Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF), ein am XXXX geborener Staatsangehöriger von Bosnien und Herzegowina, hält sich seit XXXX 2010 im Wesentlichen kontinuierlich im Bundesgebiet auf. Ihm wurden wiederholt Aufenthaltstitel erteilt, und zwar zunächst am XXXX .2010 eine für ein Jahr gültige „Niederlassungsbewilligung“, danach Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“. Seit XXXX 2017 verfügt er über einen Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt... mehr lesen...
Begründung: Mit dem Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom XXXX 2022, Zl. XXXX , wurde gegen den Antragsteller (ASt), einen volljährigen Staatsangehörigen Serbiens, eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs 5 FPG iVm § 9 BFA-VG erlassen, die Zulässigkeit der Abschiebung nach Serbien festgestellt, keine Frist für die freiwillige Ausreise festgelegt, einer Beschwerde die aufschiebende Wirkung aberkannt und gemäß § 53 Abs 1 iVm Abs 3 Z 5 FPG ein unbefristetes Einre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Niederösterreich, vom 01.12.2023 wurde gegen den Beschwerdeführer gemäß § 52 Abs. 5 FPG iVm. § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass seine Abschiebung gemäß § 46 FPG nach Bosnien und Herzegowina zulässig ist (Spruchpunkt II.), gegen den Beschwerdeführer gemäß § 53 Abs. 1 i... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin reiste im März 2010 nach Österreich ein. Zuletzt wurde ihr der Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt EU“ erteilt. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenrecht und Asyl (Bundesamt) vom 2. 9. 2024, Zl IFA-Zahl/Verfahrenszahl: 549139305/190195784, wurde gegen die Beschwerdeführerin eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 5 FPG erlassen (Spruchpunkt I), wobei gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt wurde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (i.d.F. „BF“), ein türkischer Staatsbürger, reiste im Alter von circa acht Jahren nach Österreich ein und lebt seither mit Unterbrechungen im Bundesgebiet. 2. Seit 22.09.2015 verfügt der BF über den Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt EU“, erteilt vom Magistrat der Stadt XXXX , zuvor hielt er sich aufgrund eines Niederlassungsnachweises in Österreich auf. 2. Seit 22.09.2015 verfügt der BF... mehr lesen...
Entscheidungsdatum 22.09.2024 Norm: AsylG 2005 §10 Abs2 AsylG 2005 §57 BFA-VG §18 Abs2 Z1 BFA-VG §18 Abs2 Z3 BFA-VG §21 Abs7 BFA-VG §9 B-VG Art133 Abs4 EMRK Art8 FPG §46 FPG §50 FPG §52 FPG §52 Abs1 Z1 FPG §52 Abs5 FPG §52 Abs9 FPG §53 Abs1 FPG §53 Abs3 Z6 FPG §55 Abs4 StGB §146 StGB §147 Abs1 Z1 StGB §147 Abs2 StGB §148 VwGVG §24 Abs2 Z1 VwGVG §28 Abs1 VwGVG §28 Abs2 AsylG 2005 § 10 heute ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein serbischer Staatsangehöriger, ist in Österreich geboren und ist seitdem auf Basis von Aufenthaltstiteln nach dem NAG rechtmäßig in Österreich niedergelassen; derzeit verfügt der Beschwerdeführer über einen Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“. 2. Mit Schreiben vom 09.02.2021 ersuchte die zuständige Niederlassungsbehörde das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl gemäß § 28 Abs. 1 NAG um Bekan... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem in der Sprucheinleitung angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) wurde dem BF eine Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz gemäß § 57 AsylG nicht erteilt (Spruchpunkt I.), gemäß § 9 BFA-VG gegen den BF eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z. 1 PG erlassen (Spruchpunkt II.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass die Abschiebung des BF gemäß § 46 FPG... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) vom 16.10.2023, Zl. XXXX , wurde dem kosovarischen Staatsangehörigen XXXX (im Folgenden Beschwerdeführer oder kurz BF) ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG nicht erteilt (Spruchpunkt I.) und gemäß § 9 BFA-VG gegen ihn eine Rückkehrentscheidung gemäß 52 Abs. 5 FPG erlassen (Spruchpunkt II.) Gemä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF), ein türkischer Staatsangehöriger, reiste im Alter von 13 Jahren im Wege der Familienzusammenführung legal in das Bundesgebiet ein. Er verfügt über einen unbefristeten Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt EU“. Zuletzt wurde ihm am 28.10.2019 vom Magistrat der Stadt Wien ein entsprechendes Dokument mit Gültigkeit bis 28.10.2024 ausgefolgt. 2. Mit Schreiben der Staatsanwaltschaft vom 04.08... mehr lesen...
Entscheidungsdatum 03.07.2024 Norm: AsylG 2005 §10 Abs2 AsylG 2005 §57 BFA-VG §9 B-VG Art133 Abs4 EMRK Art8 FPG §114 Abs1 FPG §114 Abs3 FPG §114 Abs4 FPG §46 FPG §50 FPG §52 FPG §52 Abs5 FPG §52 Abs9 FPG §53 Abs1 FPG §53 Abs3 Z5 FPG §55 Abs2 VwGVG §24 Abs1 VwGVG §28 Abs1 VwGVG §28 Abs2 AsylG 2005 § 10 heute AsylG 2005 § 10 gültig von 01.11.2017... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (i.d.F. „BF“), ein türkischer Staatsangehöriger, ist in Österreich geboren und mit Ausnahme einer kurzen Unterbrechung vom 23.11.2016 bis 28.11.2016 durchgehend in Österreich behördlich gemeldet. Der BF verfügte zuletzt über einen Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt EU“ mit Gültigkeit bis zum 14.02.2022. 2. Mit Urteil des Bezirksgerichts XXXX vom 07.02.2017, GZ: XXXX , wurde der BF wegen d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang römisch eins. Verfahrenshergang Mit verfahrensgegenständlichem Bescheid hat das Bundesamt entschieden, dass die anwaltlich vertretene beschwerdeführende Partei [bP], ein türkischer Staatsangehöriger, ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gem. § 57 AsylG nicht erteilt wurde (I.), gem. § 52 Abs 5 FPG eine Rückkehrentscheidung erlassen (II.), gem. § 52 Abs 9 FPG iVm § 46 FPG festgestellt wurde, dass die Abschiebung in d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) legte dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die Beschwerde vom 07.05.2024 gegen den oben angeführten Bescheid vor. Damit wurde eine Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz nicht erteilt (Spruchpunkt I.), gegen den Beschwerdeführer eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt II.), die Zulässigkeit der Abschiebung nach Serbien festgestellt (Spruchpunkt III.), ein siebenjähriges Einreiseverbot erlass... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (nachfolgend als BF bezeichnet), der im Jahr 1993 nach Österreich einreiste, ist seit 2010 im Besitze eines Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt EU“. Am XXXX 02.2020 wurde vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in weiterer Folge BFA oder belangte Behörde) ein Verfahren zur Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme eingeleitet, die im Umstand gründete, dass über den BF ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem im
Spruch: bezeichneten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 11.04.2024 wurde gemäß § 52 Abs 5 FPG gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt I.), festgestellt, dass die Abschiebung des BF nach Serbien zulässig ist (II.), gemäß § 53 Abs. 1 iVm, Abs 3 Z 1 FPG ein auf die Dauer von 10 Jahren befristetes Einreisever... mehr lesen...
1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 11.12.2020 wurde gegen den Beschwerdeführer (BF) eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 5 FPG iVm § 9 BFA-VG erlassen, gemäß § 53 Abs. 1 iVm Abs. 3 Z. 1 FPG ein auf die Dauer von zehn Jahren befristetes Einreiseverbot verhängt und gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass seine Abschiebung in die Türkei gemäß § 46 FPG zulässig ist, samt Nebenaussprüchen. 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl... mehr lesen...