichen Haftbefehls durch Herstellung einer
fernmündlichen Verbindung mit dem Untersuchungsrichter möglich
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: StGG Art8PersFrSchG §4StPO §175 Abs1 Z4StPO §177 Abs1 Z2
Leitsatz: Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit durch Festnahme und
Anhaltung des Beschwerdeführers wegen Wiederholungsgefahr; Einholung
eines richterlichen Haftbefehls durch Herstellung einer
fernmündlichen Verbindung mit dem Untersuchungsrichter möglich
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8StGG Art9MRK Art3StPO §141 Abs1StPO §141 Abs2StPO §175 Abs1 Z3
Leitsatz: Verletzung des Beschwerdeführers im Recht auf persönliche Freiheit
durch Festnahme und Anhaltung; keine Verdunkelungsgefahr; Verletzung
des H... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbStGG Art8StGG Art9MRK Art3StPO §141 Abs1StPO §141 Abs2StPO §175 Abs1 Z3
Leitsatz: Verletzung des Beschwerdeführers im Recht auf persönliche Freiheit
durch Festnahme und Anhaltung; keine Verdunkelungsgefahr; Verletzung
des H... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Der Beschwerdeführer begehrt in seiner an den Verfassungsgerichtshof gerichteten, auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, er sei am 10. Juni 1990 in Linz dadurch, daß er durch Sicherheitswachebeamte der dortigen Bundespolizeidirektion festgenommen und zwei Stunden angehalten wurde, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit (Art8 StGG, Art5 MRK) verletzt worden. 1.1.2. Die - durch die... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art90 Abs2 StGG Art8 MRK Art6 Abs2 StPO §175 Abs1 Z3
Leitsatz: Verletzung des Beschwerdeführers im Recht auf persönliche Freiheit
durch Festnahme und Anhaltung; kein Vorliegen des Haftgrundes der
Verdunkelungsgefahr; Unschuldsvermutung; keine Pflicht des
Verdächtigen zum Nachweis seiner Unschuld; Verbot einer Verpflichtung
des Beschuldigten zur Lieferu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. S M begehrt in ihrer an den Verfassungsgerichtshof gerichteten Beschwerde gemäß Art144 Abs1 B-VG der Sache nach die kostenpflichtige Feststellung, sie sei in Wien durch Amtshandlungen von Organen der Bundespolizeidirektion Schwechat, nämlich ihre Festnahme am 8. Februar 1990, um ca. 19.45 Uhr und ihre Anhaltung in Haft bis zum 9. Februar 1990, ca. 15.00 Uhr im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit nach Art8 StGG verletzt wor... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: StGG Art8 SuchtgiftG §12 StPO §175 Abs1 Z3
Leitsatz: Verletzung der Beschwerdeführerin im Recht auf persönliche Freiheit
durch Festnahme und Anhaltung; kein hinreichender Verdacht auf
Rauschgiftschmuggel; keine Verdunkelungsgefahr
Rechtssatz: Selbst wenn die Beschwerdeführerin nach anfänglich widersprüchlichen Angaben einen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In seiner auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde erachtet sich der Beschwerdeführer durch seine am 24. November 1989 um ca. 0.05 Uhr durch Organe der Bundespolizeidirektion Wien ohne Vorliegen eines richterlichen Haftbefehles vorgenommene Festnahme und nachfolgende Anhaltung am Bezirkspolizeikommissariat Simmering bis 15.45 Uhr dieses Tages im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt. Der Beschwerdeführer beantragt, der... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: StGG Art8 StPO §175 Abs1 Z1 StPO §177 Abs1 Z1 StPO §177 Abs2
Leitsatz: Keine Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit durch Festnahme
und Anhaltung des Beschwerdeführers; vertretbare Annahme des
Vorliegens eines Autodiebstahls; Dauer der Anhaltung ebenfalls
gerechtfertigt
Rechtssatz: In Anbetracht der gesamten Situation,... mehr lesen...