Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang römisch eins. Verfahrenshergang Mit verfahrensgegenständlichem Bescheid hat das Bundesamt entschieden, dass die anwaltlich vertretene beschwerdeführende Partei [bP], ein türkischer Staatsangehöriger, ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gem. § 57 AsylG nicht erteilt wurde (I.), gem. § 52 Abs 5 FPG eine Rückkehrentscheidung erlassen (II.), gem. § 52 Abs 9 FPG iVm § 46 FPG festgestellt wurde, dass die Abschiebung in d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) legte dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die Beschwerde vom 07.05.2024 gegen den oben angeführten Bescheid vor. Damit wurde eine Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz nicht erteilt (Spruchpunkt I.), gegen den Beschwerdeführer eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt II.), die Zulässigkeit der Abschiebung nach Serbien festgestellt (Spruchpunkt III.), ein siebenjähriges Einreiseverbot erlass... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (nachfolgend als BF bezeichnet), der im Jahr 1993 nach Österreich einreiste, ist seit 2010 im Besitze eines Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt EU“. Am XXXX 02.2020 wurde vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in weiterer Folge BFA oder belangte Behörde) ein Verfahren zur Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme eingeleitet, die im Umstand gründete, dass über den BF ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem im
Spruch: bezeichneten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 11.04.2024 wurde gemäß § 52 Abs 5 FPG gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt I.), festgestellt, dass die Abschiebung des BF nach Serbien zulässig ist (II.), gemäß § 53 Abs. 1 iVm, Abs 3 Z 1 FPG ein auf die Dauer von 10 Jahren befristetes Einreisever... mehr lesen...