Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Erkenntnis vom 23.08.2017 entschieden: Gemäß § 22a Abs. 3 BFA-VG idgF iVm § 76 Abs. 2 Z 1 FPG idgF iVm § 76 Abs. 3 FPG idgF wird festgestellt, dass die für die Fortsetzung der Schubhaft maßgeblichen Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Entscheidung vorliegen. Das Bundesverwaltungsgericht ist in diesem Erkenntnis von nachstehendem Verfahrensgang und entscheidungswesentlichem Sachverhalt sowie nachfolgender Bewe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Erkenntnis vom 23.08.2017 entschieden: Gemäß § 22a Abs. 3 BFA-VG idgF iVm § 76 Abs. 2 Z 1 FPG idgF iVm § 76 Abs. 3 FPG idgF wird festgestellt, dass die für die Fortsetzung der Schubhaft maßgeblichen Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Entscheidung vorliegen. Das Bundesverwaltungsgericht ist in diesem Erkenntnis von nachstehendem Verfahrensgang und entscheidungswesentlichem Sachverhalt sowie nachfolgender Bewe... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF), stellte im Bundesgebiet erstmals am 15.01.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz, wobei er angab, tunesischer Staatsangehöriger zu sein. Als Fluchtgrund brachte er wirtschaftliche
Gründe: vor. Der erste Antrag auf internationalen Schutz des BF wurde mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: Bundesamt)vom 21.05.2015 rechtskräftig negativ entschieden. Am 18.03.201... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (in Folge: BF) befindet sich vermutlich seit 24.06.2015 im Bundesgebiet. Der BF hat am selben Tag einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 13.12.2016, Zl. 13.12.2016, Zl. 1075025300-150733005, wurde sowohl der Antrag des BF auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Absatz 1 iVm § 2 Absatz 1 Zi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Am 16.08.2017 wurde der Verwaltungsbehörde bekannt, dass der in Strafhaft angehaltene Beschwerdeführer mit 04.09.2017 gemäß § 46 StGB bedingt aus einer Freiheitsstrafe entlassen wird. Mit Schreiben der Verwaltungsbehörde vom 20.08.2017, Zahl: 1102267210-170956136, wurde dem Beschwerdeführer das gesetzlich normierte Parteiengehör zuteil, indem er in Kenntnis gesetzt wurden, dass beabsichtigt ist, über ihn nach Haftentlassung am 04.09.2017 die Sc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Am 16.08.2017 wurde der Verwaltungsbehörde bekannt, dass der in Strafhaft angehaltene Beschwerdeführer mit 04.09.2017 gemäß § 46 StGB bedingt aus einer Freiheitsstrafe entlassen wird. Mit Schreiben der Verwaltungsbehörde vom 20.08.2017, Zahl: 1102267210-170956136, wurde dem Beschwerdeführer das gesetzlich normierte Parteiengehör zuteil, indem er in Kenntnis gesetzt wurden, dass beabsichtigt ist, über ihn nach Haftentlassung am 04.09.2017 die Sc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Am 16.08.2017 wurde der Verwaltungsbehörde bekannt, dass der in Strafhaft angehaltene Beschwerdeführer mit 04.09.2017 gemäß § 46 StGB bedingt aus einer Freiheitsstrafe entlassen wird. Mit Schreiben der Verwaltungsbehörde vom 20.08.2017, Zahl: 1102267210-170956136, wurde dem Beschwerdeführer das gesetzlich normierte Parteiengehör zuteil, indem er in Kenntnis gesetzt wurden, dass beabsichtigt ist, über ihn nach Haftentlassung am 04.09.2017 die Sc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Am 16.08.2017 wurde der Verwaltungsbehörde bekannt, dass der in Strafhaft angehaltene Beschwerdeführer mit 04.09.2017 gemäß § 46 StGB bedingt aus einer Freiheitsstrafe entlassen wird. Mit Schreiben der Verwaltungsbehörde vom 20.08.2017, Zahl: 1102267210-170956136, wurde dem Beschwerdeführer das gesetzlich normierte Parteiengehör zuteil, indem er in Kenntnis gesetzt wurden, dass beabsichtigt ist, über ihn nach Haftentlassung am 04.09.2017 die Sc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Die Beschwerdeführerin (in weiterer Folge kurz "BF" genannt), eine Staatsangehörige aus China, reiste zu einem unbekannten Zeitpunkt in das österreichische Bundesgebiet ein. Sie wurde am 30.09.2017 im Rahmen einer finanzpolizeilichen Kontrolle aufgegriffen und in Folge festgenommen. In weiterer Folge wurde die BF in Schubhaft genommen, ohne diesbezüglich einvernommen worden zu sein. 2. Mit dem oben im
Spruch: angeführten... mehr lesen...