Begründung: Am 5. 8. 2002 übermittelte das Vermessungsamt V***** dem Erstgericht die Planurkunde GZ 127/93 vom 27. 9. 1993 zur Verbücherung nach §§ 15 ff LiegTeilG. Das Begleitschreiben bezog sich auf "die durch die Herstellung der Anlage H***** herbeigeführten Besitzänderungen"; außerdem wurde darin "gemäß § 16 LiegTeilG nach Maßgabe der tatsächlichen Verhältnisse bestätigt, dass es sich um eine Straßen-, und Wasserbauanlage handelt". Am 5. 8. 2002 übermittelte das Vermessungsam... mehr lesen...
Norm: LiegTeilG §15 ffLiegTeilG §21LiegTeilG §28
Rechtssatz: Ist nur eine der in § 15 ff LiegTeilG normierten Voraussetzungen für die Durchführung des vereinfachten Verfahrens nicht erfüllt, kann die Verbücherung der Rechtsänderungen nur nach den strikten Vorgaben des GBG erfolgen (§§ 21, 28 LiegTeilG). Entscheidungstexte 5 Ob 9/04s Entscheidungstext OGH 24.02.2004 5 Ob 9/04s ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Rekursgericht den amtswegig erlassenen Auftrag des Erstgerichters an die S***** AG, bei sonstiger Ordnungsstrafe in den eingangs angeführten bücherlichen Einlagen die Grundbuchsordnung herzustellen (konkret die Eintragung ihres Eigentums an den genannten Liegenschaften zu bewirken) über Rekurs der betroffenen Bank AG ersatzlos aufgehoben. Diese Entscheidung enthält den Ausspruch, daß der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 50.... mehr lesen...
Norm: LiegTeilG §28ProkG §1 Abs3
Rechtssatz: Der Finanzprokuratur kommt in einem Verfahren nach § 28 LiegTeilG mangels Antragslegitimation keine Rechtsmittellegitimation zu. Entscheidungstexte 5 Ob 366/97b Entscheidungstext OGH 30.09.1997 5 Ob 366/97b European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108663 ... mehr lesen...
Norm: GBG §136LiegTeilG §28
Rechtssatz: Für Personen, die zwar an der Ausübung des amtwegigen Verbücherungszwangs nach § 28 LiegTeilG interessiert sind, aber keinen Berichtigungsanspruch iSd § 136 GBG geltend machen können, kommt kein Rekursrecht in Betracht, wenn das Gericht die Einleitung eines Verfahrens nach § 28 LiegTeilG ablehnt oder ein solches Verfahren einstellt. Angefochten werden kann in einem Verfahren nach § 28 LiegTeilG überhaupt ... mehr lesen...
Norm: GBG §136LiegTeilG §28
Rechtssatz: Das in § 28 LiegTeilG vorgesehene Verfahren zur Herstellung der Grundbuchsordnung ist bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen von Amts wegen einzuleiten und durchzuführen. Ein Antragsrecht und damit eine Beteiligtenstellung von Personen, die ein Interesse daran haben, daß das Grundbuch die Rechtslage richtig und vollständig wiedergibt, sieht diese Gesetzesbestimmung nicht vor. Die Fälle eines subje... mehr lesen...
Begründung: Josef K*** (geboren 27. Juni 1913) vermachte seinem Sohn Josef K*** (geboren 25. Juni 1948) das Grundstück 1320 der EZ 859 KG Frauenkirchen durch Legat zunächst mit der Beschränkung, daß der Vermächtnisnehmer die Liegenschaft erst nach Erreichung des 24. Lebensjahres veräußern und belasten darf, wobei ein Belastungs- und Veräußerungsverbot zugunsten der Mutter des Legatars, Katharina K***, einverleibt werden sollte (Testament vom 8. Juni 1967). In der letztwilligen Ano... mehr lesen...
Begründung: Der am 14. September 1987 verstorbene Dr. Sepp L*** war Eigentümer der Liegenschaft EZ 86 und EZ 524 je KG Purgstall, auf denen das Belastungs- und Veräußerungsverbot für seine Ehefrau Mechtild L*** einverleibt war. Das Veräußerungs- und Belastungsverbot beruhte auf einem Vertrag zwischen den Ehegatten L*** vom 24. September 1986, in dem es unter anderem heißt: "II. Dr. Sepp L*** hat sein gesamtes Vermögen seiner Ehefrau Mechtild L*** durch Testament verschrieben.....D... mehr lesen...
Norm: Geo §461 Abs2LiegTeilG §28
Rechtssatz: § 461 Abs 2 Geo und der darin ausgedrückte allgemeine Grundsatz, daß der Aufwand an Zeit, Arbeit und Kosten nicht in einem mit der Bedeutung des Erfolgs nach den Maßstäben wirtschaftlicher Zumutbarkeit und rechtsstaatlicher Notwendigkeit unvertretbaren Mißverhältnis stehen soll, darf nur dann berücksichtigt werden, wenn er in den Grenzen der gesetzlichen Deckung ausgelegt wurde. Ein Grundstück von ei... mehr lesen...
Norm: LiegTeilG §28
Rechtssatz: Als säumige Partei ist der Erwerber anzusehen, dessen Eigentumsrecht an der Liegenschaft oder an ihren Teilen (Teilflächen, Trennstücke) nicht einverleibt wurde. Entscheidungstexte 5 Ob 29/84 Entscheidungstext OGH 29.05.1984 5 Ob 29/84 Veröff: NZ 1985,34 (Hofmeister, 37) European Case Law Identifie... mehr lesen...
Aus dem Akteninhalt geht hervor, daß Maria X. als Erbin nach ihrer Mutter im Jahre 1950 zur Hälfte Eigentümerin der Liegenschaft EZ. A. wurde. Eigentümerin der zweiten Hälfte der angeführten Liegenschaft wurde sie als Erbin nach ihrem Vater im Jahre 1954, jedoch mit der Verpflichtung (fideikommissarische Substitution), diese Liegenschaftshälfte ihren Schwestern Martha B. und Romana D. zu hinterlassen. Maria X. übergab die von ihrer Mutter ohne Einschränkung geerbte Liegenschaftshälfte... mehr lesen...
Der Oberste Gerichtshof stellte in Abänderung des rekursgerichtlichen Beschlusses den erstrichterlichen Beschluß wieder her. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Die am 20. Juli 1946 verstorbene Marie B. war im Zeitpunkt ihres Todes als Eigentümerin der Grundstücke Nr. ... der EZ. im Grundbuch eingetragen. Am 10. Dezember 1945 hatte sie mit ihrem Sohne Josef B. und dessen Ehegattin Anna einen notariellen Kauf- und Übergabsvertrag abgeschlossen, mit dem ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §97 A2GBG §94 Abs1 Z2 CLiegTeilG §28
Rechtssatz: § 104 Abs 3 AußStrG bezieht sich nur auf bewegliche Sachen. Bloßes Bucheigentum ist nicht abzuhandeln, doch sind die §§ 28 ff LiegTeilG anzuwenden. Erfolgt der Tod einer Person, gegen die sich die Eintragung richtet, nach Ausstellung der verbücherungsfähigen Urkunde, aber vor Überreichung des Einverleibungsgesuches, so besteht kein Eintragungshindernis: Mitwirkung des Abhandlungsger... mehr lesen...
Norm: LiegTeilG §28
Rechtssatz: Das Verfahren zur Herstellung der Grundbuchsordnung im Sinne des § 28 Abs 1 LiegTeilG ist auch dann einzuleiten, wenn das Grundbuchsgericht aus Anlaß einer Exekution amtlich davon Kenntnis erlangt, daß die bücherliche Eintragung des Liegenschaftseigentümers unterblieben ist. Entscheidungstexte 3 Ob 112/38 Entscheidungstext OGH 01.03.1938 3 Ob 112/3... mehr lesen...